FFH-Gebiet Schirlbusch

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FFH-Gebiet Schirlbusch
Infotafel am Westrand vom Schirlbusch

Infotafel am Westrand vom Schirlbusch

Lage Schleswig-Holstein, Deutschland
Fläche 14 ha
Kennung 1320-303
WDPA-ID 555517796
Natura-2000-ID DE1320303
FFH-Gebiet 14 ha
Geographische Lage 54° 37′ N, 9° 6′ OKoordinaten: 54° 37′ 20″ N, 9° 5′ 46″ O
FFH-Gebiet Schirlbusch (Schleswig-Holstein)
FFH-Gebiet Schirlbusch (Schleswig-Holstein)
Meereshöhe von 7 m bis 12,3 m
Einrichtungsdatum November 1999
Verwaltung Ministerium f. Landwirtschaft, Umwelt u. ländl. Räume d. Landes S-H
Rechtsgrundlage § 32 Absatz 2 bis 4 BNatSchG in Verbindung mit § 23 LNatSchG
Besonderheiten Am besten erhaltene Wacholderheide in S-H
f6

Das FFH-Gebiet Schirlbusch ist ein NATURA 2000-Schutzgebiet in Schleswig-Holstein im Kreis Nordfriesland in der Gemeinde Drelsdorf.[1] Das FFH-Gebiet liegt in der Landschaft Bredstedt-Husumer Geest am Südhang des Tals der Ostenau. Es hat eine Fläche von 14 ha. Die größte Ausdehnung liegt in Nordwestrichtung und beträgt 630 m. Die höchste Erhebung mit 12,3 m über NN liegt auf der FFH-Gebietsgrenze im Hochwald[2], der niedrigste Punkt mit 7 m über NN an der Nordspitze am Wacholderweg.[3]

Diagramm 1: FFH-Lebensraumtypen im FFH-Gebiet

Knapp zwei Drittel der Fläche wird von Laubwald bedeckt, knapp ein Drittel besteht aus Heide, die im Westen des Gebietes angesiedelt ist. Der Rest besteht aus extensiv genutztem Grünland, das als Pferchfläche für die Hüteschafbeweidung genutzt wird, siehe Diagramm 1.

Bild 1: Schirlbusch um 1850

Das Waldgebiet Schirlbusch ist ein historischer Waldstandort. Er war bereits um 1857 in der dänischen Generalstabskarte verzeichnet, siehe Bild 1. Er war damals von großen Heidegebieten umgeben und wurde als Kratt bewirtschaftet, eine Form des Niederwaldes, wie sie damals in Schleswig-Holstein weit verbreitet war. Die Heiden und die weiter nördlich und südlich gelegenen Moore sind in den letzten 150 Jahren entwässert und zu intensiv genutzten Agrarflächen umgewandelt worden. In den letzten Jahrzehnten sind darüber hinaus im Zuge der Errichtung von Biogasanlagen im Land viele Grünlandflächen in Ackerflächen für den Mais- und Rapsanbau umgebrochen worden. Diese Praxis ist durch das Dauergrünlandumbruchgesetz mittlerweile erschwert worden.[4]

FFH-Gebietsgeschichte und Naturschutzumgebung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Bild 2: Infotafel Lebensraumklassen
Bild 3: Infotafel zu im NSG vorkommende Arten

Der NATURA 2000-Standard-Datenbogen (SDB) für dieses FFH-Gebiet wurde im November 1999 vom Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (LLUR) des Landes Schleswig-Holstein erstellt, im August 2008 als Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung (GGB) vorgeschlagen, im Dezember 2004 von der EU als GGB bestätigt und im Januar 2010 national nach § 32 Absatz 2 bis 4 BNatSchG in Verbindung mit § 23 LNatSchG als besonderes Erhaltungsgebiet (BEG) bestätigt. Der SDB wurde zuletzt im Mai 2019 aktualisiert.[5] Der Managementplan für das FFH-Gebiet wurde am 21. Januar 2015 veröffentlicht.[6]

Das FFH-Gebiet ist bis auf eine Grünlandfläche im Nordosten identisch mit dem am 22. Februar 1959 eingerichtetem Naturschutzgebiet Eichkratt Schirlbusch. Es liegt in einer Hauptverbundachse des landesweiten Biotopverbundsystems.[1] Da das nächste größere Waldgebiet, der Drelsdorfer Forst, mehr als 1,5 km entfernt ist, wird der Schirlbusch vom Schalenwild als Wintereinstand genutzt. Deshalb ist die Naturwaldentwicklung nur mit Einzäunungen gegen Wildverbiss zu sichern. Das FFH-Gebiet wird nur selten von Besuchern aufgesucht. Es liegt abseits von Bundes- und Landstraßen und verfügt über keinerlei Wanderwege.

