Diskussion:Wormser Konkordat

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Überlieferung[Quelltext bearbeiten]

Das Exemplar in der Vatikanischen Bibliothek mit 202 Blatt, das allenfalls eine Abschrift in einem Sammelband sein kann, bedürfte dringend eines Belegs.Vermutlich handelt es sich um Vat. lat. 1984, eine andere vatikanische Handschrift mit der verfälschten Fassung des Papstwahldekrets ist unbekannt. Die kaiserliche Ausfertigung befindet sich im Archiv, aus dem das m.E. nach illegal reproduzierte Bild stammt. Eine Edition des Textes anzugeben könnte auch nicht schaden. Die Übersetzungen wären auch zu belegen, da sie als Zitat gekennzeichnet zu sein scheinen. -- Enzian44 22:31, 11. Apr. 2008 (CEST)[Beantworten]

bei den Belegen kann ich dir nur zustimmen; auch wenn im Quellenverzeichnis die MGH Edition angeführt ist und diese durch den link zur digitalen MGH leicht zu finden ist, sollten Quellen immer auch zitiert werden. Sollte die deutsche Übersetzung aus einer Quellenedition stammen, muß natürlich auch diese angegeben werden; wenn es eine eigene Übersetzung ist, dann muß das angegeben werden. -- Neroclaudius 00:37, 29. Okt. 2008 (CET)[Beantworten]

Zeugen der kaiserlichen Ausfertigung[Quelltext bearbeiten]

Warum deren Namen ausgelassen wurden, ist mir schleierhaft. Daß da meist nur die Initialen stehen, kann ja wohl nicht der Grund sein. -- Enzian44 00:09, 13. Mai 2009 (CEST) PS. Unklar ist weiterhin die Urheberschaft der Übersetzungen (bei Calixt habe ich die gröbsten Schnitzer schon früher entfernt). Vielleicht sollte man die kaiserliche Fassung einfach auskommentieren, bis diese Frage geklärt ist.[Beantworten]