Diskussion:Unentgeltliche Beförderung

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Letzter Kommentar: vor 4 Jahren von Hasselklausi in Abschnitt Für 87.245.125.143 :
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Interessant wären noch Erläuterungen zu gängigen Argumenten und Überlegungen zu einer allgemeinen Freifahrt im ÖPNV und eine Auflistung von Städten/Orten, wo das tatsächlich der Fall ist (auch nur teil- oder zeitweise).--Madmaxx2 18:50, 16. Jan. 2007 (CET)Beantworten


Schön wäre auch, wenn einer der registrierten Benutzer hier ein Bild der Schwerbehindertenausweise und/oder der Streckenverzeichnisse einsetzen könnte.

Ich habe solch einen Ausweis, vermag ihn aber nicht "einzustellen". Eine Abbildung findet sich z.B. in der Broschüre
"Mobil mit Handicap" S. 84, erhältlich kostenlos in den DB-Reisezentren. (nicht signierter Beitrag von 195.140.123.22 (Diskussion) 08:52, 22. Jun. 2012 (CEST)) Beantworten

Merkzeichen G[Quelltext bearbeiten]

Das Merkzeichen G im Schwerbehindertenausweis bedeutet "Erhebliche Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr" und nicht wie in diesem Artikel "Gehbehindert". Die richtige Erläuterung zu G findet man auch in dem Artikel "Schwerbehindertenausweis".

-> Das Merkzeichen G bedeutet heute „erhebliche Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr“. Da es aber ein historisches Merkzeichen aus früheren Gesetzen ist, ist die Bezeichnung Gehbehindert genau so zutreffend und bietet sich bei Aufzählungen mehr an als die neue Bezeichnung, da kürzer. Das Merkzeichen wurde schon nach dem 1. Weltkrieg verwendet und dann Jahrzehnte unter der Bezeichnung „Gehbehindert“.

Entfall des Streckenverzeichnisses[Quelltext bearbeiten]

Ab 1. September 2011 wird die Freifahrtregelung deutlich ausgeweitet:

Zusammen mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat die DB vereinbart, das im Sozialgesetzbuch verankerte Streckenverzeichnis für schwerbehinderte Menschen zum 1. September 2011 aufzuheben. Das Streckenverzeichnis definiert den Radius von 50 Kilometer rund um den Wohnort eines schwerbehinderten Menschen, in dem er bisher kostenlos die Nahverkehrszüge der DB außerhalb von Verkehrsverbünden nutzen konnte. Damit können schwerbehinderte Reisende bundesweit durchgängig mit allen Nahverkehrszügen der DB – Regionalbahn (RB), Regionalexpress (RE), Interregio-Express (IRE) und S-Bahn – in der 2. Klasse kostenlos fahren.

Quelle: www.deutschebahn.com (nicht signierter Beitrag von 85.180.223.102 (Diskussion) 10:48, 23. Jul 2011 (CEST))

Verkehrsmittel: Nahverkehrszüge bei Verkehrsverbünden, die ins Ausland ragen: "eventuell bis Jan. 2012 " ?![Quelltext bearbeiten]

...ist die Freifahrt hier gegeben.

Die Formulierung "eventuell" ist hier doch ein wenig merkwürdig - solche weichen Fakten, mit Fragezeichen sozusagen, haben in WP nichts verloren ? Der Bundesbeauftragte für die Belange behinderter Menschen schrieb:"...Über eine Modifizierung der unentgeltlichen Beförderung in grenzüberscheitenden Verkehrsverbünden konnte ich keinerlei Informationen finden"

"Die bundesweite Erweiterung der unentgeltlichen Beförderung wird ab dem 01. Januar 2012 offiziell. Bisher handelt es sich hierbei nur um eine freiwilige Leistung der Bahn. Zu Beginn des nächsten Jahres wird diese zur Verpflichtung"

Also abwarten, was das Neue Jahr bringt - und nicht Vermutungen in den Wikipedia-Text aufnehmen ! (nicht signierter Beitrag von 195.140.123.22 (Diskussion) 09:22, 4. Nov. 2011 (CET)) Beantworten

