Dušan Borković

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Dušan Borković (2014)

Dušan Duca Borković[1] (serbisch-kyrillisch Душан Борковић; * 16. September 1984 in Pančevo) ist ein serbischer Autorennfahrer. Mit 2,07 m Körpergröße gilt er als größter Rennfahrer der Welt.[2]

Karriere[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Er begann mit einer "klassischen" Motorsportkarriere im Kartsport und gewann sechs Mal die Jugoslawische Kartmeisterschaft und vier Mal die Serbische. Da er feststellte, dass er von der Körpergröße (2,07 m[3]) nicht in einen Formelwagen passte, machte er Versuche im Winter auf Schnee mit einem Subaru, Impreza[4] entschied sich aber, mit einem Mitsubishi Lancer EVO an Bergrennen teilzunehmen. 2010 gewann er die nationale serbische Bergmeisterschaft,[5] 2011 wurde er in der Europa-Bergmeisterschaft Dritter. 2012 wurde er Europa-Bergmeister der Tourenwagen auf einem Mitsubishi Lancer EVO IX RS der Gruppe N[6] und ist damit der erste Serbe, der diese Meisterschaft gewinnen konnte.[7] 2013 fuhr er im European Touring Car Cup[8] und 2014 in der Tourenwagen-Weltmeisterschaft mit einem Chevrolet Cruze. 2015 wechselte er zum Rennteam Proteam und fuhr einem Honda Civic.[9][10] 2015 erwog er seine Motorsportlaufbahn zu beenden.[11]

Weblinks[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. http://www.dusanborkovic.com
  2. Welt am Sonntag Nr. 15 vom 12. April 2015 S. 24
  3. http://dusanborkovic.com/en/du%C5%A1an
  4. http://www.flickr.com/photos/vocko/6865729977/
  5. http://www.puru.de/serbberg10.html
  6. http://autosport-ch.com/de/ebm
  7. http://www.fia.com/news/prize-giving-2012-fia-european-hill-climb-champs
  8. Archivlink (Memento vom 20. Februar 2013 im Internet Archive)
  9. http://www.fiawtcc.de/driver/dusan-borkovic/@1@2Vorlage:Toter Link/www.fiawtcc.de (Seite nicht mehr abrufbar, festgestellt im April 2018. Suche in Webarchiven)
  10. http://www.autosport.com/news/report.php/id/117380
  11. Welt am Sonntag Nr. 15 vom 12. April 2015 S. 24