Das Gebiet befindet sich fast vollständig im Besitz des Kreises Nordfriesland, der gleichzeitig die untere Naturschutzbehörde darstellt.[7] Somit ist die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften, insbesondere der Biotopverordnung[8] und des Verschlechterungsverbotes[9] für FFH-Gebiete gewährleistet. Mit der Gebietsbetreuung des Naturschutzgebietes Eichkratt Schirlbusch gem. § 20 LNatSchG wurde der Verein für Naturschutz und Landschaftspflege – Mittleres Nordfriesland e.V.[10] durch das LLUR beauftragt.[11] Im Januar 2019 hat sich der Verein Runder Tisch Naturschutz Nordfriesland e.V. als Zusammenschluss aller am Naturschutz im Kreis Nordfriesland beteiligten Interessenvertreter gegründet. Dieser hat sich auch zum Ziel gesetzt, die Belange des FFH-Gebietes Schirlbusch zu thematisieren.[12]

An der Südwestecke des FFH-Gebietes befindet sich wenige Meter von der Straße Wacholderweg entfernt ein Unterstand mit zwei Informationstafeln über das Naturschutzgebiet, siehe Bilder 2 und 3. Sie entsprechen mittlerweile nicht mehr den Gestaltungsgrundsätzen des landesweiten Besucherinformationssystems (BIS) des LLUR. Ein entsprechendes BIS-Faltblatt ist nicht verfügbar.[13]

Die Europäische Kommission hat im Jahre 2015 die Umsetzung der Richtlinie 92/43/EWG in Deutschland bemängelt (Verfahren-Nr. 2014/2262). In den Managementplänen würden keine ausreichend detaillierten und quantifizierten Erhaltungsziele festgelegt.[14] Am 12. Februar 2020 hat die Kommission der Bundesrepublik Deutschland eine Frist von zwei Monaten gesetzt, die Mängel zu beseitigen. Andernfalls wird der Europäische Gerichtshof angerufen.[15] Die Bundesrepublik Deutschland ist der Aufforderung nicht nachgekommen (Stand August 2021). Die Kommission führt für Schleswig-Holstein fehlende Quantifizier-, Mess- und damit Berichtsfähigkeit an. Schleswig-Holstein konzentriere sich ausschließlich auf die Durchsetzung des Verschlechterungsverbotes nach Artikel 6, Absatz 2 der Richtlinie.[16] Die Stellungnahme des Landes Schleswig-Holstein mit der im Jahre 2006 erfolgten Bekanntgabe der gebietsspezifischen Erhaltungsziele (gEHZ) für die FFH-Vorschlagsgebiete in Schleswig-Holstein bestätige aus Sicht der Europäischen Kommission die angeführten Mängel.[17] Nachdem Deutschland die Mängel nicht fristgerecht abgestellt hat, hat die Europäische Kommission Deutschland beim Europäischen Gerichtshof im Februar 2021 verklagt.[18]

FFH-Erhaltungsgegenstand[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Diagramm 2: FFH-Lebensraumtypen im FFH-Gebiet
Diagramm 3: Gesamtbeurteilung der FFH-Lebensraumtypen im FFH-Gebiet
Bild 4: Heidefläche im Schirlbusch, im Hintergrund der Hochwald

Laut Standard-Datenbogen vom Mai 2019 sind folgende FFH-Lebensraumtypen[19] und Arten für das Gesamtgebiet als FFH-Erhaltungsgegenstände mit den entsprechenden Beurteilungen zum Erhaltungszustand der Umweltbehörde der Europäischen Union gemeldet worden (Gebräuchliche Kurzbezeichnung (BfN)):[20][21]

FFH-Lebensraumtypen nach Anhang I der EU-Richtlinie:[22]

