Diskussion:Werktag

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Link auf KOSTENLOSEN Online-Arbeitstagrechner für Deutschland entfernt[Quelltext bearbeiten]

Der Link auf das kostenlose Online-Tool http://www.schnelle-online.info/Arbeitstage-berechnen.php wurde sofort mit dem Hinweis "Link bietet keine weiterführenden lexikographischen Informationen." entfernt. Welche lexikographischen Informationen bieten die beiden anderen Links mit teils KOSTENPFLICHTIGEN Berechnungen?

Online-Arbeitstagrechner für Deutschland[Quelltext bearbeiten]

Schlage als Online-Arbeitstagrechner diesen vor - auch wenn die URL etwas anderes vermuten lässt:
http://www.schnelle-online.info/Tage-bis-zur-Rente.php
Berücksichtigt die Feiertage je Bundesland und zeigt die Arbeitstage für eine 5-Tage- und 6-Tage-Woche an.

Auf Samstag fallende Feiertage[Quelltext bearbeiten]

Was ist mit auf Samstag fallenden Feiertagen? --145.254.87.28 16:50, 28. Apr 2005 (CEST)

Das sind Feiertage, also, wenn gesetzliche Feiertage, keine Werktage --androl 09:03, 4. Okt 2005 (CEST)

Ist es erlaubt, den Ersatzruhetag für die Beschäftigung von Jugendlichen an auf Samstag fallenden Feiertagen erst in der nächsten Kalenderwoche zu geben? --84.61.167.13 20:12, 16. Jul. 2012 (CEST)[Beantworten]

Die Frage riecht sehr nach konkreter Rechtsberatung, die bei Wikipedia allerdings nicht erteilt wird. Ein Fachanwalt für Arbeitsrecht kann hier weiterhelfen. SchnitteUK (Diskussion) 15:18, 2. Aug. 2013 (CEST)[Beantworten]

Zwangsvollstreckung am Samstag[Quelltext bearbeiten]

Warum sind Zwangsvollstreckungen an Samstagen zulässig? --84.61.58.184 16:27, 8. Nov 2005 (CET)

Weil der Gesetzgeber es erlaubt. --S'chujot 17:58, 19. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]

Arbeitsgesetz und Werktagsbegriff[Quelltext bearbeiten]

Das Arbeitsgesetz (...): Der Werktag eines Arbeitnehmers beginnt mit Aufnahme der Arbeit, er endet 24 Stunden später.
Was ist hier mit "Arbeitsgesetz" gemeint? Meines Wissens gibt es ein solches nicht. Und zumindest im Arbeitszeitgesetz finde ich keine Regelung die bestimmt wann der Werktag beginnt. Lediglich in einer Quelle die im ArbZG-Artikel [verlinkt wurde] (Rdnr. 788). Wenn möglich werde ich die kommenden Tage selbst Quellen heranziehen um diese Frage zu klären.
Davon ab dürfte dieser Information im Artikel zum ArbZG vermutlich besser als in diesem aufgehoben sein, -- Veoco· 13:01, 25. Dez. 2006 (CET)[Beantworten]

Schuldrechtsreform BGB und Werktagsbegriff[Quelltext bearbeiten]

Nach § 193 BGB wird ein Fristende dass auf einen Sonn- oder gesetzlichen Feiertag fällt erst zum nächsten Werktag wirksam. Dies gilt nach § 193 BGB nunmehr auch für den Sonnabend. Daraus kann geschlossen werden, dass der Sonnabend kein Werktag mehr ist. Der BGH ist hier a.A. (VIII ZR 206/04 Urteil vom 27.04.2005), argumentiert aber m. E. ohne Not teleologisch, anstatt es mit der ersten Auslegungsregelung, der Auslegung nach dem Wortsinn, zu versuchen.

Das Problem liegt darin, dass es keine gesetzliche Definition von in diesem Fall Werktagen, mit Ausnahme einiger spezialgesetzlichen Regelungen, gibt. Daraus ergibt sich die Erforderlichkeit eine Trennung in Kalender-, Werk-, Arbeits-, Urlaubs- oder anderen Tagen vorzunehmen.

Tatsächlich sagt aber § 193 BGB genau, was kein Werktag ist, nämlich der Sonnabend, Sonntag oder gesetzliche Feiertag. Im Umkehrschluss ergibt sich daraus, das Werktage die Kalendertage Montag bis Freitag sind. Der Sonnabend mithin kein Werktag sein kann.

