Diskussion:Verwaltungsverfahren

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Die Wikipedia hat einen enzyklopädischen Anspruch. Die derzeit noch anzutreffenden Formulierungen bzw. stichwortartigen Darlegungen im Stile eines studentischen Skripts müssten überarbeitet werden. --Giraldillo (Diskussion) 10:11, 3. Sep. 2014 (CEST)[Beantworten]

Stimme zu. R2Dine (Diskussion) 12:12, 3. Sep. 2014 (CEST)[Beantworten]

Rechtswegbeschreibung[Quelltext bearbeiten]

Die Beschreibung des Rechtsweges entspricht weder inhaltlich noch stilistisch den Anforderungen an einen Wiki-Artikel. Es wäre zu prüfen, ob ggf. ein Verweis auf Verwaltungsprozessrecht (Deutschland) nicht mehr Sinn macht, zumal sich die jeweiligen Abschnitte vollständig überschneiden. M.E. ist die detaillierte Darstellung des gesamten Rechtswegs jedoch in diesem Artikel generell verfehlt, da nicht für das Thema relevant.

Die derzeitige Darstellung ist auch inhaltlich fehlerhaft, weil allgemeine zwingende Aussagen gemacht werden welche jedoch Sonderfälle (z.B. die Fälle der erstinstanzlichen Zuständigkeit des OVG und damit verändertem weiteren Instanzenzug) ebenso außen vor lässt, wie die Möglichkeit der Klage ohne Ausgangs- bzw. Widerspruchsbescheid (Untätigkeitsklage). --Giraldillo (Diskussion) 10:21, 3. Sep. 2014 (CEST)[Beantworten]

Stimme ebenfalls zu. R2Dine (Diskussion) 12:13, 3. Sep. 2014 (CEST)[Beantworten]