Diskussion:Versicherungsaufsichtliche Anforderungen an die IT

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Kryptische Ausnahme[Quelltext bearbeiten]

Servus,
Könntet Ihr bitte die Ausnahme des §168 VAG besser erklären? Derzeit liest sich das für mich so: Die VAIT gelten für Versicherungszweckgesellschaften, außer sie sind Versicherungszweckgesellschaften.
Gruß, Ciciban (Diskussion) 11:59, 28. Mär. 2019 (CET)[Beantworten]

Hallo,
kommt zwar etwas spät, mit meiner letzten Änderung sollte es aber noch etwas deutlicher sein.
VG --LasagneAlForno (Diskussion) 18:48, 30. Jan. 2024 (CET)[Beantworten]