FFH-Gebiet Wald südlich Holzkoppel

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
Zur Navigation springen Zur Suche springen
FFH-Gebiet Wald südlich Holzkoppel
Lichtung im Norden des FFH-Gebietes

Lichtung im Norden des FFH-Gebietes

Lage Schleswig-Holstein, Deutschland
Fläche 22 ha
Kennung 1224-321
WDPA-ID 555517788
Natura-2000-ID DE1224-321
FFH-Gebiet 22 ha
Geographische Lage 54° 44′ N, 9° 50′ OKoordinaten: 54° 44′ 2″ N, 9° 49′ 42″ O
FFH-Gebiet Wald südlich Holzkoppel (Schleswig-Holstein)
FFH-Gebiet Wald südlich Holzkoppel (Schleswig-Holstein)
Meereshöhe von 23 m bis 29 m
Einrichtungsdatum Juni 2004
Verwaltung Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein
Rechtsgrundlage § 32 Absatz 2 bis 4 BNatSchG in Verbindung mit § 23 LNatSchG
f6
Diagramm 1: Gemeindezugehörigkeit

Das FFH-Gebiet Wald südlich Holzkoppel ist ein NATURA 2000-Schutzgebiet in Schleswig-Holstein im Kreis Schleswig-Flensburg in den Gemeinden Esgrus und Stangheck, etwa 1 km nordwestlich des Gutes Rundhof gelegen. Das FFH-Gebiet liegt im Naturraum Angeln, der aus naturfachlicher Bewertung laut Landschaftssteckbrief[1] des Bundesamtes für Naturschutz (BfN) zu den „Landschaften mit geringerer Bedeutung“ zählt.[2] Es hat eine Fläche von 22 ha und besteht zu über 90 % aus Laubwald. Seine größte Ausdehnung liegt in Nordwestrichtung bei ca. 700 m in einem leicht hügeligen Gelände. Der höchste Punkt mit 29 m über NN liegt im Zentrum[3] und der tiefste mit 23 m über NN an der Nordgrenze des FFH-Gebietes.[4] Im Gebiet liegen 3 Bachläufe und 17 Kleingewässer.[5] Das Schutzgebiet entspricht dem Wald Trankjer (dänisch Trankær), was im Dänischen soviel wie „feuchtes Kratt der Kraniche“ bedeutet. Es handelt sich um einen historischen Waldstandort, der schon in der dänischen Generalstabskarte von 1858 verzeichnet ist, siehe Bildergalerie. Im Zentrum des Waldgebietes, auf dem Gemeindegebiet von Esgrus, befinden sich drei gesetzlich geschützte archäologische Bodendenkmäler.[6] Es handelt sich um zwei Großsteingräber und ein Hügelgrab.[7] An den Zugängen oder im Gebiet gibt es für den Besucher keinerlei Hinweise darauf, dass er sich in einem FFH-Gebiet befindet. Die in vielen FFH-Gebieten üblichen Hinweistafeln des Besucherinformationssystems (BIS) des Landesamtes für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume sind nicht vorhanden. Ein Informationsfaltblatt des BIS ist ebenfalls nicht erstellt worden.

FFH-Gebietsgeschichte und Naturschutzumgebung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Diagramm 2: FFH-Lebensraumklassen

Der NATURA 2000-Standard-Datenbogen für dieses FFH-Gebiet Wald südlich Holzkoppel wurde im Juni 2004 vom Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (LLUR) des Landes Schleswig-Holstein erstellt, im September 2004 der Naturschutzbehörde der EU als Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung (GGB) vorgeschlagen, im November 2007 von der EU als GGB bestätigt und im Januar 2010 national nach § 32 Absatz 2 bis 4 BNatSchG in Verbindung mit § 23 LNatSchG als besonderes Erhaltungsgebiet (BEG) bestätigt.[8] Am 11. Dezember 2014 wurde der Managementplan für das FFH-Gebiet Wald südlich Holzkoppel vom damaligen Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein veröffentlicht. Dieser wird laufend fortgeschrieben.[9] Das FFH-Gebiet ist von intensiv landwirtschaftlich genutzten Flächen umgeben. Lediglich im Nordosten grenzt es an den Bahndamm der stillgelegten Flensburger Kreisbahn. Es liegt im Schwerpunktbereich Nr. 550 Wälder bei Rundhof des landesweiten Schutzgebiets- und Biotopverbundsystems.[10] Ein Gebietsbetreuer ist vom LLUR noch nicht ernannt worden (Stand Dezember 2019).[11]

