Diskussion:Vorteilscard

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Bei der Fahrscheinkontrolle wird neben dem Fahrschein auch die VC mit dem Smartphone des Kontrollorgans gescannt. Damit wird aber für die ÖBB ersichtlich, wer wann wo fährt. Was geschieht mit diesen Daten? Was steht in den AGB der VC dazu? Wenn ich mich weigere, die Rückseite der VC zu zeigen, akzeptieren das manche Schaffner:innen problemlos, mit anderen muss man lange diskutieren. Kennt wer die genaue Rechtslage? (nicht signierter Beitrag von 95.129.205.198 (Diskussion) 21:51, 1. Okt. 2021 (CEST))[Beantworten]