Diskussion:Wildbannforst

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Letzter Kommentar: vor 9 Jahren von LS in Abschnitt Wildbann als eigenes Lemma
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Wildbann als eigenes Lemma[Quelltext bearbeiten]

Das Reichsoberhaupt verlieh im Hochmittelalter zahlreiche Wildbann-Privilegien an Herrschaften, der Wildbann war also in vielen Fällen ein lokal verbrieftes Privileg. Siehe z.B. HIER oder HIER. Es macht keinen Sinn, diesen Terminus dem königlichen Wildbannforst unterzuordnen!--LS (Diskussion) 11:48, 7. Feb. 2015 (CET)Beantworten