Diskussion:Wissenschaftlicher Mitarbeiter
Andere Länder
[Quelltext bearbeiten]Es fehlen Informationen zu wissenschaftlichen Mitarbeitern in anderen Ländern. In Österreich gibt es ebenfalls diese Bezeichnung, wer weiß etwas über weitere Länder? Mineraloge 12:52, 18. Feb. 2008 (CET)
Umleitung "Wissenschaftlicher Assistent" = "Wissenschaftlicher Mitarbeiter"?
[Quelltext bearbeiten]Ist das wirklich das gleiche? An den Unis nennen sich die einen glaube ich Miterarbeiter, die anderen Assistent? Gibt es da nicht Gehaltsunterschiede o.ä.? --Klaus 16:21, 22. Mai 2006 (CEST)
- Es besteht in der Tat ein Unterschied, habe deshalb einen eigenen Artikel geschrieben. Die Informationen dort sind aber noch ergänzungsbedürftig. --Thomas Rüfner 18:48, 17. Jul 2006 (CEST)
Und was ist ein Technischer Mitarbeiter? --Abdull 10:07, 1. Nov. 2006 (CET)
Prüfungen
[Quelltext bearbeiten]Also dieser Satz hier ist totaler Quatsch: "Verbeamtete Mitarbeiter nehmen dabei auch hoheitliche Aufgaben wahr, wie z.B. die Bewertung bei Prüfungen."
- Es gibt zahllose wiss. MitarbeiterInnen, die "nur" Angestellte sind und genauso Prüfungen bewerten. Und selbst wenn es eine Regelung geben sollte (was ich nicht denke), die Beamten hier eine "echte" Prüfung zugesteht und Angestellten "nur" eine "falsche" Prüfung (sprich: Abhaken von Punkten, die nachher zu einer Note führen und kein qualifiziertes Bewerten darstellen) ist dieser Satz irreführend. BAT-/TVÖD-Angestellte sind in der Uni ihren verbeamteten KollegInnen gleichgestellt, was Prüfungen angeht. Aus diesem Grunde hab ich den Satz gestrichen. --78.53.43.226 19:48, 1. Jan. 2009 (CET)
Wissenschaftler
[Quelltext bearbeiten]Uninteressant ist der Reichtum Deiner persönlichen Kenntnisse und Erfahrungen bezüglich irgendwelcher Tätigkeitsbeschreibungen und/oder Einstufungsschreiben, HolgerB. Die offizielle, auch im Gesetz verwendete Bezeichnung ist wissenschaftlicher Mitarbeiter oder wissenschaftlicher Angestellter, nicht Wissenschaftler. --rtc 19:28, 4. Jun. 2009 (CEST)
Auch die Verwendung im TV-L ist kein Argument; das Wort "Wissenschaftler" taucht dort aus dem blauen heraus auf, ohne dass gesagt wird, wer damit eigentlich gemeint ist. (Auch Verwaltungspersonal?) Das HRG spricht von Wissenschaftlichen Mitarbeitern, nicht von Wissenschaftlern. Wissenschaftler sind Professoren, wissenschaftliche Mitarbeiter stehen im Dienst eines Professors und sind diesem unterstellt, um ihm bei seiner wissenschaftlichen Forschung und Lehre handwerklich unter die zu Arme zu greifen und ihm zuzuarbeiten. Eigene wissenschaftliche Arbeit von wissenschaftlichen Mitarbeitern erstreckt sich auf Zeit, in der sie vom Dienst freigestellt sind; das ist eine Generösität, aber dafür stehen sie im Gegensatz zu Professoren nicht unter Vertrag Das ganze erinnert mich irgendwie an das IHK-Begriffspushing von wegen Bachelor Professional; sich irreführenderweise mit wohlig klingenden Begriffen schmücken, die einem nicht zustehen. --rtc 23:39, 4. Jun. 2009 (CEST)
- Ich fasse mal meine Antwort hier in einem Abschnitt zusammen:
- Die "offizielle" Bezeichnung "Wissenschaftlicher Angestellter" gibt es nicht um das mal festzuhalten. Wenn ja, dann bitte ich um einen Beleg in Form eines Gesetzes oder eines Tarifvertrages. Der TVL zumindest spricht von „Wissenschaftlern“ (TVöD habe ich aus Zeitgründen nicht geprüft) (siehe Teil B ab § 40). in der Tat ist aber nirgends definiert wer Wissenschaftler ist. Hochschullehrer können es aber nicht sein, da der Tarifvertrag für sie keine Geltung hat (§ 11 Abs. 3a). Aber sehen wir uns lieber noch mal das Hochschulrahmengesetz an.
