Diskussion:Volkszählungsurteil

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Im Artikel fehlt das Wesentliche: Es sollte klar gemacht werden, dass im Volkszählungsurteil das "Recht auf informationelle Selbstbestimmung" als Begriff kreiert und inhaltlich definiert wurde; seitdem ist es faktisch ein neues Grundrecht. Das sollte aber jemand mit juristischem Sachverstand formulieren. - Wolfgang

Hallo Wolfgang, lies doch bitte noch mal den ersten Absatz des Artikels und folge dem da zu findenden Link auf Informationelle Selbstbestimmung. Ist es das, was Du vermißt oder übersehen hast? Rainer Zenz 14:19, 12. Aug 2004 (CEST)
Stimmt, ich habe offenbar das, was vor dem Inhaltsverzeichnis steht, schlicht übersehen. Muss meine Lesegewohnheiten noch an die wikipedia anpassen. Wir können also diese Diskussion gern löschen - Gruß Wolfgang Pohl 14:02, 13. Aug 2004 (CEST)
Frage: Ist die informationelle Selbstbestimmung wirklich ein Grundrecht? Oder nicht vielmehr ein grundrechtsgleiches Recht?--Badenserbub 08:34, 26. Jun 2006 (CEST)
Vielleicht wäre eine kritische Betrachtungsweise des Volkszählungsurteiles in dem Artikel angebracht. Es kommt nicht genügend heraus, dass das Urteil auch Nachtteile hat, welche nicht unerheblich sind. Datenschutz kann auch ein Fluch sein und wir sind in Deutschland weit entfernt von einer Datenlage a la Orwell! --baubroiler

Ich schlage vor, den Literaturnachweis zu löschen, da ein echter Mehrwert im Verhältnis zum Weblink nicht zu erkennen ist. Oder anders formuliert: Wer schafft sich denn dieses Werk tatsächlich an, wenn er das Urteil doch umsonst im Web bekommt?! -- Forevermore 21:32, 22. Sep 2004 (CEST)

Wem schadet es? Ein mehr oder weniger kurzlebiger Weblink ersetzt keine seriöse Literaturangabe und ist auch wenig hilfreich bei Bibliotheksbesuchen oder für wissenschaftliche Arbeiten, wo die Quellenangabe schon etwas genauer sein muss. Lass es einfach drin. Rainer Zenz 22:44, 22. Sep 2004 (CEST)
Ich behauptet, dass ein Jurist das Ding auch dann findet, wenn als Quellenangabe nur BVerfGE 65,1 steht und ein Nichtjurist mit der ausführlichen Quellenangabe eh nix anfangen kann. Und ob nun alle beteiligten Richter einzeln genannt werden müssen, ist auch diskussionswürdig. Aber sei's drum, es ist spät, ich geh ins Bett, dann bleibt das Ding halt drin. -- Forevermore 23:13, 22. Sep 2004 (CEST)
Ich währe auch für rausnhehmen. Den Link kann ich auf das schweizer Angebot umbiegen, das dürfte noch konstanter sein, als das Berliner. --Badenserbub 07:39, 26. Jun 2006 (CEST)

Warum ist das Lemma mit Bindestrich geschrieben? --08-15 15:56, 10. Sep 2006 (CEST)

Grund für den Namen erwähnen/ Gründe für die Klage[Quelltext bearbeiten]

Hallo zusammen!

Bei der ganzen juristischen Formulierung, wurde meiner Meinung nach vergessen zu erwähnen, dass mit diesem Urteil eine Volkszählung zwar aufgeschoben, aber nicht grundsätzlich verhindert wurde. Die Volkszählung wurde nur erschwert und die Auskunftspflichten wurden angepasst. In dem Artikel klingt es so, als wenn die Volkszählung nur eine Nebensache ist und diese damit abgeschafft sei.

Dann bin ich auch schon beim zweiten Teil den ich erwähnen will: Die Gründe für die Klage werden nicht genannt! Es wird pauschal von "nicht verfassungsgemäß" gesprochen. Wer, Wann, Warum? Das Urteil und die Folgen werden ja auch erwähnt.

MfG FatBastard 10:35, 14. Dez. 2006 (CET)[Beantworten]

Ja, hatten damals eigentlich die Grünen die Verfassungsbeschwerde eingereicht? Oder war es die FDP? Oder waren Einzelpersonen (wie etwa Peter Hauck-Scholz von der Humanistischen-Union, oder Burkhardt Hirsch und Sabine Leutheusser-Schnarrenberger von der FDP, oder Maron Maren-Grisebach, Rebekka Schmidt, Wilhelm Knabe, Jutta Dittfurth und Petra Kelly von den Günen)? Die Hamburger Rechtsanwältin Frau Maja Stadler-Euler (von der FDP) und Frau Gisela Wild (ebenfalls Rechtsanwältin und ebenfalls Mitglied der Hamburger FDP) scheinen ja wohl als eine der ersten Verfassungsbeschwerde erhoben zu haben. Bündnis90/DieGrünen tuen aber bis heute so, als hätten sie selbst (alleine) das Volkszählungsurteil erstritten. --87.155.32.130 14:36, 12. Apr. 2014 (CEST)[Beantworten]

Entfernter Kritik-Absatz[Quelltext bearbeiten]

Der per IP entfernte [1] Absatz war unbelegt und die Begründung klingt nach alles anderem als Vandalismus. Daher habe ich die Entfernung als gesichtet markiert. Ich kann es zwar juristisch nicht beurteilen, aber ich vermerke es hier sicherheitshalber, damit ein Experte das bei Gelegenheit anschauen kann. Gruß --dealerofsalvation 18:29, 9. Dez. 2010 (CET)[Beantworten]