Diskussion:Zurückweisung einer Willenserklärung wegen Nichtvorlage einer Vollmachtsurkunde

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Beleg unzureichend?[Quelltext bearbeiten]

Guten Tag, zu der Darstellung, die Vorlage der Vollmacht durch Fax sei nicht möglich, wird in Fußnote 15 der Beleg LAG Rheinland-Pfalz [25. April 2013] – 10 Sa 518/12 – juris Rn. 26 = NZA-RR 2013, 406 aufgeführt. Nur, in der gesamten Entscheidung taucht an keiner Stelle das Wort „Fax“ auf. Beste Grüße --Albert Hoppe (Diskussion) 16:04, 11. Sep. 2018 (CEST)[Beantworten]

+1 .Fundstelle gerade geprüft. Es handelte sich in der Entscheidung nicht um eine per Telefax übermittelte Vollmacht, sondern um die Kopie einer Vollmacht. Fußnote müsste daher gestrichen werden. --Offenbacherjung (Diskussion) 15:46, 16. Jul. 2020 (CEST)[Beantworten]