Diskussion:Vermögensauskunft

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"ZPO alter Fassung"[Quelltext bearbeiten]

Wozu steht im Artikel ständig "ZPO alter Fassung"? Gibt es die Formulierung in der aktuellen Fassung nicht mehr? Dann ist die Information ja veraltet. --2A02:908:EB28:3D40:A3D5:D8BD:52D:AE23 08:18, 16. Apr. 2015 (CEST)Beantworten

"Vollstreckungsbehörden"[Quelltext bearbeiten]

Der Artikel ist nur auf die Gerichtsvollzieher abgestellt. Aber auch die kommunalen Vollstreckungsbehörden sind in diesem Bereich tätig:

siehe Landesverwaltungsvollstreckungsgesetz (LVwVG) vom 8. Juli 1957 - § 25 c - Zuständigkeit

Für die Abnahme der Vermögensauskunft ist die Vollstreckungsbehörde zuständig, in deren Verwaltungsbezirk sich der Wohnsitz oder Aufenthaltsort des Vollstreckungsschuldners befindet. Liegen diese Voraussetzungen bei der Vollstreckungsbehörde, die die Vollstreckung betreibt, nicht vor, so kann sie die Vermögensauskunft abnehmen, wenn der Vollstreckungsschuldner zu ihrer Abgabe bereit ist. § 1 Abs. 1 des Landesverwaltungsverfahrensgesetzes in Verbindung mit § 27 Abs. 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes bleibt durch § 19 Abs. 1 Satz 1 unberührt.

Strafbarkeit der falschen Versicherung an Eides Statt gilt unverändert[Quelltext bearbeiten]

Die Darstellung im Artikel erweckt den Eindruck, es sei nicht strafbar, eine unrichtige, unvollständige oder gar bewusst falsche Vermögensauskunft abzugeben. Es ist schon fraglich, ob dies gilt, wenn keine eidesstattliche Versicherung verlangt werden sollte (betrügerische Vermögensverschleierung?). Aber Vorsicht, wenn Vollstreckungsbeamte die Versicherung der Richtigkeit und Vollständigkeit sich eidesstattlich versichern lassen (dürfen) = der zur alten Rechtslage erwähnte § 156 StGB gilt (zum Glück) immer noch. --Hvs50 (Diskussion) 16:33, 28. Jul. 2019 (CEST)Beantworten

Weiterleitung Offenbarungseid, umgangssprachliche/übertragene Bedeutung davon[Quelltext bearbeiten]

Die Weiterleitung von „Offenbarungseid“ wird nicht erklärt. Rein rechtlich sollte auf frühere Gesetze (Gesetzeskommentare) verwiesen werden, in denen das Wort noch vorkam. Daneben gibt es eine übertragene Bedeutung wie in „politischer Offenbarungseid“, die sich von der üblichen die frühere Rechtslage darstellenden Erläuterung „Eid, … nicht in der Lage zu sein, seiner Zahlungspflicht nachzukommen“ (Duden) ableitet, z. B. Den wirtschaftspolitischen Offenbarungseid musste die ungarische Regierung dann 2008 ablegen. Die Zeit, 12.04.2010, Nr. 15 (DWDS) und Als „Offenbarungseid“, daß die Rentenfinanzen „ohne weitere Korrekturen in die Pleite” steuern, wertete die SPD den Grundrenten-Vorstoß Bangemanns. Mannheimer Morgen, 15.04.1985, S. 23; Bangemann verteidigt Rentenplan (elexiko). --Lückenloswecken! 02:54, 11. Okt. 2019 (CEST)Beantworten