Diskussion:Verbraucherstreitbeilegungsgesetz

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Letzter Kommentar: vor 2 Jahren von Bestoernesto in Abschnitt Schildbürgerstreich
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Schildbürgerstreich[Quelltext bearbeiten]

Das Verbraucherstreitbeilegungsgesetz mutet an wie das Musterbeispiel eines Schildbürgerstreichs. Im Zuge meiner Recherchen für WP so wie für unzählige Online-Einkäufe habe ich schon abertausende Websites vor allem im europäischen und insbesondere im deutschsprachigen Internet besucht. Und tatsächlich waren auf allen diese Seiten, soweit auch nur ansatzweise unternehmerisch aktiv, wie gesetzlich vorgeschrieben, Hinweise auf die Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle zu finden. So weit so gut. Nur war bis Dato nicht ein einziger Fall dabei, bei dem nicht folgendes zumindest sinngemäß im nächsten Satz zu lesen stand: "Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen." Es würde wahrscheinlich nicht auffallen, wenn diese Schlichtungsstellen nur reine Briefkasten-Einrichtungen oder gar Phantome sind.--Ciao • Bestoernesto 22:35, 18. Jan. 2022 (CET)Beantworten