Ehrendoktor

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Ein Ehrendoktor (Dr. h. c.; Dr. e. h.) ist ein ehrenhalber verliehener akademischer Grad einer Universität oder Fakultät, der für besondere Verdienste verliehen wird.

„honoris causa“

Die Bezeichnung honoris causa (abgekürzt h. c.) leitet sich aus dem Lateinischen ab und bedeutet „ehrenhalber“ (ursprünglich: „Ehren halber“ bzw. „der Ehre wegen“). Hat eine Person mehrere Ehrendoktortitel verliehen bekommen, so ist die Abkürzung h. c. mult., was für honoris causa multiplex steht, also die mehrfache Ehrendoktorwürde.

Verleihung

Die Ehrendoktorwürde wird in der Regel an geeignete Persönlichkeiten für allgemeine oder unmittelbare Verdienste um die Hochschule oder die Fakultät verliehen; häufig erfolgt eine Verleihung aber auch aus politischen, finanziellen oder anderen Gründen, bei denen es schwerfällt, einen Bezug zu der betreffenden Hochschule zu erkennen.

An den deutschen Hochschulen wird die Verleihung in der Regel sehr zurückhaltend gehandhabt. Hier erfolgt die Verleihung in der Regel aufgrund hervorragender Verdienste auf wissenschaftlichem Gebiet.

Im Gegensatz zur ordentlichen Promotion ist zur Verleihung eines Ehrendoktorgrades keine Prüfung vorgesehen. Die Vorgehensweise und die genauen Bedingungen für die Verleihung regeln die Promotionsordnungen der Universitätsfakultäten.

In der Regel wird durch den Geehrten anlässlich der Verleihung ein wissenschaftlicher Vortrag gehalten.

Das Ehrenpromotions-Recht für die Technischen Hochschulen („Dr.-Ing. E. h.“) wurde in Preußen durch Erlass von Kaiser Wilhelm II. (in seiner Funktion als preußischer König) erst im Oktober 1899 eingeführt.

Beispiel für ein Ehrenpromotionsverfahren

Dieses Beispiel stammt von der Universität Augsburg:

„Das Ehrenpromotionsverfahren ist auf begründeten Antrag der Mehrheit der Professoren des Fachbereichsrats einzuleiten. Der Fachbereichsrat bestellt mindestens zwei fachlich zuständige Professoren zur Begutachtung der wissenschaftlichen Leistungen der zu ehrenden Persönlichkeit. Der Antrag und die Gutachten sind den Mitgliedern des Fachbereichsrats und allen Professoren des Fachbereichs vorzulegen. Diese können innerhalb eines Monats schriftliche Stellungnahmen abgeben. Über die Verleihung des Ehrendoktorgrades entscheidet der Fachbereichsrat unter Würdigung des Antrags und der Gutachten sowie der vorgelegten Stellungnahmen.“ (Auszug aus § 29 der allgemeinen Promotionsordnung der Universität Augsburg)

Rekorde

Die meisten Ehrendoktorwürden, nämlich mittlerweile 150, erhielt der US-amerikanische katholische Theologe Theodore Hesburgh, weshalb ihn das Guinness-Buch der Rekorde schon seit Jahrzehnten als Titelhalter in dieser Beziehung führt. Über 100 Ehrendoktorate wurden bis heute dem Präsident der Soka Gakkai International Daisaku Ikeda verliehen. 47 Ehrendoktorate erhielt Buckminster Fuller. Ebenfalls recht viele Ehrendoktortitel, bislang 43, wurden Tenzin Gyatso, dem XIV. Dalai Lama, verliehen, zumeist von US-amerikanischen Hochschulen.

Siehe auch: Doktor, Promotion (Doktor), Professor


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