Diskussion:Wehrüberwachung

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Letzter Kommentar: vor 4 Jahren von Björn Hagemann in Abschnitt veraltet - Wehrpflicht abgeschafft
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Bestimmungen teilweise veraltet?[Quelltext bearbeiten]

  • dem Kreiswehrersatzamt mitzuteilen, wenn der Wohnort für mehr als 8 Wochen verlassen wird
  • eine Genehmigung zu beantragen, wenn die Bundesrepublik Deutschland länger als drei Monate verlassen wird

Ich kenne diese Bestimmungen auch so, aber im genannten § 24 des Wehrpflichtgesetzes sind diese Bestimmungen nicht enthalten. Nicht mehr? Oder an anderer Stelle? (nicht signierter Beitrag von 217.232.50.213 (Diskussion) 11:23, 6. Sep. 2010 (CEST)) Beantworten

§ 3 Abs. 2 WPflG. Auch heute noch. Spannend auch § 24 Abs. 6 Satz 2 WPflG - ich möchte garnicht wissen, wie viele Männer da Ordnungswidrigkeiten begangen haben, ohne es zu wissen... --Bombe 20 13:10, 3. Jan. 2012 (CET)Beantworten

Siehe aber § 2.: Die §§ 3 bis 53 gelten im Spannungs- oder Verteidigungsfall. 2Im Übrigen gelten sie nur, soweit dies in Abschnitt 7 bestimmt ist. (Abschnitt 7 ist der freiwillige Wehrdienst.) --93.135.36.29 15:06, 5. Jun. 2012 (CEST)Beantworten

Verteidigungsfall[Quelltext bearbeiten]

Wenn der V-Fall einträte, würde dann praktisch ein 40-jähriger Gefreiter d.R. gar nicht mehr eingezogen, weil er seit dem vollendeten 32. Lebensjahr nicht mehr der Wehrüberwachung unterliegt? Das verstehe ich nicht recht. -- Orthographicus 19:43, 7. Nov. 2011 (CET)Beantworten

Doch, bloß ginge das nicht so schnell. --93.135.36.29 15:04, 5. Jun. 2012 (CEST)Beantworten
Richtig. Eingezogen werden kann man immer, solange man noch wehrpflichtig ist. Das hat mit der Wehrüberwachung formal nichts zu tun. Nach §3 Abs.3 endet die Wehrpflicht mit 45, für Offz. und Uffz. nach §3 Abs.4 mit 60 und im Spannungs- oder V-Fall für alle mit 60. Ganz abgesehen davon, dass in einem echten V-Fall auf deutschem Boden dann solche Regelungen auch noch dem Bedarf angepasst werden könnten..... 87.78.82.183 09:45, 26. Jun. 2012 (CEST)Beantworten

veraltet - Wehrpflicht abgeschafft[Quelltext bearbeiten]

Da in der Zwischenzeit die Wehrpflicht abgeschafft wurde, ist dieser Artikel veraltet. (nicht signierter Beitrag von 77.7.198.73 (Diskussion) 22:58, 15. Apr. 2014 (CEST))Beantworten

Die Wehrpflicht wurde nicht abgeschafft, sondern nur ausgesetzt. (nicht signierter Beitrag von 84.159.182.48 (Diskussion) 20:25, 5. Nov. 2014 (CET))Beantworten
Richtig. --Björn 18:45, 12. Apr. 2020 (CEST)Beantworten

derzeitiger Zustand[Quelltext bearbeiten]

Unterliegen eigentlich Wehrpflichtige heute - speziell wehrpflichtgediente Soldaten, die mit Belehrung über die Wehrüberwachung ausgeschieden sind - noch der Wehrüberwachung, sofern sie die entsprechenden Altersgrenzen noch nicht erreicht haben, oder ist mit der Wehrpflichtaussetzung auch die Wehrüberwachung ausgesetzt worden? --2001:A61:209E:1A01:548D:1D1B:8D37:787C 17:49, 11. Mai 2017 (CEST)Beantworten

Theoretisch ja, praktisch nein. --Stubenviech (Diskussion) 20:05, 11. Mai 2017 (CEST)Beantworten