Diskussion:Zutrinken

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Letzter Kommentar: vor 13 Jahren von Kriddl in Abschnitt Überarbeiten
Zur Navigation springen Zur Suche springen

200 Jahre Gerichtsstandort Bitburg, ein geschichtlicher Abriss von Werner von Schichau, Amtsgerichtsdirektor, 2005

http://www.justiz.rlp.de/justiz/nav/d59/d5960d28-ee0e-e9f1-80fa-2cfed9dc41d0,,,,fff70331-6c7f-90f5-bdf3-a1bb63b81ce4.htm

Mario Scheuermann 11:52, 1. Sept. 2006 (CEST)

Hier noch eine Rechtsquelle für die Bayern: Bayerische Landesordnung von 1531, nach artikel 3 der Verordnung sollte das Zutrinken bei den Mahlzeiten verboten sein. Hier findet sich eine kurze Abhandlung zum Zechrecht allgemein (bei dem natürlich auch das Zutrinken betroffen ist), hiernach gab es sogar eine Reichsverordnung gegen das Zutrinken. Spannend. --Kriddl 12:05, 1. Sep 2006 (CEST)

Toll gemacht! Bravo und Glückwunsch. Soviel Zeit hätte ich erst am Wochenende aufbringen können. Mario Scheuermann 17:15, 1. Sept. 2006 (CEST)

[Quelltext bearbeiten]

Bei mehreren automatisierten Botläufen wurde der folgende Weblink als nicht verfügbar erkannt. Bitte überprüfe, ob der Link tatsächlich unerreichbar ist, und korrigiere oder entferne ihn in diesem Fall!

--KuhloBot 14:33, 3. Jun. 2007 (CEST)Beantworten

Überarbeiten

[Quelltext bearbeiten]

Ich plädiere für ÜBERARBEITEN

Schon ein kurzes Googeln bringt zahlreiche historische Verweise auf diesen Brauch, der aber nicht nur studentischer Natur ist: http://www.google.de/search?hl=de&q=zutrinken&meta=

Hier einige interessante Quellen, die ich auf die Schnelle gefunden habe:


Im VOGTSBÜCHLEIN des STEINEMER AMTS. 1555 von Markgraf Georg-Friedrich erlassen heisst es:

Artikel 2 verbietet das Zutrinken, weil daraus "Trunkenheit, Gotteslästerung, Totschlag, und sonst allerlei Laster entstehen, also daß sich Zutrinker in Gefahr ihrer Seelen, Ehre, Vernunft, Krankheiten des Leibes und anderer Übel und Unlob begeben, dadurch der allmächtige Gott schwer verunehrt würde". Den Wirten, die das Zutrinken in "ihren Herbergen" dulden, wird angedroht, daß sie "samt den Tätern im Turm mit Wasser und Brot" gestraft werden.

Literatur

Der kontrollierte Kontrollverlust, eine kleine Geschichte der Trinksitten von Hilde Weissm, Wiener Zeitung, 10. März 2000

Artikel hier (Memento vom 27. September 2007 im Internet Archive)

Der Zeitungsartikel ist nicht mehr dort. Ohnehin stammt der Ausdruck vom kontrollierten Kontrollverlust von Elias bzw. von Spode, aus dessen Buch der Artikel "Zutrinken" mehr schlecht als recht zusammengeschrieben wurde. Wie so oft bei kulturwissenschaftlichen Themen, meint hier wohl jeder seinen Senf dazugeben zu können, entsprechd ist das Niveau solcher Wiki-Einträge ... -- 77.188.107.251 13:01, 23. Dez. 2010 (CET)Beantworten

Zunächst habe ich Deinen Beitrag einen eigenen Abschnitt gegönnt, zwischen den alten Diskussionsbeiträgen von 2006 passte der ja nicht. Dann hast Du ja ooffensichtlich Ahnung vom Thema und Literatur. Sei mutig und überarbeite den Artikel.--Gruß Kriddl Anschreibbeantworter 14:55, 29. Dez. 2010 (CET)Beantworten