- In ihm steht nirgend das Wort Wissenschaftler. Wie kommst du darauf, dass nur Professoren Wissenschaftler sind? In § 42 steht unter anderem „Das hauptberuflich tätige wissenschaftliche und künstlerische Personal der Hochschule besteht insbesondere aus den Hochschullehrerinnen und Hochschullehrern (Professorinnen und Professoren, Juniorprofessorinnen und Juniorprofessoren), den wissenschaftlichen und künstlerischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie den Lehrkräften für besondere Aufgaben.“ Dort steht nicht es besteht aus „Wissenschaftlern (Professoren), wissenschaftlichen Mitarbeitern usw.“
- Mal abgesehen davon, stehen wissenschaftliche Mitarbeiter nicht im Dienst eines Professors sondern im Landes-/Bundesdienst. Und sie werden dafür sehr wohl bezahlt (z.B. § 52 Landeshoschulgesetz BW: „Akademische Mitarbeiter sind die Beamten und Angestellten, denen weisungsgebunden im Rahmen der Aufgabenerfüllung der Hochschule, insbesondere in Wissenschaft, Forschung, Lehre und Weiterbildung, wissenschaftliche Dienstleistungen nach Maßgabe ihrer Dienstaufgabenbeschreibung obliegen.“) Zu ihren Dienstaufgaben gehört also Forschung und Lehre. Und sie arbeiten auch nicht in der Freizeit wissenschaftlich sondern während der Arbeitszeit. Wieder aus dem TVL (wortgleich im HRG) „Soweit in § 53 Abs. 2 Hochschulrahmengesetz genannten befristet Beschäftigten Aufgaben übertragen werden, die auch der Vorbereitung einer Promotion oder der Erbringung zusätzlicher wissenschaftlicher Leistungen förderlich sind, soll ihnen im Rahmen ihrer Dienstaufgaben ausreichend Gelegenheit zu eigener wissenschaftlicher Arbeit gegeben werden.“
- Meines Erachtens ist weder der Begriff "Wissenschaftlicher Angestellter" noch "Wissenschaftler" irgendwo so definiert wie es deiner Aussage entspricht. Wenn ja bitte ich um, Quellen.
- Zusammengefaßt kann ich sagen: Du sagst im HRG steht, was richtig ist, "wissenschaftlicher Mitarbeiter". Es steht aber nicht drin, daß nur Professoren "Wissenschaftler" sind. Im TVL ist von Wissenschaftlern die Rede. Der TVL gilt nicht für Hochschullehrer (was ein Hochschullehrer ist, regelt das HRG und das Landesrecht). Daher sind Professoren schon mal hier nicht gemeint. Deine Argumentation in dieser Hinsicht läuft also ins Leere!
- Der einzige Punkt wo ich dir zustimme ist, daß Professoren zumindest hinsichtlich der Forschung nicht weisungsgebunden sind die Mitarbeiter aber schon.--HolgerB 19:48, 5. Jun. 2009 (CEST)
- Schon merkwürdig, aber ich sehe im Gegensatz zu Dir nicht wirklich irgendetwas an dem was Du sagst im Widerspruch zu dem, was ich gesagt habe, abgesehen vielleicht davon, dass Du daraus den Schluss ziehst, dass der Artikel für wissenschaftliche Mitarbeiter die Berufsbezeichnung "Wissenschaftler" nennen muss; ich sehe aber nicht, wie Du zu diesem Schluss kommst, und schon gar nicht wie man ihn aus dem ziehen kann, was Du geschrieben hast. Dem stimme ich wie gesagt sogar zu: Das mag so sein, dass "wissenschaftlicher Angestellter" ebenso kein gängiger Begriff ist, jedenfalls erzeugt er aber nicht die gleichen Probleme wie zu behaupten, "Wissenschaftler" sei eine gängige Berufsbezeichnung für wissenschaftliche Mitarbeiter, denn diese Aussage ist falsch und suggeriert irreführenderweise Sachverhalte, die nicht gegeben sind. Die Aussage "wissenschaftliche Mitarbeiter stehen im Dienst eines Professors" war im übertragenen Sinne gemeint, dass sie dafür (bei der Universität o.