  • 4010 Feuchte Heiden mit Glockenheide (Gesamtbeurteilung B)[23]
  • 4030 Trockene Heiden (Gesamtbeurteilung B)[24]
  • 5130 Wacholderbestände auf Zwergstrauchheiden oder Kalkrasen (Gesamtbeurteilung B)[25]
  • 6410 Pfeifengraswiesen (Gesamtbeurteilung C)[26]
  • 6510 Magere Flachland-Mähwiesen (Gesamtbeurteilung B)[27]
  • 9190 Alte bodensaure Eichenwälder auf Sandebenen mit Stieleiche (Gesamtbeurteilung B)[28]

In der Karte über die FFH-Lebensraumtypen des Managementplanes vom 3. Juli 2014 ist der FFH-Lebensraumtyp 6510 Magere Flachland-Mähwiesen noch nicht aufgeführt.[19] Er befindet sich in der Nordostecke des FFH-Gebietes[29] und wird in der Biotopkartierung als mesophiles Grünland ausgewiesen.[30]

FFH-Erhaltungsziele[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Aus den sechs oben aufgeführten FFH-Erhaltungsgegenständen werden fünf als FFH-Erhaltungsziele von besonderer Bedeutung für die Erhaltung folgender Lebensraumtypen und Arten im FFH-Gebiet vom Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein erklärt:[31]

  • 4010 Feuchte Heiden mit Glockenheide
  • 4030 Trockene Heiden
  • 5130 Wacholderbestände auf Zwergstrauchheiden oder Kalkrasen
  • 6410 Pfeifengraswiesen
  • 9190 Alte bodensaure Eichenwälder auf Sandebenen mit Stieleiche

FFH-Analyse und Bewertung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Das Kapitel FFH-Analyse und Bewertung[32] im Managementplan beschäftigt sich unter anderem mit den aktuellen Gegebenheiten des FFH-Gebietes und den Hindernissen bei der Erhaltung und Weiterentwicklung der FFH-Lebensraumtypen. Die Ergebnisse fließen in den FFH-Maßnahmenkatalog ein.

Fast 100 % der FFH-Gebietsfläche ist von FFH-Lebensraumtypen belegt, siehe Diagramm 2. Davon haben 85 % eine gute Gesamtbeurteilung zugesprochen bekommen, siehe Diagramm 3. Da das Gebiet bereits seit Jahrzehnten unter Naturschutz steht, ist es verwunderlich, dass keine der Flächen als hervorragend beurteilt wird. Dies wird verständlich, wenn man die Kriterien für eine hervorragende Beurteilung betrachtet.[33] Bei fünf Lebensraumtypen als Erhaltungsziel wird es nahezu unmöglich, bei einem so kleinen Gebiet ohne Vorhandensein zusätzlicher Entwicklungsflächen die geforderten vier Entwicklungsstadien (Pionier-, Aufbau-, Reife- und Degenerationsphase) darzustellen. Die Bereitschaft der umliegenden Flächeneigentümer, solche Entwicklungsflächen zur Verfügung zu stellen, ist gering.

FFH-Maßnahmenkatalog[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Der FFH-Maßnahmenkatalog[34] im Managementplan führt neben den bereits durchgeführten Maßnahmen geplante Maßnahmen zur Erhaltung und Entwicklung der FFH-Lebensraumtypen im FFH-Gebiet an. Konkrete Empfehlungen sind in zehn Maßnahmenblättern[35] und einer Maßnahmenkarte beschrieben.[36] Allein 12 Maßnahmen wurden bereits vor 2015 durchgeführt. Für die Zeit danach wurden folgende Maßnahmen vorgeschlagen:

  • 10 notwendige Erhaltungsmaßnahmen
  • 3 weitergehende Entwicklungsmaßnahmen
  • 1 Sonstige Pflege- und Entwicklungsmaßnahme

Die Umsetzung notwendiger Erhaltungsmaßnahmen gehört zum gesetzlichen Auftrag der unteren Naturschutzbehörde des Kreises. Da dieses Teilgebiet sich ausschließlich im kommunalen Besitz befindet, ist dies leichter möglich. Neben den für den Erhalt von Offenlandschaften üblichen notwendigen Erhaltungsmaßnahmen wie Mahd, Beweidung, Entkusseln, Brennen und Plaggen ist hier beabsichtigt, eine traditionelle Schweinemastmethode, die Eichelmast, im Eichenkratt wiederzubeleben. Weiterhin war in 2015 bereits mit dem LLUR abgestimmt, die vorhandenen Infotafeln durch BIS-Tafeln auszutauschen. Bis Mai 2021 ist diese Maßnahme noch nicht umgesetzt worden, siehe Bilder 2 und 3.