Im Arbeitszeitgesetz, dass keine eigene spezialgesetzliche Regelung kennt, führt dies zum Beispiel dazu, dass die generelle durchschnittliche gesetzliche Wochenarbeitszeit von bisher 48 Std. an 6 Werktagen auf 40 Std. an 5 Werktagen verkürzt worden ist. --S'chujot 17:56, 19. Aug. 2007 (CEST)[Beantworten]

Wo bitte sagt denn § 193 BGB was kein Werktag ist? Ich kann dem Wortlaut der Norm keine Definition zum negativen Werktagsbergriff entnehmen. Die Norm sagt lediglich, dass wenn ein Fristende auf Sonnabend, Sonn- oder Feiertag fällt, dass es sich dann auf den nächsten Werktag verschiebt (und wenn das dann wieder ein Feiertag, Sonntag oder insbesondere ein Sonnabend ist, sind die Voraussetzungen des § 193 BGB erneut erfüllt, die entsprechende Rechtsfolge erneut gegeben und das Fristende verschiebt sich weiter). Der Wortlaut dieser Norm selbst schließt bei keinem der drei Fälle, noch nichteinmal bei Sonn- und Feiertagen aus, dass es sich um Werktage handelt. Auch mit e contraio und Umkehrschluss-Argumentation kommt man da nicht weiter. Ich kenne das BGH-Urteil zwar nicht, aber auf den ersten Blick stimme ich ihm zu, dass man hier mit Wortlautargumentation nicht weiter kommt. --213.183.10.41 21:32, 8. Mai 2008 (CEST)[Beantworten]
Ich habe mir das Urteil mal angesehen. Das Gericht _hat_ eine Wortlautauslegung durchgeführt und dabei im Ergebnis gesagt: "Nach dem gesetzlichen und dem allgemeinen Sprachgebrauch ist auch der Sonnabend ein Werktag". Darüberhinaus hat das Gericht zusätzliche theleologische Argumente angebracht und wäre wohl auch ohne diese zu dem gleichen Ergebnis gekommen. Das Urteil ist klar: Sonnabend = Werktag. Das BGB selbst bezeichnet den Sonnabend an anderen Stellen als Werktag und macht in § 193 BGB keine Aussage dazu, was ein oder kein Werktag ist. Die Rechtslage bleibt diesbezüglich wohl unverändert. --213.183.10.41 18:07, 9. Mai 2008 (CEST)[Beantworten]

Der verlinkte Online-Arbeitstagrechner bezieht sich auf die Situation in der Schweiz, evtl findet jemand einen für Deutschland? Grüße, Bert

Ich habe den Link http://www.schweiz.org/kalender/werktage.de jetzt komplett entfernt, denn der Rechner ist relativ unbrauchbar, um nicht zu sagen: Für praktische Zwecke nutzlos.

  • Es können nur Arbeitstage zu 8 Stunden berücksichtigt werden. Damit ist der Rechner für Teilzeitarbeiter und für Betriebe, die eine Wochenarbeitszeit von z.B. 38 oder 35 Stunden vereinbart haben, nicht zu gebrauchen. Auch in der Schweiz arbeitet nicht jeder genau 40 Wochenstunden.
  • Er hat einen grundlegenden Fehler. Zitat aus der Erklärung: Der Ausgangstag (Beginn) wird nicht mitgezählt. Beispiel: Der Zeitraum von Dienstag bis Mittwoch dauert einen Tag mit Wochentag Mittwoch. Würde man den Ausgangstag (Beginn) mitzählen wäre der Zeitraum fälschlicherweise 2 Tage lang. Was ist daran "fälschlicherweise"? Wenn ich sage, dass ich von Dienstag bis Mittwoch gearbeitet habe, dann meine ich natürlich, dass ich zwei Tage gearbeitet habe und nicht nur einen. Wenn heute Mittwoch ist und ich mich frage, vor wievielen Tagn ich mit dem Arbeiten begonnen habe, dann ist dieser Ansatz korrekt - aber das interessiert bei einem Arbeitstag-/Arbeitszeitrechner nicht.
  • Es werden keine Feiertage berücksichtigt und man kann keine persönlichen Sperrtage eintragen. Für größere Zeiträume ist das Ergebnis somit in jedem Fall falsch.