ä., also beim Land/Bund) angestellt sind, um Arbeit zu machen, die ihnen vom Professor zugeteilt wird, und nicht eigene Arbeit, die sie sich selbst aussuchen; es sollte natürlich nicht heißen, dass der Professor Arbeitgeber ist. Das dürfte aber aus dem Kontext unmissverständlich hervorgehen. Ich habe auch nicht behauptet, dass sie (nur) in der Freizeit wissenschaftlich arbeiten; ich habe gesagt, dass sie während der Arbeitszeit dazu verpflichtet sind, wissenschaftliche Arbeit zu erledigen die ihnen vom Professor zugeteilt wird, und dass sie (im gewissen Rahmen) während der Arbeitszeit nur zu den Zeitpunkten eigene wissenschaftliche Arbeit betreiben, zu denen sie vom Dienst freigestellt sind (was nicht das gleiche wie Freizeit ist); und sie haben auch das Recht auf diese Dienstfreistellung. Im allgemeinen meint man mit der Berufsbezeichnung "Wissenschaftler" aber jemanden, dessen vertragliche Pflicht es ist, eigene wissenschaftliche Arbeit zu betreiben, die nicht weisungsgebunden ist. Der wissenschaftliche Mitarbeiter hat dazu (im gewissen Rahmen) das Recht, aber nicht die Pflicht, und deshalb ist als Berufsbezeichnung Wissenschaftler nicht angemessen, denn ein wissenschaftlicher Mitarbeiter kann seinen Beruf vollkommen korrekt und vertragsgemäß ausüben ohne jemals eigene wissenschaftliche Arbeit betrieben zu haben; das selbe lässt sich hingegen bei Professoren nicht sagen. Ich habe auch nicht behauptet, dass im TV-L mit "Wissenschaftler" Professoren gemeint sind. Ich glaube viel eher, dort ist mit "Wissenschaftler" einfach nur gemeint: "die Angestellten, für die diese Sonderregelungen für Beschäftigte an Hochschulen und Forschungseinrichtungen gelten" ebenso wie man vielleicht "die Angestellten, für die die Sonderregelungen der Beschäftigten in landwirtschaftlichen Verwaltungen und Betrieben, Weinbau- und Obstanbaubetrieben" im Kontext dieses Tarifvertrages auch abkürzend "Landwirtschaftler" nenne könnte. Aber selbst wenn (wovon ich nicht ausgehe) dort damit einfach nur "wissenschaftlicher Mitarbeiter" gemeint ist, ist das IMO noch kein Argument, das als übliche Bezeichnung hier im Artikel darzustellen. Ich wüsste im Übrigen nicht, warum ich Quellen nennen sollte; ich bin doch nicht derjenige, der etwas im Artikel stehen haben will! Ich habe keine Quellen, sondern es ist mein Sprachgefühl, das mich zu diesem Urteil bringt. Eine Quelle muss derjenige anführen, der behauptet, Wissenschaftler sei eine übliche oder zumindest doch signifkant verwendete Berufsbezeichnung für wissenschaftliche Mitarbeiter. Du sagst richtig: 'Es steht aber nicht drin, daß nur Professoren "Wissenschaftler" sind.' Auch das bestreite ich überhaupt nicht. Vermutlich gibt es überhaupt keine Personengruppe, denen formal als Berufsbezeichnung Wissenschaftler zugeordnet wird. Im Sprachgebrauch meint es aber in diesem Kontext in der Regel (!) Professor, und solange für wissenschaftliche Mitarbeiter weder offiziell im Gesetz noch in signifikanter Weise im Sprachgebrauch die Bezeichung "Wissenschaftler" benutzt wird, zumindest nicht was die Berufsbezeichnung betrifft (was der Artikel ja behauptet hat und worum es hier ja geht), sollte der Artikel auch keine gegenteilige Behauptungen aufstellen. --rtc 21:28, 5. Jun. 2009 (CEST)
Wissenschaftlicher Mitarbeiter (Behörden)
[Quelltext bearbeiten]Die Auslagerung macht keinen Sinn. Ein Abgeordneter ist keine Behörde, deshalb passen die Wiss. Mitarb. im Bundestag nicht unter diese Überschrift. -- Smit 21:10, 2. Sep. 2010 (CEST)
- Ich habe es in Wissenschaftlicher Mitarbeiter (Bundesdienst) geändert. So ist es wohl sinnvoller. --Juliabackhausen 22:07, 3. Sep. 2010 (CEST)
Research Fellow = Wissenschaftlicher Mitarbeiter?
