Diskussion:Zwischenbescheid

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Letzter Kommentar: vor 5 Jahren von R2Dine in Abschnitt Artikelinhalt
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Hallo @R2Dine: Vielen Dank für Deine engagierte Mitarbeit beim LA und der Entwicklung des Artikels. Der Zwischenbescheid hat große Bedeutung in der Wirtschaft, was auch in der Definition angemessen zum Ausdruck kommen muss. Die jetzige Definition engt den Begriffsinhalt unzulässig auf die Verwaltung ein. Aus ihr geht zudem nicht vollständig hervor, welchen Zweck der Zwischenbescheid überhaupt verfolgt. Ich werde dies - und noch ein paar weitere Inhaltserweiterungen - demnächst vornehmen. Grüße: --Wowo2008 (Diskussion) 10:08, 28. Jan. 2019 (CET)Beantworten

Dann aber bitte die umgangssprachliche Verwendung in der Wirtschaft und seinen rein tatsächlichen Wirkungen deutlich von dem im Gesetz erwähnten Zwischenbescheid und seinen Rechtsfolgen abgrenzen. R2Dine (Diskussion) 10:32, 28. Jan. 2019 (CET)Beantworten