Einen wesentlich besseren Online-Rechner habe ich bei feiertagskalender.ch gefunden. Den bereits vorhandenen Link dorthin habe ich so umgeändert, dass er jetzt genau dorthin zeigt. --PIGSgrame (Nachricht | Über mich | Beiträge) 16:30, 14. Sep. 2007 (CEST)[Beantworten]

Arbeitsrecht[Quelltext bearbeiten]

Die Beschreibung unter dem Titel Arbeitsrecht widerspricht dieser Beschreibung: http://de.wikipedia.org/wiki/Arbeitszeitgesetz#Ruhen Nach dem Arbeitszeitgesetz kann ich an einem Tag 13 Stunden arbeiten (12,25 nach Abzug der Pause), nach der Defition hier im Artikel gehen immer nur 10 Stunden arbeiten. Da passt etwas hier im Artikel nicht.

Fehlerhafte Betrachtung des Samstages im Abschnitt Mietrecht[Quelltext bearbeiten]

Im Abschitt Mietrecht wird der Samstag als mitzurechnende Karenzzeit bezeichnet. Dies trifft jedoch nicht in allen Fällen zu. Nach dem § 193 BGB ist der Samstag nicht in die Karenzzeit von 3 Tagen einzubeziehen, wenn er genau auf den letzten Tag der Frist eine Willenserklärung fällt. Daher ist der Abschnitt missverständlich.

Als Vorschlag könnte die Sonderstellung des Samstages aufgrund des § 193 BGB zum Beispiel in der Form erfolgen:


Sonderstellung Samstag

Zwar ist der Samstag ein Werktag im Sinne des allgemeinen Sprachgebrauches und in der Rechtssprechung, jedoch ist er aufgrund des § 193 BGB nicht tauglich als letzter Tag zur Abgabe von Willenserklärungen und oder Leistungserbringung zu dienen. Er wird stattdessen durch den darauffolgenden Werktag ersetzt.


Alternativ wäre die Einbeziehung dieses Umstandes in den Abschnitt Mietrecht möglich:

Mietrecht

[...] Würde jedoch die Karenzzeit mit einem Samstag enden, so wird sie bis zu dem darauffolgenden Werktag verlängert.

--Joschi2009 21:37, 16. Feb. 2010 (CET)[Beantworten]

Situation in Deutschland[Quelltext bearbeiten]

Es gibt nicht "das Arbeitsgesetz", außerdem ergibt der ganze Satz "Das Arbeitsgesetz legt einen vom Kalendertag unterschiedlichen Werktagsbegriff zu Grunde" nicht wirklich Sinn. --83.135.205.167 00:21, 13. Aug. 2010 (CEST)[Beantworten]

24. und 31. Dezember[Quelltext bearbeiten]

Warum werden 24. und 31. Dezember zu den Arbeitstagen gerechnet, wenn sie nicht auf ein Wochenende fallen? --84.61.170.111 14:05, 1. Jul. 2011 (CEST)[Beantworten]

Weil es eben keine gesetzlichen Feiertage sind. Gammaflyer 15:16, 17. Jul. 2011 (CEST)[Beantworten]

Post/DHL Lagerfristen[Quelltext bearbeiten]

Den Abschnitt habe ich entfernt, weil er sich speziell auf eine Unternehmen bezieht und auch nicht von der üblichen Regelung (Mo-Sa) abweicht. --Nobody Perfect (Diskussion) 17:06, 17. Apr. 2014 (CEST)[Beantworten]

Sonntag (Gegensatz zu "Werktag"): christlicher Wochenfeiertag[Quelltext bearbeiten]

Der Sonntag ist im Gegensatz zum "Werktag" der christliche Wochenfeiertag, so wie es der Samstag (Sabbat) im Judentum, der Freitag im Islam ist. Während aber die islamisch oder israelitisch dominierten Staaten dieser Welt nur wirklich diesen (ihren) Wochenfeiertag als arbeitsfreien Tag begehen, "brauchen" (bitte Gänsefüßchen beachten!) offenbar die christlich dominierten Staaten der Jetztzeit noch einen zweiten arbeitsfreien Wochentag (Samstag). Für mich ist das völlig unverständlich, zumal lt. Heiliger Schrift der HErr auch nur an einem Tag geruht hat. Ich plädiere daher für den Samstag als gewöhnlichen Werktag, da wäre mehr Geld auch in des Staates Kasse, und es könnte entsprechend an die Leistungsbedürftigen und Langzeitarbeitslosen umverteilt werden. Allen Ernstes!--93.132.210.250 20:30, 14. Jul. 2014 (CEST)[Beantworten]

Dann schlag das doch deinen Mitmenschen (in der Familie, an der Arbeitsstätte usw.) vor und wart mal ab, wie viel Gegenliebe du mit diesem Vorschlag auslösen wirst.--84.72.77.17 15:51, 28. Nov. 2015 (CET)[Beantworten]

