Diskussion:Unrechtsbewusstsein

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Zur wieder eingefügten Fußnote "§§ ohne Gesetzesangabe im folgenden Text beziehen sich ebenfalls auf das StGB ": - Es mag ja sein, dass ein junger Rechtsfreund dann Nestwärme spürt und vielleicht auch die Gepflogenheiten in den ersten Semestern für das Maß aller Dinge hält. Aber wir schreiben keine Klausur, sondern eine Enzyklopädie. Schon unter erwachsenen Juristen, die schon mehr Gesetze kennen gelernt haben, hört die Gewohnheit, die Gesetzesbezeichnung einzusparen, bald auf. Was man dem korrigierenden Professor zumuten kann, muss nicht das Richtige für eine Enzyklopädie sein, zumal nicht jeder alle Fußnoten lesen wird. Auch halbstarke Flegeleien ("hier ausnahmsweise richtig der BGH") haben selbst als Anmerkung im Quelltext nichts verloren. --wau > 18:56, 1. Feb. 2007 (CET)[Beantworten]

Diese Fußnotenmasturbation ist wirklich völlig depla(t)ziert. Wenngleich dem Artikel auch noch im Zusammenhang mit § 17 StGB, § 3 JGG und dem potenziellen Unrechtsbewusstsein mehr Fett gegeben werden müsste. Und welcher juristische Laie weiß schon, wer GrSBGH ist? Ich hab mir den Artikel mal für nächste Woche vorgemerkt. --AHK 16:20, 6. Feb 2007
Danke für den Hinweis AHK. Ich habe leider momentan sehr viel zu tun, werde aber versuchen, mir in den nächsten zwei Wochen mal Zeit dafür zu nehmen. Sechmet Ω 15:51, 15. Feb. 2007 (CET)[Beantworten]
Sprachlich ist der Artikel schlicht mißglückt - unjuristisch formuliert.Benutzer Diskussion:Stephan Klage 21.55, 27. Feb. 2009 (CET)

dieser Satz geht gar nicht =[Quelltext bearbeiten]

"Kein Unrechtsbewusstsein liegt vor (1.) bei abnormen pathologischen Zuständen, die im Rahmen der Schuld gemäß § 20, § 21 Strafgesetzbuch (StGB) zu berücksichtigen sind, (2.) beim Fehlen der Entwicklungsreife (z. B. § 3 Jugendgerichtsgesetz (JGG)) und (3.) bei Somnambulismus.<" Jemand der unter § 2o StGB fällt kann durchaus Unrechtsbewusstsein haben, er kann nur möglweise nicht nach dieser Einsicht handeln und ist deshalb schuldlos. Gleiches gilt für den Jugendlichen. Beim Schlafwandler ist die ohnehin die Handlungqualität zu verneinen. Würde den Satz deshalb am besten ganz rauskicken, weil er kaum verbesserungswürdig ist. Kleiner Tiger 01:35, 18. Apr. 2009 (CEST)[Beantworten]