FFH-Erhaltungsgegenstand[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Diagramm 3: FFH-Lebensraumtypen

Der FFH-Erhaltungsgegenstand (lt. Standard-Datenbogen mit Stand Mai 2019) sind folgende 2 FFH-Lebensraumtypen des Anhangs I der FFH-Richtlinie der EU übermittelt worden:[12]

Der Erhaltungsgrad des Lebensraumtyps (LRT) 9130 wird mit C (durchschnittlicher bis schlechter Erhaltungsgrad) bewertet. Der LRT 91E0 wurde nicht mehr bewertet, da er für das FFH-Gebiet als von „nicht mehr signifikanter Präsenz (D)“ eingestuft wurde.[15]

Nach der FFH-Richtlinie IV wurden (lt. Standard-Datenbogen (Stand Mai 2019)) eine Art mit weniger als 10 Exemplaren gezählt:

FFH-Erhaltungsziele[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Aus den FFH-Erhaltungsgegenständen wurde einer als FFH-Erhaltungsziel von besonderer Bedeutung definiert:

  • 9130 Waldmeister-Buchenwälder[17]

FFH-Analyse und Bewertung[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Der Wald des FFH-Gebietes ist im Besitz mehrerer Privatpersonen. Bei allen Maßnahmen, die über die Erhaltung des zum Zeitpunkt der Anerkennung als FFH-Gebiet bestehenden Zustandes hinausgehen, muss zwischen der unteren Naturschutzbehörde des Kreises Schleswig-Flensburg und den Eigentümern Einvernehmen bestehen.[18] Der Standort wurde seit Jahrhunderten als Bauernwald genutzt, d. h. zur Brennholzgewinnung und Eichel- und Bucheckernmast der Schweine. An einigen Standorten kann man noch die Form des Krattwaldes erkennen, die typisch für diese Nutzung war, siehe Bildergalerie. Eine kurzfristige Verbesserung des schlechten Bewertungszustand des FFH-Erhaltungszieles ist nicht zu erwarten.[19]

FFH-Maßnahmenkatalog[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Aus der Analyse und Bewertung wurde im Managementplan ein Maßnahmenkatalog erarbeitet.[20] Zusätzlich wurde dieser in tabellarischer Form in 17 Maßnahmenblättern[21] und einer Karte[22] festgehalten. Für die Erhaltung des jetzigen Zustandes ist es wichtig, dass die untere Naturschutzbehörde die Selbstverpflichtung der Eigentümer aufrechterhält, die bereits seit Jahren geübte Praxis der weitgehend extensiven Nutzung des Waldbestandes zu erhalten. Die Bereitschaft der Eigentümer Maßnahmen, die keine direkten Kosten verursachen, wie keine Anpflanzung neuer Bäume, keine Räumung von Entwässerungsgräben, keine Beseitigung von Totholz, keine Unterhaltung von Wegen scheint groß zu sein. Kostenintensive Maßnahmen, wie Einzäunung, um Wildverbiss zu verhindern, der die natürliche Walderneuerung verhindert oder die Entrohrung von Fließgewässern zur Gestaltung natürlicher Verläufe sind wohl nur durch direkte Zuschüsse der unteren Naturschutzbehörde zu realisieren. Dem für FFH-Gebiete geltende Verschlechterungsverbot ist damit weitgehend genüge getan.[23]

FFH-Erfolgskontrolle und Monitoring der Maßnahmen[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Das Monitoring erfolgt in Schleswig-Holstein alle sechs Jahre. Für das Gebiet wurde nach der ersten Kartierung im Jahre 2005 im Jahre 2011 eine Folgekartierung im Auftrag des Ministeriums für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein durchgeführt.[24][25] Die Kartierungen wurden von unterschiedlichen Firmen durchgeführt. Im Vergleich fällt auf, dass die Grünfläche im Norden des Gebietes sich vom Biotoptyp GI (Artenarmes Intensivgrünland) in GM (Mesophiles Grünland frischer bis mäßig feuchter Standorte) und der Waldtyp WE (Feucht- und Sumpfwälder der Quellbereiche und Bachauen sowie grundwasserbeeinflusster Standorte) sich in WM (Mesophytische Buchenwälder) geändert hat.[26]

Stand Juni 2020 ist die Maßnahme im Maßnahmenblatt Nr. 17 „Entwicklung der angekauften Fläche außerhalb des FFH-Gebietes 6.4.4“ erfolgreich abgeschlossen.[27] Die Fläche ist mittlerweile eine extensiv genutzte Grünlandfläche mit einem Teich, indem sich bereits eine große Population von Teichfröschen angesiedelt hat, siehe Bildergalerie. Die im Folgemonitoring erwähnte hohe jagdliche Nutzung des Gebietes[28] scheint immer noch gegeben zu sein, wie Reste von Maiskolben mitten im Wald zeigen, siehe Bildergalerie.