Abschnitt Verkehrsrecht[Quelltext bearbeiten]

Bitte für diesen unbelegten Abschnitt eine Rechtsgrundlage, einschlägige Rechtsprechung oder Literatur (Kommentare) einfügen, da der Artikel in diesem Bereich sonst unbelegt bzw. nicht nchvollziehbar ist. Vielen Dank.--Losdedos (Diskussion) 16:43, 13. Apr. 2015 (CEST)[Beantworten]


Hier steht außerdem "Häufig herrscht im Straßenverkehr bei der Auslegung des Regelungsinhalts des Zusatzzeichens „werktags“ Unklarheit darüber, ob der Samstag ein Werktag ist oder nicht." Denke den Satz kann man streichen. Beim wem besteht die Unklarheit? Die Rechtslage ist eindeutig und von den Gerichten, wie dort zitiert, voll geklärt. Werktags meint Montag bis Samstag. Das wird freilich auch in der Fahrschule beigebracht. --2.207.250.226 20:01, 17. Jul. 2023 (CEST)[Beantworten]

Sonnabend oder Samstag[Quelltext bearbeiten]

Das Gesetz (BGB und andere) spricht von Sonnabend, nicht von Samstag. Bitte nicht immer wieder auf Samstag ändern. --Apothekenschlumpf (Diskussion) 01:34, 29. Nov. 2020 (CET)[Beantworten]

Für die Bedeutung macht es keinen Unterschied ob Sonnabend oder Samstag, es handelt sich um den gleichen Tag. Zur besseren Verständlichkeit sollte in Wikipedia Samstag verwendet werden, die Bezeichnung ist allgemein üblicher, auch Wikipedia verlinkt unter Sonnabend direkt auf Samstag. --88.65.186.252 23:23, 16. Okt. 2021 (CEST)[Beantworten]

Für die Bedeutung macht es keinen -> daher ist Dein Edit nicht zulässig: Keine Verbesserung des Artikels. --TheRunnerUp 09:33, 17. Okt. 2021 (CEST)[Beantworten]

Für die Verständlichkeit macht es einen großen Unterschied. In Süddeutschland sowie Österreich und der Schweiz ist Sonnabend ungebräuchlich (siehe Wiki Artikel zu Samstag). Der Edit verbessert die Verständlichkeit für große Bevölkerungsteile deutlich. --88.65.186.252 01:04, 18. Okt. 2021 (CEST)[Beantworten]

Ich habe es wieder zu Samstag geändert, da sonst für zahlreiche Leser eine eventuelle Verwechslungsgefahr zwischen Sonnabend und Sonntag besteht. Samstag ist hier eindeutiger und überall gebräuchlich. Dies erspart Lesern aus dem süddeutschen Sprachraum ein Nachschlagen nach dem Begriff "Sonnabend", der dort gänzlich unüblich ist und erhöht die Verständlichkeit ungemein. --Hanzlan (Diskussion) 09:48, 5. Apr. 2023 (CEST)[Beantworten]
Da das Gesetz aber von "Sonnabend" spricht, sollte im Abschnitt Rechtsfragen auch der gesetzliche Wortlaut genutzt werden. Also wieder auf Sonnabend ändern. "Samstag" ist hier nicht besser. --2.207.250.226 17:57, 23. Jul. 2023 (CEST)[Beantworten]

Gültigkeit von Fahrkarten[Quelltext bearbeiten]

DB-Streckenzeitkarten gelten bis 12 Uhr des auf den letzten Geltungstag folgenden Werktags. In diesem Kontext ist Sonnabend ein Werktag. Sollte man das noch ergänzen? In Bezug auf Bahn ist nur von Fahrplänen die Rede, nicht von Fahrkarten. --Matthias (Diskussion) 12:56, 30. Nov. 2020 (CET)[Beantworten]

Sonnabend - Samstag[Quelltext bearbeiten]

Ich bitte inständig den Begriff Sonnabend im Artikel durch Samstag zu ersetzen. Sonnabend ist doch eher Mundartlich bzw Regional beschränkt. Allgemein wird der Begriff Samstag in den meisten Kalendern verwendet und führt schon allein dadurch zu Verwirrungen. Auch für nicht Muttersprachler und Süddeutsche dürfte die Verwendung dieses Begriffes eher nicht hilfreich sein ein ohnehin komplexes Thema wie die Definition von Werktag zu erläutern. --77.180.78.32 10:51, 28. Okt. 2022 (CEST)[Beantworten]