Diskussion:Wolfgang Hefermehl

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Nationalsozialismus[Quelltext bearbeiten]

Wieso findet sich in dem Artikel keinerlei Kritik an seiner Tätigkeit im Reichsjustiz Ministerium bis 1945?! (nicht signierter Beitrag von 134.34.13.173 (Diskussion) 12:21, 22. Nov. 2008 (CET))[Beantworten]

Ist jetzt verspätet drin. Danke für den Hinweis. --Artmax (Diskussion) 11:09, 11. Jan. 2016 (CET)[Beantworten]

Bedeutung nach 1945[Quelltext bearbeiten]

Fast völlig ausgeblendet bleibt die breite Wirkung, die Hefermehl nach 1945 auf die deutsche Rechtspraxis ausübte, so mit dem Standardkommentar zum Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, der bis zur 22. Auflage die Bezeichnung "Baumbach/Hefermehl" trug und noch heute als "Köhler/Bornkamm" neu aufgelegt wird (2018 36. Auflage). Die Problematik ist damit der beim "Palandt" zum BGB vergleichbar, auch wenn der Name inzwischen aus dem Titel verschwunden ist. Bemerkenswert ist auch, dass in Würdigung von Hefermehl drei Festschriften veröffentlicht wurden (1971, 1976 und das GRUR-Festheft 1996).--Keuk (Diskussion) 12:20, 2. Feb. 2018 (CET)[Beantworten]

Wer dazu kompetent etwas schreiben kann, kann und sollte das tun, meine ich. Die Erstversion des Artikels enthielt dazu keine substantiellen Informationen. In den letzten 2 Jahren sind Informationen aus der Nazi-Zeit hinzugekommen. Aus den Würdigungen Hefermehls der 60-er bis 2010-er Jahre gibt's sicherlich substanielle Informationen über die Publikationen Hefermehls nach 1945. Im Idealfall wüsste ich gerne, weshalb seine Veröffentlichungen vor 1945 nach 1945 anscheinend jahrzehntelang unbekannt waren. --Edita2017 (Diskussion) 14:41, 15. Mär. 2018 (CET)[Beantworten]