Die Europäische Kommission hat im Jahre 2015 die Umsetzung der Richtlinie 92/43/EWG in Deutschland bemängelt (Verfahren-Nr. 2014/2262). In den Managementplänen würden keine ausreichend detaillierten und quantifizierten Erhaltungsziele festgelegt.[29] Am 12. Februar 2020 hat die Kommission der Bundesrepublik Deutschland eine Frist von zwei Monaten gesetzt, die Mängel zu beseitigen. Andernfalls wird der Europäische Gerichtshof angerufen.[30] Die Bundesrepublik Deutschland ist der Aufforderung nicht nachgekommen (Stand August 2021). Die Kommission führt für Schleswig-Holstein fehlende Quantifizier-, Mess- und damit Berichtsfähigkeit an. Schleswig-Holstein konzentriere sich ausschließlich auf die Durchsetzung des Verschlechterungsverbotes nach Artikel 6, Absatz 2 der Richtlinie.[31] Die Stellungnahme des Landes Schleswig-Holstein mit der im Jahre 2006 erfolgten Bekanntgabe der gebietsspezifischen Erhaltungsziele (gEHZ) für die FFH-Vorschlagsgebiete in Schleswig-Holstein bestätige aus Sicht der Europäischen Kommission die angeführten Mängel.[32] Nachdem Deutschland die Mängel nicht fristgerecht abgestellt hat, hat die Europäische Kommission Deutschland beim Europäischen Gerichtshof im Februar 2021 verklagt.[33]

