Diskussion:Widerspruchsfrist

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Letzter Kommentar: vor 17 Jahren von Simplicius in Abschnitt Widerspruchsfrist Lastschrift
Zur Navigation springen Zur Suche springen

So, ein Anfang wäre gemacht. Um möglichst viele Widerrufsfristen konkret zu benennen, schlage ich vor, auf der Seite Gesetze im Internet mal nach "Widerspruch" zu suchen, und nach und nach aus den einzelnen Gesetzen die Widerspruchsfristen herauszusuchen und knapp zu beschreiben. Rabs42 21:20, 1. Mär 2006 (CET)

Klasse! Wie sieht's aus mit zivilrechtlichen Prozessen: 1 Monat nach Zustellung des Urteils. Und im Strafrecht? Revision nur 1 Woche nach Urteilsspruch, mündlich oder wenn das Urteil schriftlich vorliegt? -- Simplicius 15:26, 15. Mär 2006 (CET)

Widerspruchsfrist Lastschrift[Quelltext bearbeiten]

Der Text ist nicht nur falsch sondern auch doppelt mit Lastschrift. Ich kürze ihn hier, nehme einen Link auf und füge aber noch einen Absatz "Widerspruch gegen Kontoabschluss Bank" ein. -- Karsten11 17:29, 29. Mai 2006 (CEST)Beantworten

Antwort unter Benutzer Diskussion:Karsten11#Widerspruch bei Lastschriftverfahren. -- Simplicius 18:26, 29. Mai 2006 (CEST)Beantworten