Diskussion:VW-Urteil

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Letzter Kommentar: vor 12 Jahren von Tsor in Abschnitt URV-Bereinigung
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URV?[Quelltext bearbeiten]

beim Googeln findet man leicht viele Seiten mit wörtlichen Passagen. --EHaseler 16:25, 13. Feb. 2012 (CET)Beantworten

Liegt sicherlich daran, dass die wesentlichen, das Urteil tragenden Entscheidungsgründe, regelmäßig zitiert werden. [T.Vogel] (nicht signierter Beitrag von Torsten Vogel (Diskussion | Beiträge) 16:52, 13. Feb. 2012 (CET)) Beantworten

Auch dieser Satz: "Der Kläger machte restlichen Schadenersatz aus einem Verkehrsunfall geltend."? - Ich bin kein Jurist, aber wenn man diesen Satz aus einem Urteil zitiert, müsste man wohl auch die Quelle angeben (können). Der Artikel zeichnet sich ja auch dadurch aus, dass keine Belege geliefert werden. --EHaseler 19:44, 13. Feb. 2012 (CET)Beantworten
Dieser Satz stammt aus der BGH-Pressemitteilung, siehe hier. --Forevermore 20:11, 14. Feb. 2012 (CET)Beantworten

URV-Bereinigung[Quelltext bearbeiten]

Im URV-Fragen-Archiv finde ich zu Pressemitteilungen des BGH
Demnach muss umformuliert oder - bei kurzen Übernahmen - zitiert werden. --tsor 20:17, 20. Feb. 2012 (CET)Beantworten
Habe den Absatz umformuliert, eine Quellenangabe hinzugefügt und die URV-Versionen versteckt. --tsor (Diskussion) 21:20, 4. Mär. 2012 (CET)Beantworten