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Eichmaß

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Das Eichmaß war ein Raummaß für Flüssigkeiten. Vor der Einführung des Liters wurde in verschiedenen Regionen Deutschlands und in der Schweiz häufig zwischen Eichmaß und Schenkmaß unterschieden. Bei Wein, Bier, Most, Essig und ähnlichen Flüssigkeiten differenzierte man in Klein- und Großhandel, in große und kleine Maß, lauteres oder Helleichmaß und Visiermaß, Trübeichmaß oder Mostmaß und Keltermaß, Wirtsmaß oder Schenk- und Zapfmaß, Altmaß, Neumaß und andere weniger gebrauchte Bezeichnungen.

Untersuchungen des Bremer Eichamtes im Jahre 2000 ergaben, dass die aus Bronze gefertigten Taufbecken in romanischen und frühgotischen Kirchen aus dem 13. und 14. Jahrhundert möglicherweise als Eichmaße für die damals verwendeten Volumenmaße gedient haben könnten.

Das Helleichmaß war als Beispiel das Normmaß gemäß der Maßordnung vom 15. Februar 1815 im Königreich Württemberg.[1] Ähnliche Gesetze und Verordnungen gab es auch in anderen Regionen.

die Trübeichmaß die Helleichmaß die Schenkmaß
Keltermaß Lauterer Eichmaß --------
Jungmaß Visiermaß Zapfmaß
Neumaß Altmaß Wirtsmaß
Mostmaß Großmaß (Großhandel) Kleinmaß (Einzel-, Kleinhandel)
Beispiel Weinmaß Königreich Württemberg
Most und trüber Wein Alter oder geklärter neuer Wein Ausschankmaß (Steuermaß)
1 Maß = 1,9174 Liter = 96,6616 Pariser Kubikzoll 1 Maß = 1,83704 Liter = 92,6090 Pariser Kubikzoll 1 Maß = 1,67000 Liter = 84,191 Pariser Kubikzoll
160 Maß 167 Maß --------
10 Helleichmaß 11 Schenkmaß
  • Johann Friedrich Krüger: Vollständiges Handbuch der Münzen, Maße und Gewichte aller Länder der Erde. Gottfried Basse, Quedlinburg/Leipzig 1830.
  • Louis Schmidt: Der württembergische Sekretär: Ein praktisches Handbuch über Privat-Geschäfts- und Gerichtsverhältnisse des württembergischen Bürgers. Gebrüder Mäntler (A. Kröner), Stuttgart 1860, S. 261.
  • Meyers Großes Konversations-Lexikon. Band 1. Leipzig 1905, S. 393.
  • Meyers Großes Konversations-Lexikon. Band 17. Leipzig 1909, S. 737.

Einzelnachweise

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  1. Württemberg Kammer der Abgeordneten: Verhandlungen der Württembergischen Kammer der Abgeordneten auf dem Landtag. J. B. Metzlersche Buchdruckerei, Stuttgart 1868 – 70, S. 303.