Diskussion:Verfahrensordnung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte

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Letzter Kommentar: vor 5 Jahren von Bicycle Tourer in Abschnitt "Chronische Überlastung ... notwendige Mittel"
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Sehr viele Weblinks[Quelltext bearbeiten]

Die Anzahl der Weblinks erscheint unverhältnismäßig groß, zumal sich eine ganze Reihe davon nicht auf das Lemma, sondern den EGMR oder noch weitergehende übergeordnete Begriffe beziehen. Diese sind:

  • Internetseite des EGMR (bereits im dortigen Artikel angegeben)
  • Dokumente beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (bereits im Artikel EGMR angegeben)

Beide wurden deshalb im Artikel VerfO gestrichen.

Weitere Weblinks scheinen sich eher auf den EGMR als auf die VerfO zu beziehen. Wenn sie in der VerfO erforderlich sind, dann vermutlich eher als Einzelnachweis denn als Weblink. Es fällt mir allerdings schwer dies zu entscheiden:

  • “Menschenrechtsarbeit in Europa, der EGMR (Friedrich Ebert Stiftung)
  • EGMR: Das Wichtigste in Kürze
  • Reformen für den Gerichtshof gehen in die falsche Richtung
  • Deutsches Institut für Menschenrechte

Bitte diese kritisch prüfen

--Bicycle Tourer (Diskussion) 02:39, 26. Jan. 2019 (CET)Beantworten

"Chronische Überlastung ... notwendige Mittel"[Quelltext bearbeiten]

Der Satz "Der Grund ist die chronische Überlastung des EGMR, da ihm die notwendigen Mittel nicht zur Verfügung gestellt werden." ist nicht belegt. Zwar kann man aus den anschl. bereitgestellten Zahlen schließen, dass eine Überlast vorliegt, und aus der humanrights.ch Quelle kann das Wachstum belegt werden, aber die Aussage "... da ihm die notwendigen Mittel ..." ist ohne Beleg eine Theoriefindung. Dieser Teil wurde deshalb gestrichen. --Bicycle Tourer (Diskussion) 18:25, 28. Jan. 2019 (CET)Beantworten