Diskussion:Verordnung (EU) Nr. 648/2012 (Marktinfrastrukturverordnung)

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Letzter Kommentar: vor 4 Jahren von JFKCom in Abschnitt Lemma
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Lemma[Quelltext bearbeiten]

Die Verordnung hat die amtliche Bezeichnung Verordnung (EU) Nr. 648/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. Juli 2012 über OTC-Derivate, zentrale Gegenparteien und Transaktionsregister. EMIR-Verordnung scheint mir ein umgangssprachlicher Name zu sein. Warum steht der Artikel dann unter dem Lemma European Market Infrastructure Regulation?. Wäre es nicht sinnvoll, ihn nach Verordnung (EU) Nr. 648/2012 (EMIR-Verordnung) zu verschieben? Gruß --Forevermore (Diskussion) 22:39, 19. Apr. 2014 (CEST)Beantworten

Ist mittlerweile erledigt: Verschoben nach Verordnung (EU) Nr. 648/2012 (Marktinfrastrukturverordnung). Gruß--JFKCom (Diskussion) 00:35, 13. Sep. 2019 (CEST)Beantworten

Ist das der letzte Stand?[Quelltext bearbeiten]

Nach der vorliegenden Fassung des Artikels sind Industrieunternehmen, die Derivate zur Absicherung ihres operativen Geschäftes nutzen, nur betroffen, wenn Sie ein Volumen > 1 Mrd. EUR überschreiten. (Bruttonennwerte) "Am 1. April 2014 ist die so genannte Gegenpartei-Prüfbescheinigungsverordnung (GPrüfbV) in Kraft getreten. Sie legt fest, wie die Prüfung der EMIR-Compliance abläuft. Unternehmen unterliegen nur dann der Prüfpflicht, wenn sie im Geschäftsjahr mindestens 100 OTC-Derivate-Kontrakte mit externen Geschäftspartnern abschließen oder wenn das Nominalvolumen der Derivate die Grenze von 100 Millionen Euro übersteigt." Quelle Muss das im Artikel ergänzt werden? (nicht signierter Beitrag von 193.158.213.42 (Diskussion) 12:41, 2. Nov. 2015 (CET))Beantworten