FFH-Erfolgskontrolle und Monitoring der Maßnahmen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Eine FFH-Erfolgskontrolle und Monitoring der Maßnahmen findet in Schleswig-Holstein alle 6 Jahre statt. Die Ergebnisse des letzten Folgemonitorings wurden am 15. Februar 2012 in einem Textbeitrag[37] und einer Kartensammlung[38] veröffentlicht.

Weblinks[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Commons: FFH-Gebiet Schirlbusch – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. a b Managementplan für das Fauna-Flora-Habitat-Gebiet DE-1320-303 „Schirlbusch“. (PDF; 1111 kB) Karte 1 - Übersicht. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, 4. Juni 2014, abgerufen am 15. Mai 2021.
  2. Höchster Punkt im FFH-Gebiet Schirlbusch. In: DigitalerAtlasNord. Landesamt für Vermessung und Geoinformation Schleswig-Holstein, abgerufen am 27. November 2021.
  3. Höchster und tiefster Punkt im FFH-Gebiet Schirlbusch. In: DigitalerAtlasNord. Landesamt für Vermessung und Geoinformation Schleswig-Holstein, abgerufen am 14. Mai 2021.
  4. Gesetz zur Erhaltung von Dauergrünland (Dauergrünlanderhaltungsgesetz - DGLG). In: Landesvorschriften und Landesrechtsprechung. Landesregierung Schleswig-Holstein, 7. Oktober 2013, abgerufen am 14. Mai 2021.
  5. Amtsblatt der Europäischen Union STANDARD-DATENBOGEN. (PDF; 64 kB) DE1320303. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, Mai 2019, abgerufen am 15. Mai 2021.
  6. Managementplan für das Fauna-Flora-Habitat-Gebiet DE-1320-303 „Schirlbusch“. (PDF; 3975 kB) In: Landesportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, 21. Januar 2015, abgerufen am 15. Mai 2021.
  7. Eigentumsverhältnisse im FFH-Gebiet Schirlbusch. (PDF; 391 kB) Karte 4 - Eigentümer anonym. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, 27. Oktober 2014, abgerufen am 16. Mai 2021.
  8. Landesverordnung über gesetzlich geschützte Biotope (Biotopverordnung). In: Landesvorschriften und Landesrechtsprechung. Landesregierung Schleswig-Holstein, 13. Mai 2019, abgerufen am 9. März 2021.
  9. Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz - BNatSchG) § 33 Allgemeine Schutzvorschriften. In: www.gesetze-im-internet.de. Bundesamt für Naturschutz (BfN), abgerufen am 2. Dezember 2020: „Alle Veränderungen und Störungen, die zu einer erheblichen Beeinträchtigung eines Natura 2000-Gebiets in seinen für die Erhaltungsziele oder den Schutzzweck maßgeblichen Bestandteilen führen können, sind unzulässig“
  10. Gebietsbetreuer für das NSG Eichkratt Schirlbusch. Betreute Gebiete. Verein für Naturschutz und Landschaftspflege Mittleres Nordfriesland e. V., abgerufen am 16. Mai 2021.
  11. Andrea Kühl: Betreuung geschützter Gebiete in Schleswig-Holsteingem. § 20 LNatSchG. 1.13 Verein für Naturschutz und Landschaftspflege – Mittleres Nordfriesland e.V. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein (LLUR), Dezember 2019, S. 5, abgerufen am 16. Mai 2021.
  12. Runder Tisch Naturschutz Nordfriesland e.V. In: www.naturschutz-nf.de. Abgerufen am 21. April 2021.
  13. Bestelliste für BIS-Faltblätter von FFH-Gebieten. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein (LLUR), abgerufen am 6. Dezember 2020.
  14. Mit Gründen versehene Stellungnahme – Vertragsverletzung Nr. 2014/2262. EUROPÄISCHE KOMMISSION GENERALSEKRETARIAT, 12. Februar 2020, abgerufen am 19. August 2021: „...was bedeutet, dass Deutschland seit über 10 Jahren gegen Artikel 4 Absatz 4 der Richtlinie verstößt.“
