Diskussion:Unzulässige Wahlbeeinflussung

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Letzter Kommentar: vor 5 Jahren von Ra-raisch in Abschnitt Katastrophe
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Unsinn[Quelltext bearbeiten]

"Ein durch Beeinflussung der Stimmabgabe für bestimmte Wählergruppen durch die Androhung bzw. Ausübung von Gewalt herbeigeführtes Wahlergebnis gilt als weniger „schlimm“ als durch (Ver-)Fälschung des Wahlergebnisses beeinflussten Wahlergebnis." -- Der selbe Satz steht in abgewandelter Form in den ersten drei Absätzen, und ist in allen Fällen sowohl inhaltlich, als auch syntaktisch Unsinn.

Tatsächlich. Das hier vorgenommene Ranking der Schlimmheit von Wahlbeeinflussungen ist wirklich unpassend. --Knollebuur 18:23, 5. Jan. 2009 (CET)Beantworten

Rassebegriff[Quelltext bearbeiten]

"[...] unabhängig von Stand, Vermögen, Geschlecht und Rasse [...]"

der rassebegriff als solcher ist beim menschen bis heute nicht naturwissenschaftlich fundiert. daher ist es generell - ich wiederhole: generell! - unabhängig, welcher rasse ein mensch angehört, da derartige klassifikationen nicht existieren.

das nazifilter-kommando lässt grüßen.

Lemma[Quelltext bearbeiten]

Warum nicht einfach Wahlbeeinflussung? Oder gibt es auch Zulässige Wahlbeeinflussung? --HAL 9000 03:16, 16. Nov. 2006 (CET)Beantworten

Ja, gibt es. z.B. "Wahlwerbung", "Lehrplan", etc. 195.212.29.163 10:36, 26. Sep. 2008 (CEST)Beantworten

Unzulässige Wahlbeeinflussung -- Wahlbetrug[Quelltext bearbeiten]

Sind die zwei wirklich nötig ? --Anne97432 07:12, 25. Jun. 2007 (CEST)Beantworten

Katastrophe[Quelltext bearbeiten]

Ähm, der Artikel ist eigentlich totaler Schrott. Aus welchem Lehrbuch stammt der Text? 195.212.29.163 10:34, 26. Sep. 2008 (CEST)Beantworten

Das kommt mir auch so vor ... wer außer dem Staat sollte denn die Wahlrechtsgrundsätze (Allgemeinheit, Unmittelbarkeit, Freiheit, Gleichheit, Wahlgeheimnis) verletzen können, ohne eine Nötigung, Urkungenfälschung etc zu begehen? Andwere als staatliche "interessengeleitete Versuch," sollten daher konkret benannt werden oder als theoretisch klargestellt werden. Ra-raisch (Diskussion) 15:01, 17. Dez. 2018 (CET)Beantworten

Demente Wähler[Quelltext bearbeiten]

Ich habe eine eigene Fallgruppe hinzugefügt. Grund: Hier handelt es sich zwar auch um Wahlbetrug. Aber wenn jemand subjektiv guten Gewissens als Betreuer das Kreuz bei der Partei macht, die der dement Gewordene „immer gewählt hat“, dann verlässt er den Kernbereich dessen, was Juristen als „Wahlbetrug“ bewerten. Aber besonders in Milieus, in denen es als selbstverständlich gilt, Partei x zu wählen, kann man nicht sicher sein, dass der Betreffende nicht bloß behauptet hat, er habe früher immer Partei x gewählt.

Außerdem ist das Phänomen der Vervielfachung der Stimmenzahl des Betreuers, wenn dieser mehrmals die Stimme abgibt, durch die vorhergehenden Aspekte noch nicht erfasst. In allen vorangehenden Fallgruppen wird davon ausgegangen, dass jemand als Nichtwähler verbucht wird oder dass er zwar abstimmt, aber mit seinem Abstimmungsverhalten unkorrekt umgegangen wird. --91.96.136.19, 8:36, 24. Jan. 2010 (CET)

Überarbeitung 14. November 2013[Quelltext bearbeiten]

Angeregt von einer eingefügten Wartungsbaustein "Definition" habe ich mir den Artikel im Verbindung mit dem verwandten Artikel Wahlfälschung noch einmal angeschaut.

Offenbar dient dieser Artikel unter dem sperrigen Lemma Unzulässige Wahlbeeinflussung dazu, unterschwellige Manipulationsmethoden und andere Tricksereien bei Wahlen abzudecken, die nicht unter das Lemma Wahlfälschung passen. So steht das auch im Artikel Wahlfälschung. In unserem Artikel stand in der Einleitung bisher eine Abgrenzung, die auf das Ausmaß der Manipulationsergebnisses abzielte. Das halte ich für ungeeignet, da auch jede unterschwellige Manipulationstechnik darauf abzielt, die Wahlentscheidung aufgrund des (möglicherweise nicht in die "richtige" Richtung gehenden) freien Wählerwillens in die eigene Richtung umzulenken. Ob das Auswirkungen auf das Wahlergebnis hat, lässt sich oft nicht quantifizieren und hängt auch davon ab, wie knapp das "wahre" Wahlergebnis ist bzw. gewesen wäre. Wesentlich eindeutiger ist dagegen das Kriterium des Gesetzesverstoßes. Verstößt eine Maßnahme gegen die jeweils gültigen Wahlgesetze - die nicht unbedingt im Einklang mit Fairness, Wahlrechtsgrundsätzen oder demokratischem Grundverständnis stehen müssen -, dann handelt es sich um Wahlfälschung (bzw. Wahlbetrug) und wird im dortigen Artikel abgehandelt. Hier werden dann alle Themen abgearbeitet, die mit ergebnisorientierter Gestaltung der Wahlgesetze, parteiischer Auslegung/Durchführung von Wahlbestimmungen, Desinformation und so weiter zu tun haben.

Entsprechend werde ich Wahlfälschungen betreffende Sachverhalte in einen neuen Abschnitt im Artikel Wahlfälschung verschieben und noch einige weitere Änderungen vornehmen.

Ich bin mir bewusst, dass ich diese Änderungen in erheblichem Maße eigenmächtig durchführe, aber ich denke, der Artikel wird dadurch verbessert und Zweifel an der Existenzberechtigung des Lemmas werden vermindert. Wer immer Lust dazu hat, kann beherzt in meine Änderungen eingreifen. Bei sehr erheblichen Änderungen wäre eine kurze Begründung in der Diskussion nett. Danke! --Knollebuur (Diskussion) 02:27, 14. Nov. 2013 (CET)Beantworten

Wahlverdunkelung[Quelltext bearbeiten]

Bei der Wahlfälschung von Geiselhöring ist offiziell nur von Wahlverdunkelung die Rede. Was ist das? --80.226.24.5 17:45, 19. Okt. 2014 (CEST)Beantworten