Diskussion:Vorschusszins

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Letzter Kommentar: vor 7 Jahren von Hopman44 in Abschnitt Frage! "Negative" und "Positive" Vorschusszinsen?
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Parse Error[Quelltext bearbeiten]

Artikel hat einige Parse Error, weiß nicht wie man sie behebt. -- 77.22.14.183 14:26, 16. Jan. 2009 (CET)Beantworten

Berechnung von Vorschusszinsen[Quelltext bearbeiten]

Der Artikel ist sehr dürftig!

Gilt die Aussage "... der Zinssatz für die Vorschusszinsen beträgt 1/4 des Guthabenzinses" grundsätzlich?

- Worauf beziehen sich die Vorschusszinsen? Wie bei Zinssätzen üblich auf 1 Jahr oder auf die gesetzliche Kündigungsfrist von 3 Monaten?

- Wo ist das gesetzlich hinterlegt, dass die Vorschusszinsen 1/4 des Guthabenzinses betragen?

Also noch ein bisschen Futter bei die Fische. (nicht signierter Beitrag von 84.137.230.173 (Diskussion | Beiträge) 18:08, 28. Mai 2009 (CEST)) Beantworten


- Es wird von der 90 Tage Methode gesprochen und mit der Staffelmethode gerechnet!!! gravierender Fehler!!!!!!! (nicht signierter Beitrag von 79.245.172.2 (Diskussion) 20:17, 12. Nov. 2011 (CET)) Beantworten

Höhe der Vorschusszinsen[Quelltext bearbeiten]

Die Vorschusszinsen betragen nicht immer 1/4, dies ist nur ein Beispiel. Die Höhe ist in den AGBs festgelegt. Wichtig ist, dass diese nicht höher sind, als die Guthabenzinsen selbst. Wo das wiederum festgelegt ist, weiss ich auch nicht. (nicht signierter Beitrag von 84.162.50.101 (Diskussion | Beiträge) 21:18, 16. Feb. 2010 (CET)) Beantworten

Überflüssiger Satz.[Quelltext bearbeiten]

"Da eine Spareinlage nicht dem Zahlungsverkehr dient, sondern der Ansammlung von Vermögen, wurde diese Art der Zinszahlung eingeführt." - wer sagt das?

Das eine Spareinlage nicht dem Zahlungsverkehr dient ist ja eh klar. Und wer hat deswegen die Vorschusszinsen eingeführt? (nicht signierter Beitrag von 84.162.50.101 (Diskussion | Beiträge) 21:18, 16. Feb. 2010 (CET)) Beantworten

Geltungsbereich / Länderunterschiede[Quelltext bearbeiten]

Diese Beschreibung gilt (derzeit) wohl nur für Deutschland!

In Österr. werden 0,1% vom behobenen Kapital, pro volles, nicht eingehaltenes Monat berechnet. So etwas wie eine Freigrenze gibt es hier nicht!

www.google.at: Vorschusszinsen Österreich (nicht signierter Beitrag von 62.134.46.4 (Diskussion) 19:44, 24. Sep. 2014 (CEST))Beantworten

Frage! "Negative" und "Positive" Vorschusszinsen?[Quelltext bearbeiten]

Umgekehrt muessten doch "Vorschusszinsen" bei der gegenwaertigen Zinslandschaft doch auch dem Kunden "gutgeschrieben" werden. Beispiel: Kunde muss fuer ein Einlage von € 100.000 am 1.1. d.J. einen Strafzins von 4 % zahlen. Am 1.7. d.J. hebt er die € 100.000 ohne Kuendigung ab, fallen fuer ihn als Strafzinsen (Malus) fuer 180 Tage an die Bank € 2.000 an. (1% Vorschusszinsen =1/4 der Strafzinsen fuer 90 Tage wegen Nichteinhaltung der Kuendigungsfrist entsprechen € 250). Konsequenterweise muesste der Kunde, da er die Bank vorzeitig von der Anlage von € 100.000 befreit hat, dafuer € 250 als Gutschrift (Bonus) (positive Vorschusszinsen) erhalten, so dass er an Strafzinsen nur € 1.750 zu bezahlen habe. Dieser Aspekt muss mMn noch in den Artikel "eingepflegt" werden.--Hopman44 (Diskussion) 14:09, 27. Sep. 2016 (CEST)Beantworten