Familienstammbuch


Das Familienstammbuch oder Stammbuch der Familie ist in Deutschland gebräuchlich und wurde früher als Buch geführt, in dem wichtige Unterlagen der Familie eingetragen wurden. Heute wird es häufig als Ordner verwendet, in dem diese Unterlagen abgeheftet werden. Ein Familienstammbuch ist keine Pflicht und kann optional gekauft werden.
Inhalt
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Dem Familienstammbuch als Dokumentenordner für Familienurkunden kann beispielsweise beigefügt werden:
- Beglaubigte Abschriften der staatlichen Personenstandsbücher (seit 1. Januar 2009 Auszüge aus dem Personenstandsregister).
- Angaben zu Herkunft und den Eltern der Ehepartner
- Geburtsurkunden der Kinder
- Bescheinigungen der Kirche über die kirchliche Trauung und die Taufen der Kinder sowie
- Sterbeurkunden.
Im Anhang befinden sich oftmals auch Hinweise zum Familienrecht sowie Verzeichnisse zu Vornamen und ihre Bedeutung und Ehejubiläen.
Format
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Laut § 48 PStV sind die Personenstandsurkunden im Format DIN A4 auszustellen. Alternativ können die Urkunden auch in einem kleineren Format hergestellt werden. Folglich haben sich zwei Familienstammbuch-Formate am Markt etabliert.
Abgrenzung
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- Ein Familienstammbuch ist nicht zu verwechseln mit dem Familienbuch, das von 1938 bis 2008 als Personenstandsbuch von den Standesämtern geführt wurde.
- Ein Familienstammbuch ist auch nicht zu verwechseln mit dem Ahnenpaß aus der Zeit des Nationalsozialismus von 1933 bis 1945.
- Die Bürger der DDR konnten ihre Personenstandsurkunden und andere persönliche Dokumente in einem Buch der Familie privat sammeln.
- Der Begriff Stammbuch wiederum bezeichnet auch ein Freundschaftsalbum.