-> Die unentgeltliche Beförderung berechtigt nur zu inländischen Fahrten. Das es teilweise möglich ist auch bis ins angrenzende Ausland zu reisen, liegt nur an der Kulanz der entsprechenden Verkehrsverbünde. Das Recht des SGB endet an der Grenze. Sollte es ab der geplanten Rechtsänderung zum Wegfall des "Verbundparagraphen" kommen (da überflüssig geworden), so würde auch die Auslandsregelung nicht mehr bestehen - es sei denn die Verbünde würden es weiterhin freiwillig gestatten. (nicht signierter Beitrag von 87.245.11.195 (Diskussion) 12:12, 25. Nov. 2011 (CET)) Beantworten

Preis Beiblatt steigt[Quelltext bearbeiten]

ab 2013 von 60,00 € auf 72,00 € jährlich (Halbjahresmarke: 36,00 €). Diese symbolische Eigenbeteiligung war seit 1984 nicht verändert (und durch die Euro-Einführung -zuvor 120,00 DM- sogar gesenkt) worden. Aufgrund der Ausweitung des Geltungsbereichs ist die "Preisanpassung" durchaus gerechtfertigt.(nicht signierter Beitrag von 195.140.123.22 (Diskussion) 15:10, 27. Dez. 2012 (CET))Beantworten

Seit Januar 2016 kostet es 80/40 €, dies ist bereits aktualisiert.--Hasselklausi (Diskussion) 23:46, 7. Jan. 2016 (CET)Beantworten

Berichtigung[Quelltext bearbeiten]

Das Merkzeichen aG schliesst nicht automatisch auch das Merkzeichen H mit ein wie gleich zu Anfang behauptet die einzigen Merkzeichen die sich gegenseitig einschliessen sind B und G, da mit einem Ausweis ohne das Merkzeichen G keine Begleitperson eingetragen werden kann. (nicht signierter Beitrag von 195.200.70.46 (Diskussion) 10:22, 4. Jan. 2013 (CET))Beantworten

Ungereimtes: überarbeiten[Quelltext bearbeiten]

Nicht nur (überhaupt noch?) Versorgungsämter stellen Schwerbehindertenausweise und Beiblätter aus, in Bonn macht das nur die Stadtverwaltung. – Interregio[-Express?] gibt es nicht mehr. – Linienbusse: Kaum im Linienfernbus. – Übersetzfähren: Kriterien oder Liste statt der Beispiele? – Wegner8 (Diskussion) 18:31, 20. Apr. 2015 (CEST)Beantworten

IRE gibt es noch, steht auch im Artikel zum IR. Es gibt sogar noch StadtExpresse. Die Liste finde ich aber unnötig. NE-Bahnen können auch Fernverkehr betreiben. Linienbusse: Da ist deine Kritik vermutlich berechtigt. Wenn da eine Quelle beistehen würde könnte man kurz nachschauen. Bin jetzt zu faulbeschäftigt eine zu suchen. Gleiches für Übersetzfähren. --nenntmichruhigip (Diskussion) 18:53, 20. Apr. 2015 (CEST)Beantworten
Was sind Schul- Berufs- Theater- und Marktbusse ? Auch Sammeltaxis ist merkwürdig: Da werden Trotros u.ä international behandelt,die SbehCard gilt aber meist nur in D,auch die geschilderte Tarifgrenze ist fraglich. NRW: Vers.-Ämter wurden aufgelöst, das macht nicht nur in Bonn die Stadtverwaltung ! Hasselklausi (Diskussion) 22:25, 20. Apr. 2015 (CEST)Beantworten
zum Linienfernbus ("kaum in"): Siehe DeinBus.de (https://www.deinbus.de/ueber-uns/faq/besondere_fahrgaeste.php) - nach Anmeldung und Ausweisscan geht das ! Update: Seit 05/2017 NICHT MEHR

