Diskussion:Wimbachschloss
Letzter Kommentar: vor 1 Jahr von HerrZog in Abschnitt Teilrückstellung am 30. Apr. 2023, 20:07 Uhr
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[Quelltext bearbeiten]- [1] (549 × 343 Pixel) (nicht signierter Beitrag von Ratzer (Diskussion | Beiträge) 15:22, 20. Aug. 2015)
Teilrückstellung am 30. Apr. 2023, 20:07 Uhr
[Quelltext bearbeiten]@HerrZog: Es ist ja bereits erfreulich, dass Du nicht pauschal revertiert hast. Aber auch andere Punkte meiner Bearbeitung sind eindeutig berechtigt und wurden von Dir zurückgestellt:
- Verlagerung des EN zum Denkmalschutz in den Hauptteil (üblicher Wikistandard)
- Bei einem Gebäudeartikel ist ein Abschnitt zum Gebäude, Beschreibung ... üblich - auch wenn er hier noch klein war.
- Die Gliederung mit Lage und Zugang orientiert sich an Berghütten und das ist hier durchaus angebracht, da das Wimbachschloss im Nationalpark Berchtesgaden liegt und für Besucher nur zu Fuß erreichen ist.
Für die von Dir erneut gesetzte Alternativbezeichnung "Wimbachschlössl" absolut prominent im ersten Satz der Einleitung bist Du nachweispflichtig im Hinblick auf die entsprechende Bedeutung. Die ist nicht erkennbar. Es handelt sich lediglich um eine einzelne Benennung in einem Dokument. Allgemein ist diese Bezeichnung nicht in Verwendung. --Bmstr (Diskussion) 20:29, 30. Apr. 2023 (CEST)
- Behaupte nicht dauernd irgendwelche Standards, die es in der WP nicht gibt!
- ENWe können durchaus auch schon in die Einleitung gesetzt werden, noch dazu, wenn sie wie hier u.a. auch als Nachweis für die von dir zuvor entfernte Alternativbezeichnung "Wimbachschlössl" dient. (Du solltest künftig einfach mal genauer die Belege nachlesen, bevor du irgendwas verlangst, was längst da ist!)
- Für einen halben Satz (eigentlich nur die zwei Worte "zweigeschossiger Satteldachbau") ist und bleibt ein eigener Abschnitt zu viel!
- Nachdem ich schon seit geraumer Zeit dein Engagement in Diskussionen zu paid editing in der WP wahrgenommen habe, weise ich dich erneut darauf hin, dass in der WP nicht für Reisebroschüren "übliche" Vermerke die Regel sein müssen oder sollen! Ich orientiere mich da, wenn schon, eher an Ortsartikel, wo durchaus ebenfalls Anfahrtswege unter "Lage" dargestellt werden. (Den Hinweis zur Wimbachgrieshütte hätte ich genauso gut entfernen können, da für dieses Lemma nicht zwingend. Aber ich habe ihn korrigiert - von wegen "taleinwärts", wiewohl es fast 400 Höhenmeter nach oben sind - und ihn nunmehr als Endziel der Forststraße belassen.) --HerrZog (Diskussion) 00:01, 1. Mai 2023 (CEST)