  15. Vertragsverletzungsverfahren im Februar: wichtigste Beschlüsse. Naturschutz: Kommission fordert DEUTSCHLAND auf, die Habitat-Richtlinie ordnungsgemäß umzusetzen. Europäische Kommission, 12. Februar 2020, abgerufen am 19. August 2021.
  16. Mit Gründen versehene Stellungnahme – Vertragsverletzung Nr. 2014/2262. Schleswig-Holstein. EUROPÄISCHE KOMMISSION, 12. Februar 2020, S. 56, abgerufen am 19. August 2021.
  17. Gebietsspezifische Erhaltungsziele (gEHZ) für FFH-Vorschlagsgebiete in Schleswig-Holstein. Amtsblatt für Schleswig-Holstein. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, 6. Juni 2006, abgerufen am 20. August 2021.
  18. Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland - Nicht genug EU-konforme Naturschutzgebiete. Legal Tribune Online, 10. Februar 2021, abgerufen am 25. August 2021.
  19. a b Managementplan für das Fauna-Flora-Habitat-Gebiet DE-1320-303 „Schirlbusch“. (PDF; 538 kB) Karte - Lebensraumtypen. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein (LLUR), 3. Juli 2014, abgerufen am 15. Mai 2021.
  20. Liste der in Deutschland vorkommenden Lebensraumtypen der FFH-Richtlinie. (PDF) Bundesamt für Naturschutz (BfN), 13. Mai 2013, S. 1–4, abgerufen am 23. Juli 2020.
  21. Liste der in Deutschland vorkommenden Arten der Anhänge II, IV, V der FFH-Richtlinie (92/43/EWG). (PDF) Bundesamt für Naturschutz (BfN), 12. Mai 2016, S. 1–8, abgerufen am 23. Juli 2020.
  22. STANDARD-DATENBOGEN für besondere Schutzgebiete (BSG). vorgeschlagene Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (vGGB), Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (GGB) und besondere Erhaltungsgebiete (BEG) DE1422301 Amtsblatt der Europäischen Union DE L 198/41. (PDF; 44 KB) 3.1. Im Gebiet vorkommende Lebensraumtypen und diesbezügliche Beurteilung des Gebiets. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, März 2012, S. 3, abgerufen am 1. Dezember 2020.
  23. Bewertungsschemata für die Bewertung des Erhaltungsgrades von Arten und Lebensraumtypen als Grundlage für ein bundesweites FFH-Monitoring Teil II: Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie (mit Ausnahme der marinen und Küstenlebensräume). (PDF) 4010 Feuchte Heiden mit Glockenheide. In: BfN-Skripten 481. Bundesamt für Naturschutz (BfN), 2017, S. 60–62, abgerufen am 12. Januar 2021.
  24. Bewertungsschemata für die Bewertung des Erhaltungsgrades von Arten und Lebensraumtypen als Grundlage für ein bundesweites FFH-Monitoring Teil II: Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie (mit Ausnahme der marinen und Küstenlebensräume). (PDF) 4030 Trockene Heiden. In: BfN-Skripten 481. Bundesamt für Naturschutz, Oktober 2017, S. 63–65, abgerufen am 23. Juli 2020.
  25. Bewertungsschemata für die Bewertung des Erhaltungsgrades von Arten und Lebensraumtypen als Grundlage für ein bundesweites FFH-Monitoring Teil II: Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie (mit Ausnahme der marinen und Küstenlebensräume). (PDF) 5130 Wacholderbestände auf Zwergstrauchheiden oder Kalkrasen. Bundesamt für Naturschutz, Oktober 2017, S. 76–81, abgerufen am 4. März 2021.
  26. Bewertungsschemata für die Bewertung des Erhaltungsgrades von Arten und Lebensraumtypen als Grundlage für ein bundesweites FFH-Monitoring Teil II: Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie (mit Ausnahme der marinen und Küstenlebensräume). (PDF) 6410 Pfeifengraswiesen. In: BfN-Skripten 481. Bundesamt für Naturschutz (BfN), 2017, S. 108–111, abgerufen am 27. Oktober 2020.
