Diskussion:Weißig (Freital)

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Kreiszugehörigkeit ab 1952[Quelltext bearbeiten]

Um den kritikunfähigen Teil der Freitaler Autorenschaft nicht zu sehr zu beanspruchen, der rein wertungsfreie Hinweis:

  • Oberweißig: Ab 1952 dem neu gebildeten Kreis Freital angehörig, wurde Weißig am 1. Januar 1974 doch gegen den Bürgerwillen nach Freital eingemeindet.
  • Unterweißig: Im Jahr 1919 endete die Eigenständigkeit Unterweißigs mit dem Zusammenschluss mit Oberweißig zur Gemeinde Weißig. Diese Gemeinde […] [kam nach] der Kreisreform 1952 […] zum Kreis Dresden-Land. Seit dem 1. Januar 1974 gehört Weißig mit Ober- und Unterweißig zur Stadt Freital.

Auch wenn es das HOV behauptet, das geht so nicht. -- Tüdelü, 32X 22:10, 27. Jul. 2014 (CEST)[Beantworten]