Diskussion:Vaterrecht

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Letzter Kommentar: vor 12 Jahren von In dubio pro dubio in Abschnitt Redirect auf Umgangsrecht
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Ist der Redirect sinnvoll? Handelt es sich bei Vaterrecht nicht um einen juristischen Begriff? Das hat primär nichts mit einem Patriarchat zu tun. --Hypocrit 17:09, 27. Okt. 2008 (CET)Beantworten

Redirect auf Umgangsrecht[Quelltext bearbeiten]

Macht keinen Sinn, da Umgangsrecht nicht nur im Vaterrecht aufgeht bzw. Vaterrecht nicht nur das Umgangsrecht umschließt. --Hypocrit 07:24, 29. Okt. 2008 (CET)Beantworten

siehe Diskussion:Väterrecht, mittlerweile hatte ich eine BKS eingerichtet sowie hierher weitergeleitet. Gruß--in dubio Zweifel? 19:03, 1. Jun. 2011 (CEST)Beantworten