Diskussion:Zufälliger Untergang

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Letzter Kommentar: vor 11 Jahren von GUMPi in Abschnitt Unverständlich
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Unverständlich[Quelltext bearbeiten]

Was ist mit Untergang gemeint? Verlust? Zerstörung?[Quelltext bearbeiten]

--Zulu55 (Diskussion) 11:46, 1. Aug. 2012 (CEST)Beantworten

Was ist mit zufällig gemeint? Unverschuldet?[Quelltext bearbeiten]

--Zulu55 (Diskussion) 11:46, 1. Aug. 2012 (CEST)Beantworten

Hallo Zulu55, welchen Sinn verfolgst Du bitte mit dem gesetzten Baustein? Es handelt sich beim Lemmata um einen festen Rechtsbegriff, der bereits in der Einleitung allgemeinverständlich erläutert wird. Mit zufällig ist selbstverständlich der Zufall gemeint. Ja, mit Untergang wird der Verlust oder die Zerstörung der Sache gemeint. Beide hinterfragten Begriffe sind der Gemeinsprache zuzurechnen. ich bin daher so frei und entferne den Baustein. Frdl. Grüße --GUMPi (Diskussion) 12:05, 1. Aug. 2012 (CEST)Beantworten
Allgemeinverständlichkeit liegt hier offenbar im Auge des Betrachters: Zufall hat mehrere Bedeutungen (wie im Artikel erläutert). Welche soll denn gemeint sein? Untergang im hier verwendeteten ist keine "Gemeinsprache". "Mein Auto ist untergegangen" heißt doch wohl eher, dass es im See liegt. Siehe dazu die Begriffsklärung. --Zulu55 (Diskussion) 14:29, 1. Aug. 2012 (CEST)Beantworten
Untergang ist sehr wohl auch mit der Bedeutung der Vernichtung bzw. dem Verschwinden Gemeinsprache. Zufall wird wohl so verstanden werden (können), wie es gemeint ist, als das nicht Vorhersehbare, das nicht Beabsichtigte, im rechtlichen Sinne das weder auf Vorsatz noch auf Fahrlässigkeit einer Person beruhende Ereignis; vgl. Zufall#Zufall im Recht. In der Einleitung wird der Artikelgegenstand bereits als „die von keinem Vertragsteil zu vertretende Unmöglichkeit der Leistung“ erklärt. Was soll hier nun bitte konkret unverständlich sein bzw. verständlicher erklärt werden? Frdl. Grüße --GUMPi (Diskussion) 15:07, 1. Aug. 2012 (CEST)Beantworten