Diskussion:Zentrum für Sicherheits- und Katastrophenschutztechnik

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Um welche Rechtsform handelt es sich bei dem Verbund von Unternehmen und Einrichtungen mit der Bezeichnung ZSK? -- JaJo Engel 23:26, 19. Feb. 2011 (CET)[Beantworten]

Belege und Hinweise auf die publikationsbedürftige Rechtsfähigkeit des ZSK fehlen. Daher ist ein diesbezüglicher Hinweis erforderlich und bubo bubo rückgängig zu machen. Bitte Einigungsstelle anrufen. - JaJo Engel 07:47, 24. Feb. 2011 (CET)[Beantworten]
Du räumst also ein, dass Du für "ist ein Zusammenschluss ohne ausgewiesene Rechtsfähigkeit mit den Merkmalen einer Zweckgemeinschaft" keinen Beleg angeben kannst und machst meine Entfernung dennoch rückgängig? --Bubo 10:25, 24. Feb. 2011 (CET)[Beantworten]
Für das Nicht-vorhanden-sein einer Legitimation gibt es keinen Beleg. Erkundige dich mal bei der Polizei. Die Verpflichtung zur Legitimation der Rechtsfähigkeit obiegt dem Organ, das sich in rechtsfähiger Weise geriert oder betätigt. Umgekehrt ist die fehlende Rechtsfähigkeit kenntlich zu machen - zum Schutz der Öffentlichkeit! MfG -- JaJo Engel 13:08, 24. Feb. 2011 (CET)[Beantworten]
Bitte entschuldige, aber das ist schlicht Unfug. --Bubo 13:32, 24. Feb. 2011 (CET)[Beantworten]
Wo hast du das nachgeschlagen? -- JaJo Engel 15:22, 24. Feb. 2011 (CET)[Beantworten]
Skurrilen Humor weiß ich durchaus zu schätzen. Auswirkungen auf Artikelinhalte sollte er allerdings nicht haben. Es ist ganz einfach: Wer "ist ein Zusammenschluss ohne ausgewiesene Rechtsfähigkeit mit den Merkmalen einer Zweckgemeinschaft" im Artikel haben will, ist für diese Aussage belegpflichtig. Wenn Du lediglich Deine eigene Auffassung wiedergeben kannst, betreibst Du unzulässige Theoriefindung. Wiederholtes Einstellen unbelegter Inhalte trotz einschlägiger Hinweise ist Vandalismus. --Bubo 20:20, 24. Feb. 2011 (CET)[Beantworten]
Lass dich durch die Insolvenzverwalter der am ZSK beteiligten Mitglieder aufklären. Du kapierst es offenbar nicht. Vandalismus besteht in diesem Fall in deiner Uneinsichtigkeit. -- JaJo Engel 05:06, 25. Feb. 2011 (CET)[Beantworten]
[1] --Bubo 09:38, 26. Feb. 2011 (CET)[Beantworten]
Nochmals: Ein Zentrum ist ein x-belieger Mittelpunkt, aber als solches kein Rechtsinstitut. Als juristische Person ist ZSK nicht ausgewiesen. Falls du vom Gegenteil ausgehst, obliegt dir Darlegung und Nachweis. Gruß -- JaJo Engel 18:53, 26. Feb. 2011 (CET)[Beantworten]

Details im Insolvenzeröffnungsverfahren[Quelltext bearbeiten]

@ JaJo Engel: Bitte nicht immer wieder erneut einzelne Details eines Insolvenz-Eröffnungsverfahrens einstellen. Insoweit darf zum wiederholten Mal Punkt 8 "Was wikipedia nicht ist" in Erinnerung gebracht werden. --Asio 18:04, 22. Feb. 2011 (CET)[Beantworten]

Keine verzichtbaren Details sind die im Eröffnungsbeschluss der Gerichtes getroffenen Anordnungen von allgemeiner Bedeutung. -- JaJo Engel 20:10, 26. Feb. 2011 (CET)[Beantworten]

