Diskussion:Zollpapier

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Letzter Kommentar: vor 3 Jahren von Opihuck in Abschnitt Rückgängigmachung der letzten Änderungen
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Rückgängigmachung der letzten Änderungen[Quelltext bearbeiten]

Ich bin über die Einfügung von Grenzübertrittsbescheinigung auf diesen Artikel aufmerksam geworden und möchte meine Revertierung der Änderungen von Wowo2008 kurz begründen: Den Begriff "Zollpapier" gibt es in einer ganzen Reihe von Dokumenten der Europäischen Union (über 1000 Mal in JURIS) und sehr vereinzelt auch im deutschen Bundesrecht (12 Mal in JURIS). Sie betreffen alle das Zollverfahren, also die Zollabfertigung im grenzüberschreitenden Verkehr. Zollpapiere lassen erkennen, um welches Gut es sich handelt, an welcher Stelle im Zollkodex es eingeordnet ist und ob es sich um einen Stoff handelt, der ggf. Einfuhrbeschränkungen unterliegt. Zollpapiere sind typischerweise Warenbegleitpapiere. Im weiteren umgangssprachlichen Sinne gehört auch der Bescheid über Einfuhrabgaben (Zölle, Einfuhrumsatzsteuer) noch dazu. Das hat der Artikel bisher zutreffend dargestellt.

Ganz sicher kein Zollpapier sind personenbezogene Dokumente, wie die jetzt plötzlich auftauchende Grenzübertrittsbescheinigung, der Reisepass und das Visum. Der Zoll ist nicht für Personengrenzkontrollen zuständig; das ist in Deutschland Sache der Bundespolizei und der Polizeien der Länder.

Ich möchte dringend raten, solche Artikel nur dann grundlegend zu ändern, wenn gewisse Grundkenntnisse von der Materie vorhanden sind. Wenn man sich in der Materie nicht auskennt, sollte man sich besser zurückhalten oder jedenfalls deutlich behutsamer vorgehen als das jetzt geschehen ist. --Opihuck 16:43, 8. Jun. 2020 (CEST)Beantworten