Diskussion:Zahlungsanweisung

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Letzter Kommentar: vor 15 Jahren von TheReincarnator in Abschnitt Scheck
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Gebühren in der DDR[Quelltext bearbeiten]

Sorry, aber die DDR-Gebühren haben im Artikel rein gar nichts zu suchen. Zitat: „In der DDR wurde neben einer festen Gebühr von 15 Pfennig je 20 Mark ein weiterer Pfennig erhoben. Bei telegraphischen Anweisungen war die Gebühr gestaffelt.“ (nicht signierter Beitrag von Trainspotter (Diskussion | Beiträge) 12:30, 17. Okt. 2006 (CEST)) Beantworten

Scheck[Quelltext bearbeiten]

Ich hatte erwartet, dass sich die Zahlungsanweisung mit dem Scheck überlappt. Ist ein Scheck nicht eine Anweisung? Ich würde mir von jemandem, der hier Ahnung hat, einen Abschnitt zur Abgrenzung wünschen. -- TheReincarnator 19:12, 12. Apr. 2009 (CEST)Beantworten