Diskussion:Vizedomamt in der Stadt Mainz

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Letzter Kommentar: vor 9 Jahren von Karsten11 in Abschnitt Aufhebung Verbot der Blutgerichtsbarkeit
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Aufhebung Verbot der Blutgerichtsbarkeit[Quelltext bearbeiten]

Im Artikel steht: "1298 hob Papst Bonifatius VIII. das Verbot für Geistliche auf, die Blutgerichtsbarkeit auszuüben." ist das belegbar? Wie/Wo geschah diese Aufhebung? In unam sanctam wohl nicht.- Beste Grüße --MMG (Diskussion) 02:16, 11. Apr. 2015 (CEST)Beantworten

Ich habe die Aussage aus Günter Christ und Georg May: Erzstift und Erzbistum Mainz übernommen. Dort dient sie als Begründung der Kämmererfunktionen. Wenn die Aussage falsch ist, bitte entfernen.--Karsten11 (Diskussion) 12:04, 11. Apr. 2015 (CEST)Beantworten