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Datei:DEU Gauersheim COA.svg

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Beschreibung

Wappen
InfoField
Deutsch: von Gauersheim
English: of the municipality of Gauersheim
Blasonierung
InfoField
In Silber eine goldnimbierte Gottesmutter mit dem ebenfalls goldnimbierten Kind auf dem Arm, in roten Unter- und blauem Obergewand, zwei Wappenschilde haltend, rechts in Silber ein linksgewendeter roter Löwe, links in Blau drei silberne Rauten.
Referenzen
InfoField
File:Wappen_Gauersheim.png
Tingierung
InfoField
argentazurecarnationgulesor
Datum seit 1. Juni 1928
date QS:P571,+1928-06-01T00:00:00Z/7,P580,+1928-06-01T00:00:00Z/11
; SVG 20. Januar 2020
Provenienz Von Gauersheim ist ein Siegelstock des Gerichtssiegels von 1779 überliefert mit der Inschrift DES GERICHTS ZU GARSHEIM, was Gauersheim entspricht. Dem entsprechen ältere Urkunden von 1541 und 1551. Siegel und Siegelstock zeigen eine Figur, die lange Zeit, nicht zuletzt durch ältere undeutliche Siegel an Urkunden von 1541 und 1551, als Apostel Jakobus identifiziert wurde. Der Siegelstock stellt jedoch eindeutig Maria mit dem Kind dar, was auch durch das Marienpatrozinium der vorreformatorischen Kirche gestützt wird. Auf diesen Siegelstock griff Hupp zurück. