Diskussion:Werner Picht

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Letzter Kommentar: vor 8 Jahren von Joerg 130 in Abschnitt Vor 1920
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Vor 1920

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Pichts Teilnahme am ersten Weltkrieg währe noch zu klären. Mir liegt eine Quelle vor nach der P. "1914 - 18 an der Front" war. Dann habe ich mich gefragt wie er an die Pressearbeit gekommen ist. Einen Hinweis fand ich im Bundesarchiv:

4.7.9.2 Pressearbeit Referat II (Dr. Driesen)

Waffenstillstandskommission Überschrift: Pressearbeit Referat II Bestellsignatur: R 904/548 Titel: Rotterdam. - Kommission Picht (Berichte) Enthält/Darin: Enthält u.a.: Bericht des Vertreters der Deutschen Waffenstillstandskommission in Rotterdam Picht über Quertreibereien des Auswärtigen Amts gegen ihn, 27. Apr. 1919 Laufzeit: März-Mai 1919

Bereitstellendes Archiv: Bundesarchiv Findbuch: Waffenstillstandskommission Bestand: R 904 --Wolfgang Bähner 13:33, 19. Sep. 2011 (CEST)Beantworten

Ich habe hier einen Zeitungsbericht über die Ausstellung "August 1914 - Literatur und Krieg" (bis 30. März 2014 in Marbach). In diesem Bericht wird kurz erwähnt, dass Werner Picht im 1. WK in Polen eingesetzt gewesen sei. Der Katalog zu der Ausstellung (und diese selbst) geben vielleicht genauere Informationen. --Joerg 130 (Diskussion) 10:58, 18. Okt. 2013 (CEST)Beantworten
Siehe dazu www.tagesspiegel.de: Der Erste Weltkrieg in der Literatur - In Schockgewittern vom 19.10.2013.--Joerg 130 (Diskussion) 22:46, 16. Jun. 2016 (CEST)Beantworten

Nicht am 16. September 1939 gefallen

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Ich fand eine Literaturstelle, nach der der Verfasser von Der soldatische Mensch am 16. September 1939 gefallen sein soll. -- Joerg 130 22:45, 10. Sep. 2011 (CEST)Beantworten

Diese Literaturstelle beruht auf einem Irrtum. Das Buch Der soldatische Mensch trägt die Vorbemerkung:
IN MEMORIAM STEFAN PICHT gefallen vor Lemberg 16. September 1939
(Gemeint ist offensichtlich der 1919 geborene Sohn Stefan des Autors.) -- Joerg 130 22:16, 19. Sep. 2011 (CEST)Beantworten

Nach 1945

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Picht hat sich 1952 in der Zeit und 1954 im Spiegel in die Diskussion um den "Bürger in Uniform" eingeschaltet. Dabei wurde er jeweils als "Leiter des Landeserziehungsheims Birklehof" vorgestellt (das ist sein Sohn: Georg Picht, "Bildungskatastrophe"). Die Zeit bemerkte den Irrtum und korrigierte zwei Ausgaben später: "In Nr. 30 der „Zeit" ist ein Aufsatz von Werner Picht unter dem Titel „Die Utopie vom Bürger Soldaten" erschienen. Irrtümlicherweise wurde Werner Picht als Leiter des Landerziehungsheims Birklehof bezeichnet. Der Leiter von Birklehof heißt Georg Picht. Werner Picht ist Schriftsteller und lebt in Freiburg." http://www.zeit.de/1952/32/zeitspiegel Siehe auch: http://www.zeit.de/1952/30/die-utopie-vom-buerger-soldaten Ich möchte jedem Interessierten empfehlen sich das Bild von Picht im Spiegel (PDF Version) anzusehen: DER SPIEGEL 51/1954: http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-28958034.html --Wolfgang Bähner 10:35, 10. Sep. 2011 (CEST)Beantworten

Geburtsdaten der Eltern

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Geburtsdaten der Eltern gehören meiner Meinung nach nicht in den Artikel. Das Sterbedatum des Vaters hatte ich aufgenommen, weil es besondere Bedeutung (und damit Relevanz) für die Person Werner Picht hat!--Wolfgang Bähner 09:56, 15. Nov. 2011 (CET)Beantworten