Bildergalerie[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Weblinks[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Commons: FFH-Gebiet Wald südlich Holzkoppel – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Landschaftssteckbrief 70001 Angeln Schwansen und Dänischer Wohld. Bundesamt für Naturschutz, 1. März 2012, abgerufen am 4. Dezember 2021.
  2. Naturfachliche Bewertung der Landschaften in Deutschland. (PDF; 1,51 MB) Bundesamt für Naturschutz, November 2011, abgerufen am 4. Dezember 2021.
  3. Höchster Punkt im FFH-Gebiet Wald südlich Holzkoppel. In: DigitalerAtlasNord. Landesamt für Vermessung und Geoinformation Schleswig-Holstein, abgerufen am 4. Dezember 2021.
  4. Tiefster Punkt im FFH-Gebiet Wald südlich Holzkoppel. In: DigitalerAtlasNord. Landesamt für Vermessung und Geoinformation Schleswig-Holstein, abgerufen am 4. Dezember 2021.
  5. Managementplan 1224-321 "Wald südlich Holzkoppel". (PDF; 674 kB) Karte 2 – Bestand -. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft. Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, 9. Oktober 2014, abgerufen am 23. Juni 2020.
  6. Drei Bodendenkmäler im Wald südlich Holzkoppel. In: Archäologie-Atlas Nord. Archäologisches Landesamt Schleswig-Holstein, abgerufen am 4. Dezember 2021.
  7. Denkmalliste unbeweglicher archäologischer Kulturdenkmale. Grabhügel aKD-ALSH-Nr. 004 019 bis 004 021. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Archäologischen Landesamtes Schleswig-Holstein (ALSH), 21. Januar 2016, S. 2862–2864, archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 12. April 2021; abgerufen am 29. Dezember 2020: „Objektbezeichnung Steinkammer“  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/schleswig-holstein.de
  8. STANDARD-DATENBOGEN für besondere Schutzgebiete (BSG). vorgeschlagene Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (vGGB), Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (GGB) und besondere Erhaltungsgebiete (BEG). (PDF; 64 kB) DE1224321 Amtsblatt der Europäischen Union L 198/41. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft. Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, Mai 2019, S. 1–10, abgerufen am 23. Juni 2020.
  9. Managementplan für das Fauna-Flora-Habitat-Gebiet DE-1224-321 „Wald südlich Holzkoppel“. (PDF; 1680 kB) In: Landesportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft. Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, 4. Dezember 2014, abgerufen am 23. Juni 2020.
  10. Managementplan 1224-321 „Wald südlich Holzkoppel“. (PDF; 530 kB) Karte 1 – Übersicht -. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft. Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, 9. Oktober 2014, abgerufen am 23. Juni 2020.
  11. Andrea Kühl: Betreuung geschützter Gebiete in Schleswig-Holsteingem. § 20 LNatSchG. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein (LLUR), Dezember 2019, abgerufen am 30. Dezember 2020.
  12. STANDARD-DATENBOGEN für besondere Schutzgebiete (BSG). vorgeschlagene Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (vGGB), Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (GGB) und besondere Erhaltungsgebiete (BEG). (PDF; 64 kB) DE1224321 Amtsblatt der Europäischen Union L 198/41. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft. Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, Mai 2019, S. 3, abgerufen am 23. Juni 2020 (3.1. Im Gebiet vorkommende Lebensraumtypen und diesbezügliche Beurteilung des Gebiets).
  13. Bewertungsschemata für die Bewertung des Erhaltungsgrades von Arten und Lebensraumtypen als Grundlage für ein bundesweites FFH-Monitoring Teil II: Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie (mit Ausnahme der marinen und Küstenlebensräume). (PDF) 9130 Waldmeister-Buchenwälder. In: BfN-Skripten 481. Bundesamt für Naturschutz, Oktober 2017, S. 188–191, abgerufen am 26. Juli 2020.
  14. Bewertungsschemata für die Bewertung des Erhaltungsgrades von Arten und Lebensraumtypen als Grundlage für ein bundesweites FFH-Monitoring Teil II: Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie (mit Ausnahme der marinen und Küstenlebensräume). 91E0* Erlen-Eschen- und Weichholzauenwälder. In: BfN-Skripten 481. Bundesamt für Naturschutz (BfN), Oktober 2017, S. 219–223, abgerufen am 28. November 2020.
  15. Leseanleitung für Standard-Datenbögen der Gebiete nach der FFH-Richtlinie (92/ 43/ EWG) und der Vogelschutzrichtlinie (2009/ 147/ EG) gemäß dem Durchführungsbeschluss der Kommission über den Datenbogen für die Übermittlung von Informationen zu Natura-2000-Gebieten (2011/ 484/ EU). (PDF) In: Landesportal Schleswig-Holstein. Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, S. 4, abgerufen am 24. Juni 2020: „D nichtsignifikante Präsenz“
  16. Bewertungsschemata für die Bewertung des Erhaltungsgrades von Arten und Lebensraumtypen als Grundlage für ein bundesweites FFH-Monitoring Teil I: Arten nach Anhang II und IV der FFH-Richtlinie (mit Ausnahme der marinen Säugetiere). (PDF) 1203 Laubfrosch. In: BfN-Skripten 480. Bundesamt für Naturschutz (BfN), Oktober 2017, S. 273–275, abgerufen am 11. März 2021.
