Diskussion:Zuschreibung (Rechnungswesen)

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Letzter Kommentar: vor 13 Jahren von Hafenbar in Abschnitt Überarbeiten
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Noch andere Bedeutungen[Quelltext bearbeiten]

Zuschreibung hat noch andere Bedeutungen, z.B. in der Kunstgeschichte, usw. (Man beachte hierzu die fälschlicherweise auf diese Seite verweisenden Artikel! [1]) Hier wäre eine BKL sinnvoll. --Archidux 15:22, 19. Nov. 2006 (CET)Beantworten

Zuschreibung in der Psychologie: Angenommene Mechanismen zur Erklärung von Erfahrung. Projektion dieser Annahmen auf eine andere Person.

Quelle:

Laing, Ronald D.: Das Selbst und die Anderen. rororo, Reinbek bei Hamburg 1977, u.a. Seite 18

--Anaxo 13:31, 3. Jul. 2007 (CEST)Beantworten

§ 253 Abs. 5 HGB[Quelltext bearbeiten]

Dieser Paragraph besagt: Ein niedrigerer Wertansatz nach Absatz 2 Satz 3, Absatz 3 oder 4 darf beibehalten werden, auch wenn die Gründe dafür nicht mehr bestehen.. Wenn ich das richtig verstehe, ist eine Zuschreibung bei Personengesellschaften (im Gegensatz zu Kapitalgesellschaft nach § 280 Abs. 5) Handelsrechtlich also nicht durchzuführen. Oder habe ich da etwas falsch verstanden? --Bigbug21 14:20, 27. Jan. 2007 (CET)Beantworten

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Zuschreibung ist ein Fachbegriff der Betriebswirtschaftslehre und der Soziologie“ ... dies wage ich anzuzweifeln, siehe auch oben ... Hafenbar 03:09, 3. Nov. 2010 (CET)Beantworten