  27. Bewertungsschemata für die Meeres- und Küstenlebensraumtypen der FFH-Richtlinie. (PDF) 6510 Magere Flachland-Mähwiesen. In: www.bfn.de. Bundesamt für Naturschutz (BfN), 27. Juni 2008, S. 118–121, abgerufen am 27. Januar 2021.
  28. Bewertungsschemata für die Bewertung des Erhaltungsgrades von Arten und Lebensraumtypen als Grundlage für ein bundesweites FFH-Monitoring Teil II: Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie (mit Ausnahme der marinen und Küstenlebensräume). (PDF) 9190 Alte bodensaure Eichenwälder auf Sandebenen mit Stieleiche. In: BfN-Skripten 481. Bundesamt für Naturschutz (BfN), Oktober 2017, S. 212–214, abgerufen am 1. Dezember 2020.
  29. FFH-Lebensraumtyp 6510 Magere Flachlandmähwiesen im FFH-Gebiet Schirlbusch. In: Schutzgebiete in Deutschland. Bundesamt für Naturschutz (BfN), abgerufen am 15. Mai 2021.
  30. Managementplan für das Fauna-Flora-Habitat-Gebiet DE-1320-303 „Schirlbusch“. (PDF; 691 kB) Karte 2a - Bestand Biotoptypen. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, 4. Mai 2014, abgerufen am 15. Mai 2021.
  31. Erhaltungsziele für das gesetzlich geschützte Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung DE-1320-303 „Schirlbusch“. (PDF; 152 kB) Bekanntmachung des Ministeriums für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume vom 11. Juli 2016 Fundstelle: Amtsblatt für Schleswig Holstein. - Ausgabe Nr. 47, Seite 1033. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, 11. Juli 2016, S. 1033, abgerufen am 16. Mai 2021.
  32. Managementplan für das Fauna-Flora-Habitat-Gebiet DE-1320-303 „Schirlbusch“. (PDF; 3975 kB) 5. Analyse und Bewertung. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, 15. Januar 2015, S. 14, abgerufen am 16. Mai 2021.
  33. Bewertungsschemata für die Bewertung des Erhaltungsgrades von Arten und Lebensraumtypen als Grundlage für ein bundesweites FFH-Monitoring Teil II: Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie (mit Ausnahme der marinen und Küstenlebensräume). (PDF) 4010 Feuchte Heiden mit Glockenheide. In: BfN-Skripten 481. Bundesamt für Naturschutz (BfN), 2017, S. 60–62, abgerufen am 12. Januar 2021.
  34. Managementplan für das Fauna-Flora-Habitat-Gebiet DE-1320-303 „Schirlbusch“. (PDF; 3975 kB) 6. Maßnahmenkatalog. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, 21. Januar 2015, S. 18–22, abgerufen am 16. Mai 2021.
  35. Managementplan für das Fauna-Flora-Habitat-Gebiet DE-1320-303 „Schirlbusch“. (PDF; 157 kB) Maßnahmenblätter. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, 21. Januar 2015, abgerufen am 16. Mai 2021.
  36. Managementplan für das Fauna-Flora-Habitat-Gebiet DE-1320-303 „Schirlbusch“. (PDF; 1258 kB) Karte 3 - Maßnahmen. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, 1. September 2014, abgerufen am 16. Mai 2021.
  37. Textbeitrag zum FFH-Gebiet Schirlbusch (1320-303). (PDF; 77 kB) Folgekartierung/Monitoring Lebensraumtypen in FFH-Gebieten und Kohärenzgebieten in Schleswig-Holstein 2007-2012. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Planungsbüro Mordhorst-Bretschneider GmbH, 15. Februar 2012, abgerufen am 16. Mai 2021.
  38. Kartensammlung zum FFH-Gebiet Schirlbusch (1320-303). (PDF; 3443 kB) Folgekartierung/Monitoring Lebensraumtypen in FFH-Gebieten und Kohärenzgebieten in Schleswig-Holstein 2007-2012. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Planungsbüro Mordhorst-Bretschneider GmbH, 15. Februar 2012, abgerufen am 16. Mai 2021.