Diskussion:Zweiter Bildungsweg

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ILS: Werbung?[Quelltext bearbeiten]

Institutionen wie Abendschulen, Volkshochschulen, Kollegs oder Fernschulen (z. B. das ILS) bereiten ihre Schüler auf sogenannte "externe Abschlüsse" vor oder prüfen ihre Schüler intern. - Der Hinweis auf das ILS, ein nicht-staatlicher, nicht-gemeinnütziger Bildungsanbieter, kommt mir etwas unfair anderen Anbietern gegenüber vor. Ist das nicht an der Grenze zur Werbung? Auf jeden Fall nicht ganz neutral. Ich wäre dafür, den Hinweis zu entfernen. Andere Meinungen? --Björn 19:42, 19. Mär 2006 (CET)

Bin noch nicht ganz vertraut, mit dem Umgang der Wikipedia in Bezug auf Werbung - fände eine in diesem Sinne kommerzielle Verwendung aber nicht ok - den Eintrag durch einen allgemeineren Ausdruck wie "z.B. staatliche, aber auch kommerzielle Einrichtungen" dürfte kein Problem sein, oder? -- Mapilu Mo Aug 14 20:44:31 CEST 2006

Ich habe den direkten Verweis auf den Artikel zum ILS jetzt entfernt. Der Artikel zum ILS bleibt über den weiterhin ebenfalls unter Allgemeines verknüpften Artikel zu Fernschulen indirekt erreichbar. Zudem entsteht den anderen Anbietern, die bisher nur im Artikel zum Fernunterricht genannt wurden, kein Nachteil mehr. --83.236.4.52 10:33, 1. Nov. 2007 (CET)[Beantworten]

Schule für Erwachsenenbildung[Quelltext bearbeiten]

Ich habe unter Benachteiligung den Absatz für die Schule für Erwachsenenbildung (SFE) ersetzt, da ich ihn als ungerechtfertigte Hervorhebung der SFE empfand, weil auch an normalen Kollegs (in Berlin, genauso wie die SFE) der Vorkurs entfallen und ein Quereinstieg möglich sein kann. Um die Situation klarzustellen habe ich die Dauer des Schulbesuchs ausführlicher dargestellt.

Da die SFE nicht den üblichen Arten an Institutionen des Zweiten Bildungsweges (Kolleg, Abendschule, Volkshochschule, ...) entspricht und es keine Kategorie für alternative Schulen des Zweiten Bildungsweges gibt, habe ich unter "Allgemeines" und "Siehe auch" Verweise zum Artikel über die SFE eingefügt, damit sie auch weiterhin über diesen Artikel aufzufinden ist. --83.236.4.52 10:15, 1. Nov. 2007 (CET)[Beantworten]

Neuer Weblink[Quelltext bearbeiten]

Linkvorschlag: http://infobub.arbeitsagentur.de/bbz/modul1/modul_1.html --84.171.103.207 17:27, 19. Feb. 2008 (CET)[Beantworten]

update Weblinks[Quelltext bearbeiten]

Der ursprüngliche Link zu eb-portal.at war outdated... (nicht signierter Beitrag von Sprach s (Diskussion | Beiträge) 14:42, 10. Feb. 2010 (CET)) [Beantworten]

Ist etwas zur Geschichte bekannt?[Quelltext bearbeiten]

Ist etwas zur Geschichte des zweiten Bildungswegs bekannt? Meines Wissens haben die Gewerkschaften damit begonnen, dann der katholische Kolpingsverein - möglicherweise auf Anregung von Gerhart Baum - aber ich finde nirgends etwas genaues. --Brigitte-mauch 17:31, 13. Jul. 2008 (CEST)[Beantworten]

Benachteiligung[Quelltext bearbeiten]

Für über 30jährige gibt es einige Ausnahmeregelungen. Nach dem BAföG § 10 z. B. Wenn man eine Zugangsvorraussetzung zu einer Hochschule auf einer Abendschule etc. erworben hat, Kindererziehung oder persönliche Gründe (www.das-neue-bafoeg.de). Dabei ist zu beachten, dass der Auszubildende die Ausbildung unverzüglich nach erreichen der Zugangsvorraussetzungen, dem Wegfall der Hinderungsgründe etc. aufnimmt. Für die studentische Krankenversicherung sind die Ausnahmen ähnlich, siehe § 5 (1) Nr. 9 SGB V und www.studentenwerk-oldenburg.de/soziales/gkv11.html . Die in dem Artikel genannten Beispiele sind also demnach nicht richtig. Es wäre schön, wenn jemand den Text überarbeiten könnte. -- Ammely 23:59, 30. Sep. 2009 (CEST)[Beantworten]

Sprachliche Patzer[Quelltext bearbeiten]

Im Artikel waren (und sind wahrscheinlich noch) einige Patzer wie z. B. eine direkte Ansprache des Lesers enthalten. Ich habe versucht, das zu korrigieren. Manches wird aber noch einiges im Argen liegen. Bitte auch in dieser Richtung mit am Text arbeiten. Danke. --Noisy light (Diskussion) 22:48, 1. Feb. 2019 (CET)[Beantworten]

Elternunabhängige Förderung[Quelltext bearbeiten]

"Während man etwa beim Abendgymnasium erst ab dem vierten Semester elternunabhängiges BAföG beantragen kann (verpflichtende Berufstätigkeit und geringerer Stundenumfang), kann beim Besuch eines Kollegs bereits ab dem ersten Semester BAföG beantragt werden. Elternunabhängig gewährtes Bafög muss nicht zurückgezahlt werden." erscheint mir völlig falsch. Entweder ich selbst werde das korrigieren oder ich bitte jemanden, der/die es ad hoc weiß, um enstsprechende Korrektur. --Noisy light (Diskussion) 22:48, 1. Feb. 2019 (CET)[Beantworten]