--Hasselklausi (Diskussion) 20:49, 25. Okt. 2016 (CEST)Beantworten

Bei den Fähren muss das wohl immer im Einzelfall durch die Gerichte entschieden werden, Kriterien gibt es keine. Erst kürzlich etwa gab es ein Urteil des OVG Lüneburg, wonach auch die Fähre nach Borkum von der Freifahrt umfasst ist, weil die Strecke Borkum-Emden durchaus üblicher Nahverkehr ist und nicht, wie das Land Niedersachsen meint, Fernverkehr. -- 79.251.138.246 17:21, 27. Dez. 2016 (CET)Beantworten
Die AG Ems als Borkumfährrederei spricht aber anders: http://www.ag-ems.de/reiseinformationen/barrierefreies-reisen.html - wobei die Fährfreifahrt nach Langeoog/Wangerooge durchaus gegeben ist.

--Hasselklausi (Diskussion) 14:24, 15. Nov. 2017 (CET)Beantworten

Update: https://www.oepnv-info.de/aktuelles/blog/unentgeltliche-befoerderung-von-schwerbehinderten-menschen-im-faehrverkehr
Die Borkumreederei hat heute vor dem BverwG eine Niederlage erlitten, ihr Webauftritt ist jedoch derzeit unverändert. Hasselklausi 27. Sep. 2018
Update II: Der Webauftritt wurde angepasst - die "Freifahrt" ist somit auch nach Borkum (nicht aber im Katamaran-Schnellboot) möglich !--Hasselklausi (Diskussion) 23:51, 13. Nov. 2018 (CET)Beantworten

Sollte dieser Satz nicht besser raus, ich denke die 50km Regelung ist doch entfallen seit dem 01.09.2011?[Quelltext bearbeiten]

Verkehrsunternehmen, die mittels Fahrgastzählung nachweisen können, dass die Mehrzahl ihrer Fahrgäste weiter als 50 km fährt, können für die betroffenen Strecken von der Pflicht zur unentgeltlichen Beförderung befreit werden. (nicht signierter Beitrag von 77.188.77.177 (Diskussion) 19:25, 8. Jan. 2017 (CET))Beantworten

Der etwas missverständliche Satz beruht wohl auf diesem Auszug aus dem SGB:
"1) Nahverkehr im Sinne dieses Gesetzes ist der öffentliche Personenverkehr mit
(...)
2.   Kraftfahrzeugen im Linienverkehr nach den §§ 42 und 43 des Personenbeförderungsgesetzes auf       Linien, bei denen die Mehrzahl der Beförderungen eine Strecke von 50 Kilometer nicht übersteigt, es sei denn, dass bei den Verkehrsformen nach § 43 des Personenbeförderungsgesetzes die Genehmigungsbehörde auf die Einhaltung der Vorschriften über die Beförderungsentgelte gemäß § 45 Abs. 3 des Personenbeförderungsgesetzes ganz oder teilweise verzichtet hat.

(...)" --Hasselklausi (Diskussion) 14:52, 25. Apr. 2017 (CEST)Beantworten

Erweiterung der freigegebenen IC Strecken für Merkzeichen G[Quelltext bearbeiten]

Die IC Strecke Gera eimar und Weimar Erfurth wurden für Ausweisinhaber mit dem Merkzeichen G zur unentgeltlichen Beförderung auch freigegeben.

bekannt :) ! [1] --Hasselklausi (Diskussion) 13:56, 25. Feb. 2019 (CET)Beantworten

Für 87.245.125.143 :[Quelltext bearbeiten]

In Liechtenstein gilt die deutsche (!) Freifahrt ohnehin nicht und sämtliche Stationen im Grenzgebiet zur Schweiz sind bereits bei #Ausländische Bahnhöfe mit Anerkennung ... genannt. --Hasselklausi (Diskussion) 16:40, 20. Nov. 2019 (CET)Beantworten

  1. https://www.oepnv-info.de/freifahrt/uebersichten/freigegebene-fernverkehrszuege-mit-dem-schwerbehindertenausweis/intercity-zuege-auf-der-strecke-erfurt-gera#more-8551