Diskussion:Wertpapierdepotgeschäft

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Wertpapierdepotgeschäft ist als Lemma IMHO Kokolores. Das seltene Kompositum wird wenn überhaupt wohl nur genutzt um einen Finanzinstituts internen Geschäftszweig (und dessen Erlöse) zu kennzeichnen, quasi analog zu "Privatkundengeschäft, Investmentgeschäft" etc. Im Artikel soll es aber wohl um - die wesentlich gebräuchlicheren Begriffe - Wertpapierverwahrung und/oder Wertpapierverwaltung gehen. vgl. auch die Benennung der Kategorie ... wäre für eine Verschiebung ... Hafenbar 23:41, 4. Mai 2008 (CEST)[Beantworten]


Hallo Benutzer:Marinebanker, Pardon, falls meine Wortwahl hier und in der Löschdisku unangessen war. Wertpapierdepotgeschäft ist durchaus ein Terminus, der in einer Enzyklopädie seine Berechtigung hat. Deine hiesige Artikelbearbeiteung halte ich im Kern für positiv und weiterführend.

Aber: Wertpapierdepotgeschäft scheint mir als *übergeordnetes Lemma* ungeeignet, weil Banken-binnenfixiert und weit weniger verbreitet, als (beispielsweise) Wertpapierverwaltung oder Wertpapierabwicklung. Konzentriert man sich in der Wikipedia auf einen weniger verbreiteten Terminus, dann provoziert man meiner langjährigen Erfahrung nach mittel- langfristig Redundanz-Parallelartikel unter anderen (gebräuchlicheren) Stichworten. Insofern empfiehlt es sich ein möglichst verbreitetes Lemma zu wählen und gängige, sowie fachsprachliche Alternativbezeichnungen per Redirect abzudecken und ggf. im Artikel zu erwähnen (wie hier bei Effektenverwaltung). Pot. "Gefahrenquellen" sehe ich hier (neben Wertpapierverwahrung) beispielsweise auch bei Depotverwaltung, Depot-Verwaltung, Portfolioverwaltung, Portfolio-Verwaltung Depotführung, Aktienverwaltung, Aktien-Verwaltung, etc. p.p. ... Denk bitte mal darüber nach ... Grüße Hafenbar 20:34, 5. Mai 2008 (CEST)[Beantworten]


Danke für die Erläuterungen, jetzt verstehe ich Deinen Punkt besser. Was das Lemma betrifft, bin ich letztendlich leidenschaftslos.

Um zu einigen von Dir genannten möglichen Lemmata etwas zu sagen: Nach meinem Verständnis der Literatur sind Wertpapierverwaltung und Wertpapierverwahrung Unterbegriffe zu Wertpapierdepotgeschäft, deshalb würde sich der Redirekt eher von diesem beiden Begriffen auf Wertpapierdepotgeschäft anbieten. Auch damit wäre die Gefahr von Parallelartikeln gebannt. Ich bin nicht der Ansicht, dass Wertpapierverwaltung und Wertpapierverwahrung die gebräuchlicheren Begriffe sind, aber sowas ist immer subjektiv, wenn sich ein entsprechender Konsens bildet, habe ich bestimmt nichts gegen eine Verschiebung.

Was die Wertpapierabwicklung betrifft, ist das ein schwieriges Lemma. Nach meinem Verständnis versteht man darunter zwei sehr ähnliche, aber doch verschiedene Dinge:

  1. Die Abwicklung von WP-Geschäften für Kunden, also das, was im moment unter WP-Depotgeschäft steht plus das Orderrouting und die Überwachung der Asuführung.
  2. Die Backoffice-Tätigkeit im Sinne von Abwicklung (Finanzmanagement) bezogen auf Wertpapiere.

Wenn mein Verständnis stimmt, müsste man unter einem Lemma Wertpapierabwicklung dies erklären. Der Artikel hier stand ursprünglich unter diesem Lemma (siehe hier [[1]] und heir [[2]]).

Depotverwaltung … könnte man auch sagen. Ich habe extra Wertpapierdepotgeschäft genommen, weil Depotgeschäft zwar meistens, aber nicht immer Wertpapiere betrifft. Mit Wertpapierdepotverwaltung wäre man wieder bei Wertpapierverwaltung - s. o. Eigentlich könnte man noch einen unabhängigen Artikel Depotgeschäft anlegen :-) --Marinebanker 21:46, 7. Mai 2008 (CEST)[Beantworten]

Habe auf Wertpapierverwaltung und Wertpapierverwahrung Redirects angelegt, da man diese Begriffe auch in der Lit findet (teilweise auch direkt zusammmen). Damit wäre die Gefahr von Parallelartikeln schon mal kleiner. --Marinebanker 19:53, 6. Aug. 2008 (CEST)[Beantworten]

Zum Abschnitt Allgemeines[Quelltext bearbeiten]

Hallo Benutzer:Wowo2008! Das "deutsche" in "deutsche Wikipedia" bezieht sich auf die deutsche Sprache, nicht auf Deutschland. Abgesehn davon, dass u. A. Deutschschweizer und Österreicher mit Recht gegen Deine Aussage (im Edit-Kommentar) "Die deutsche WP erklärt zunächst die deutschen Rechtsverhältnisse, dann ist das KWG-Zitat unerlässlich." protestieren dürften, ist das, was im deutschen Sprachraum Wertpapierdepotgeschäft genannt wird, zumindest im westlich geprägten Bankwesen weit verbreitet. Daher sollte der Begriff allgemein erklärt werden.
Vorschlag: Rücksetzung auf die alte Version plus einen Zusatz im Anschluss, der die deutsche Rechtsgrundlage wiedergibt. Normalerweise würde so etwas zwar in einem eigenen Abschnitt stehen ("Situation/Rechtslage in einzelnen Ländern"), aber das wäre m. E. für einen Satz übertrieben. Grüße --Marinebanker (Diskussion) 15:09, 26. Nov. 2017 (CET)[Beantworten]

Hallo @Marinebanker: Besserer Vorschlag: Momentan ist der Artikel halt D-lastig. Ich werde mich jedoch in Kürze um eine Internationalisierung (mindestens ACH) kümmern. Grüße:--Wowo2008 (Diskussion) 12:49, 28. Nov. 2017 (CET)[Beantworten]
@Wowo2008::Das wäre natürlich besser, dann würden länderspezifische Abschnitte sinnvoll, und so könnten allgemeine bankbetriebliche und länderspezifisch rechtliche Fragen auseinandergehalten werden.Ich mach dann erst mal nichts. --Marinebanker (Diskussion) 19:40, 30. Nov. 2017 (CET)[Beantworten]