Das Geburtsdatum des Vaters (und der Mutter) hat durchaus auch Relevanz für die Person des Sohnes. Ich finde die Daten informativ, werde aber den Satz zur Familie mal entzerren, der ist zu kompakt. --Jürgen Oetting 12:16, 15. Nov. 2011 (CET)Beantworten

Studium fehlt noch

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Picht war Dr. rer. pol. (Soziologe), Promovierte 1913 mit einer Arbeit über Die Settlement-Bewegung in England (siehe: Werke). Ich hab´ aber keine Quelle.--Wolfgang Bähner 10:38, 18. Nov. 2011 (CET)Beantworten

Schicksal der Volksbildung ... verboten?

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Auf http://www.die-bonn.de/Weiterbildung/Archive/Meta-Archiv/personen.aspx?per_id=997 befindet sich die Aussage, sein Werk Das Schicksal der Volksbildung in Deutschland von 1936 sei zu der Zeit verboten gewesen. Gibt es andere Quellen/Belege über ein solches Verbot? Kennt jemand den Inhalt und kann danach beurteilen, ob solch ein Verbot glaubhaft ist? -- Joerg 130 14:49, 12. Dez. 2011 (CET)Beantworten

Ich habe keinen Eintrag auf irgendeiner Liste verbotener Bücher gefunden. Auch nicht auf der Liste verbotener Autoren während der Zeit des Nationalsozialismus. Bei Günter Baumann Dichtung als Lebensform: Wolfgang Frommel zwischen George-Kreis und Castrum ... (1995 S.202) fand ich eine Bemerkung zu Das Schicksal der Volksbildung: "Die nationalsozialistische Kritik ... stufte das Werk jedoch immerhin als `wichtigen Ratgeber´ ein." Gemeint ist die Rezension von Max Vanselow in der Zeitschrift für Deutschkunde 50 (1936) S. 545; konnte ich bisher nicht überprüfen. S.a.:Benutzer:Wolfgang Bähner/Archiv1 L.G. --Wolfgang Bähner 08:06, 14. Dez. 2011 (CET)Beantworten
Das Wort "immerhin" lässt m.E. vermuten, dass das Werk im Nationalsozialismus umstritten war. Hat jemand weitergehende Quellen/Belege dazu? -- Joerg 130 19:07, 18. Dez. 2011 (CET)Beantworten
Ich konnte inzwischen je ein Exemplar beider Ausgaben (von 1936 und 1950) antiquarisch erwerben. Im Vorwort von 1950 findet sich die Passage (offenbar auf die Ausgabe von 1936 dieses Werks bezogen): "Sechs Wochen nach Erscheinen des Buches im Verlag „Die Runde" in Berlin im Rahmen der von Gerhard Bahlsen herausgegebenen „Schriften zur Gegenwart" wurde die Verbreitung einer Veröffentlichung verboten, welche die Unverfrorenheit hatte, den Nationalsozialismus mit seinen Parolen einer geistigen Überwindung des neunzehnten Jahrhunderts, einer Volkwerdung der Deutschen, der Entwicklung einer nationalen Form beim Wort zu nehmen. Sie blieb auf Lager und wurde in Leipzig ein Opfer der Bomben." - Das ist vermutlich auch die Quelle zu der oben von mir zitierten Aussage. Ich werde mir beide Ausgaben noch genauer ansehen. -- Joerg 130 20:56, 20. Dez. 2011 (CET)Beantworten
Leider fand ich bisher wesentlich weniger Zeit als erhofft zur genaueren Durchsicht der beiden Ausgaben. In der Ausgabe von 1936 finden sich aber tatsächlich Passagen, die den Nationalsozialismus angreifen. So wird dieser in der Einleitung als "Aufstand eines Volkes gegen seine eigene geistige Vergangenheit" bezeichnet. Deshalb scheint mir ein Verbot durchaus glaubhaft, möglicherweise aber nicht im formalen Sinne. Ein Hinweis gewisser Stellen an den Verlag, dass der weitere Vertrieb unerwünscht sei, dürfte zu der Zeit faktisch die gleiche Wirkung gehabt haben. -- Joerg 130 18:11, 26. Feb. 2012 (CET).Beantworten