  17. Bewertungsschemata für die Bewertung des Erhaltungsgrades von Arten und Lebensraumtypen als Grundlage für ein bundesweites FFH-Monitoring Teil II: Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie (mit Ausnahme der marinen und Küstenlebensräume). (PDF) 9130 Waldmeister-Buchenwälder. Bundesamt für Naturschutz, 2017, S. 187, abgerufen am 24. Juni 2020.
  18. Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz – BNatSchG) § 33 Allgemeine Schutzvorschriften. Bundesamt für Naturschutz, abgerufen am 24. Juni 2020: „(1) Alle Veränderungen und Störungen, die zu einer erheblichen Beeinträchtigung eines Natura 2000-Gebiets in seinen für die Erhaltungsziele oder den Schutzzweck maßgeblichen Bestandteilen führen können, sind unzulässig.“
  19. Managementplan für das Fauna-Flora-Habitat-Gebiet DE-1224-321 „Wald südlich Holzkoppel“. (PDF; 1680 kB) 5. Analyse und Bewertung. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft. Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, 4. Dezember 2014, S. 11–12, abgerufen am 23. Juni 2020.
  20. Managementplan für das Fauna-Flora-Habitat-Gebiet DE-1224-321 „Wald südlich Holzkoppel“. (PDF; 1680 kB) 6. Maßnahmenkatalog. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft. Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, 4. Dezember 2014, S. 12–17, abgerufen am 23. Juni 2020.
  21. Managementplan für das Fauna-Flora-Habitat-Gebiet DE-1224-321 „Wald südlich Holzkoppel“. (PDF; 182 kB) Maßnahmenblätter. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft. Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, 4. Dezember 2014, S. 1–20, abgerufen am 23. Juni 2020.
  22. Managementplan 1224-321 "Wald südlich Holzkoppel". (PDF; 945 kB) Karte 3 – Maßnahmen -. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft. Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, 24. Oktober 2014, abgerufen am 23. Juni 2020.
  23. Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz - BNatSchG) § 33 Allgemeine Schutzvorschriften. In: www.gesetze-im-internet.de. Bundesamt für Naturschutz (BfN), abgerufen am 2. Dezember 2020: „Alle Veränderungen und Störungen, die zu einer erheblichen Beeinträchtigung eines Natura 2000-Gebiets in seinen für die Erhaltungsziele oder den Schutzzweck maßgeblichen Bestandteilen führen können, sind unzulässig“
  24. Folgekartierung/Monitoring Lebensraumtypen in FFH-Gebieten und Kohärenzgebieten in Schleswig-Holstein 2007-2012. (PDF; 70 kB) Textbeitrag zum FFH-Gebiet Wald südlich Holzkoppel (1224-321). In: Landesportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft. Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, 8. Februar 2011, S. 1–14, abgerufen am 25. Juni 2020.
  25. Folgekartierung/Monitoring Lebensraumtypen in FFH-Gebieten und Kohärenzgebieten in Schleswig-Holstein 2007-2012. (PDF; 4531 kB) Karten Lebensraum- und Biotoptypen. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft. Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, 6. Juli 2011, abgerufen am 25. Juni 2020.
  26. Folgekartierung/Monitoring Lebensraumtypen in FFH-Gebieten und Kohärenzgebieten in Schleswig-Holstein 2007-2012. (PDF; 70 kB) Textbeitrag zum FFH-Gebiet Wald südlich Holzkoppel (1224-321). In: Landesportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft. Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, 8. Februar 2011, S. 4, abgerufen am 25. Juni 2020 (siehe Tabelle 1).
  27. Naturschutz und Nachbarschaft: Eine Rindergilde entsteht. (PDF) Aktion Kulturland, abgerufen am 26. Juni 2020 (Durch die untere Naturschutzbehörde geförderter Ankauf der Ackerfläche am Nordrand des FFH-Gebietes).
  28. Folgekartierung/Monitoring Lebensraumtypen in FFH-Gebieten und Kohärenzgebieten in Schleswig-Holstein 2007-2012. (PDF; 70 kB) Textbeitrag zum FFH-Gebiet Wald südlich Holzkoppel (1224-321). In: Landesportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft. Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, 8. Februar 2011, S. 6, abgerufen am 25. Juni 2020: „Zahlreiche Futterstellen und Hochsitze weisen auf eine intensive jagdliche Nutzung des Waldgebietes hin“
  29. Mit Gründen versehene Stellungnahme – Vertragsverletzung Nr. 2014/2262. EUROPÄISCHE KOMMISSION GENERALSEKRETARIAT, 12. Februar 2020, abgerufen am 19. August 2021: „...was bedeutet, dass Deutschland seit über 10 Jahren gegen Artikel 4 Absatz 4 der Richtlinie verstößt.“
  30. Vertragsverletzungsverfahren im Februar: wichtigste Beschlüsse. Naturschutz: Kommission fordert DEUTSCHLAND auf, die Habitat-Richtlinie ordnungsgemäß umzusetzen. Europäische Kommission, 12. Februar 2020, abgerufen am 19. August 2021.
  31. Mit Gründen versehene Stellungnahme – Vertragsverletzung Nr. 2014/2262. Schleswig-Holstein. EUROPÄISCHE KOMMISSION, 12. Februar 2020, S. 56, abgerufen am 19. August 2021.
  32. Gebietsspezifische Erhaltungsziele (gEHZ) für FFH-Vorschlagsgebiete in Schleswig-Holstein. Amtsblatt für Schleswig-Holstein. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, 6. Juni 2006, abgerufen am 20. August 2021.
  33. Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland - Nicht genug EU-konforme Naturschutzgebiete. Legal Tribune Online, 10. Februar 2021, abgerufen am 25. August 2021.