[Quelltext bearbeiten]Interwikimäßig wird für die englische WP auf "Research Fellow" verlinkt. Ob das so wohl korrekt ist? Anderssprachige WPs wie die spanische machen diese Gleichsetzung nicht. Es handelt sich immerhin doch um sehr unterschiedliche Hochschulsysteme. Ich habe jedenfalls Zweifel. --13Peewit 18:15, 29. Jul. 2011 (CEST)
- (Sorry for speaking the wrong language.) I agree, "research fellow" is not a good translation, and I also agree that comparing different academic systems cannot be done simplistically. Sometimes "research fellow" is an OK translation for WiMi, but not usually. A WiMi who is working on a PhD is more like (but not entirely like) someone who holds a "teaching assistantship", "research assistantship" or "graduate fellowship" in an American university -- or sometimes even an adjunct lecturer (although that would normally be more like someone holding a short-term Lehrvertrag). The vocabulary changes again in the university systems of other English-speaking countries. I have added some information under "Germany" in the "Research Fellow" article on the English wiki to explain, but maybe the cross-link should be removed. (Note, the English "research fellow" article also links here to the "Wissenschaftlicher Mitarbeiter" article - equally misleadingly. Wohz (Diskussion) 15:23, 15. Jun. 2016 (CEST)
- An Benutzer:Wohz: oft lese ich auch "senior research fellow" (z.B. Catherine Hakim).
- Ich sehe das Problem auch de:Wissenschaftlicher Mitarbeiter = en:Research fellow, aber de:Research Fellow (#WEITERLEITUNG Postdoktorand) = en:Postdoctoral researcher, also wirr.--Franz78Berlin (Diskussion) 22:04, 31. Jan. 2017 (CET)
- Ich denke Research Associate ist die Übersetzung die einem WiMi am nächsten kommt.
Terry Reintke (DIE GRÜNEN) in wikipedia als "wissenschaftliche Mitarbeiterin"
[Quelltext bearbeiten]Die Grüne Reintke wird in ihrem Namensartikel - offenbar ohne Studienabschluss - als "wissenschaftliche Mitarbeiterin" eines Abgeordneten aufgeführt. Das zeigt, dass der Begriff ein wirkliches weites Feld ist... (nicht signierter Beitrag von 91.55.141.26 (Diskussion) 15:43, 15. Mai 2014 (CEST))
- vgl. Wissenschaftlicher Mitarbeiter (Bundesdienst)--Franz78Berlin (Diskussion) 22:07, 31. Jan. 2017 (CET)
Redundanz
[Quelltext bearbeiten]Die Verweise auf den TV-L doppeln sich bisher im Artikel. Vielleicht ist es eine gute Idee Unterüberschriften für Promovierende und PostDocs einzuführen. Dann wäre der Artikel etwas aufgeräumter. Gegebenenfalls macht sogar eine Unterüberschrift für die Befristungsproblematik Sinn.-77.179.199.118 22:25, 10. Okt. 2017 (CEST)ht
- Habe mal versucht das ganze etwas neu zu strukturieren und den Abschnitt zu den Doktoranden mit Belegen versehen. -Omethe0n (Diskussion) 00:25, 21. Okt. 2017 (CEST)
Berufsbezeichnung auch in der Privatwirtschaft existent
[Quelltext bearbeiten]Die Berufsbezeichnung ist nicht auf Unis oder Institute limitiert. Die Firma ZEISS in Oberkochen stellt viele "Wissenschaftliche Mitarbeiter" ein. Die Bezeichnung "Ingenieur Vorentwicklung" gibt es dort z.B. nicht. Was meint Ihr? (nicht signierter Beitrag von Lukie.80 (Diskussion | Beiträge) 16:01, 27. Aug. 2018)
- Korrekt, auch im juristischen Bereich stellen Kanzleien und Unternehmen "Wissenschaftliche Mitarbeiter" ein, siehe z. B. unzählige Stellenangebote bei Indeed. --Anton (Diskussion) 11:00, 21. Jun. 2022 (CEST)