Diskussion:Verwaltungsvereinbarung

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Letzter Kommentar: vor 6 Jahren von Wikiseidank in Abschnitt Begriff
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Begriff[Quelltext bearbeiten]

Verwaltungsvereinbarungen gibt es auch zwischen Behörden desselben Verwaltungsträgers. Gruß --Malabon (Diskussion) 21:37, 11. Sep. 2014 (CEST)Beantworten

P.S. Ist das ein Thema der Verwaltungsorganisation oder des Verwaltungsverfahrens? --Malabon (Diskussion) 22:39, 11. Sep. 2014 (CEST)Beantworten
Hallo Malabon, hast du eine Quelle für "Verwaltungsvereinbarungen zwischen Behörden desselben Verwaltungsträgers"? Ich würde mich freuen, wenn du das ergänzen könntest. Ich dachte, es geht hier mehr um die Verwaltungsorganisation, aber vielleicht kannst du mich eines besseren belehren. Gruß, --Gnom (Diskussion) 23:55, 11. Sep. 2014 (CEST)Beantworten
Vorerst einmal hier: Verwaltungsvereinbarung zwischen BVerwA und BSI, beides Bundesbehörden, beide sogar in demselben Geschäftsbereich (BMI). Weitere Beispiele später. Gruß --Malabon (Diskussion) 13:00, 12. Sep. 2014 (CEST)Beantworten
Okay - inwiefern müsste der Artikel also geändert werden? Gruß, --Gnom (Diskussion) 14:39, 12. Sep. 2014 (CEST)Beantworten
Ich habe einen Satz ergänzt. M. E. müssten im ersten Satz auch der Hinweis auf die Verwaltungsorganisation gestrichen sowie die Kategorien geändert werden (s. Verwaltungsabkommen). Gruß--Malabon (Diskussion) 20:32, 12. Sep. 2014 (CEST)Beantworten
Cool. Warum müsste die Verwaltungsorganisation gestrichen und die Kategorien geändert werden? Gruß, --Gnom (Diskussion) 10:27, 13. Sep. 2014 (CEST)Beantworten
Verwaltungsverfahren eher nicht, da dieses die Handlung nach außen regelt. Verwaltungsvereinbarungen regeln Interna auf "Augenhöhe", also nicht in hierarchischer Ordnung. Demzufolge besteht keine Bindungswirkung und keine unmittelbare Sanktionsmöglichkeit.--Wikiseidank (Diskussion) 14:10, 13. Mär. 2018 (CET)Beantworten