@ JaJo Engel -> Ergänzung zur Zusammenfassungszeile der Artikelbearbeitung 28. Februar 2011, 17:56 Uhr: Lies bitte vollständig den Inhalt des vorstehenden Beitrages vom 22. Feb. 2011 (CET), 18:04 Uhr. --Asio 18:03, 28. Feb. 2011 (CET)[Beantworten]

@ Asio octus -> Deine Änderungen verkürzen reduktiv das Informationsinteresse und entsprechen nicht „was wikipedia ist.“
Ruf bitte die Einigungsstelle an. Gruß -- JaJo Engel 20:35, 28. Feb. 2011 (CET)[Beantworten]

Standortmanagement[Quelltext bearbeiten]

Das Standortmanagement erfolgt nach der QuelleMinisterium für Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen: Broschüre Ein Modellprojekt stellt sich vor. Nachhaltige Gewerbeflächenentwicklung in NRW Das Modellprojekt in Hemer (Seite 28 – 31 ) durch die GSW-Consulting (Seite 31 unten).

Diese Änderung, dass das Standortmanagement durch den Geschäftsführer der ... GmbH erfolgt, ist mit keiner Quelle belegt. In der Zusammenfassungszeile der Artikeländerung steht eine persönliche Meinung, Ansicht, Gesichtspunkt oder ErzählperspektiveTheoriefindung.

Selbst wenn die GmbH keinen Geschäftsführer mehr hätte, änderte dies nichts daran, dass immer noch das Standortmanagement durch die GmbH (GSW-Consulting) erfolgt. Der oder die Geschäftsführer oder Sonstige vertreten die Kapitalgesellschaft "nur". --Asio 23:13, 4. Mär. 2011 (CET)[Beantworten]

Wie soll denn eine GmbH ohne Geschäftsführer Management betreiben? Etwa durch ein Phantom? Gruß -- JaJo Engel 11:23, 5. Mär. 2011 (CET)[Beantworten]
Phantom“ muss wohl hier als Synonym für die Dir offensichtlich unbekannten Begriffe Prokurist, Handlungsbevollmächtiger, Liquidator, Vertreter usw. herhalten. Nach Deiner kruden Logik betreibt die Deutsche Bank keine Geldgeschäfte und die MVG keine Buslinien. Viel Spaß dabei, diese Einsichten in 100.000 (+) Wikipedia-Artikeln umzusetzen. --Bubo 23:09, 5. Mär. 2011 (CET)[Beantworten]
Im Handelsregister der GSW-Consulting GmbH sind keine Prokuristen eingetragen, vgl. § 53 Abs. 1 HGB. Selbst diese sind nur eingeschränkt zur Geschäftsführung befugt, soweit es sich um den Betrieb des Handelsgewerbes handelt. Übergeordnetes Mangement gehört nicht hierzu. Das gilt erst recht für Handlungsbevollmächtigte. Liquidatoren gehören nicht zum laufenden Geschäft und Management. Für Vertretungen, die den Geschäftsführer ersetzen, gibt es keine Anhaltspunkt. Sie sind durch den im Handelsregister mit Zustimmungsvorbehalt des Insolvenzverwalters eingetragenen Geschäftsführer ausgeschlossen. Für den umstrittenen Text verbleibt es bei der Feststellung, dass für die GmbH zwangsläufig ein im Handelsregister eingetragener Geschäftsführer verantwortlich ist, vgl. 6 Abs. 1 GmbHG, solange das Insolvenzgericht nichts anderes anordnet. Deine Vorbehalte im Text des Artikels sind überflüssig. -- JaJo Engel 11:44, 6. Mär. 2011 (CET)[Beantworten]

Da unbegründet der Quellen- bzw. Belegbaustein entfernt wurde, ist der nun unbelegte Zusatz ebenfalls zu entfernen gewesen. Nun stimmt die Aussage im Artikel wieder mit der angegebenen Quelle überein. --Asio 19:41, 6. Mär. 2011 (CET)[Beantworten]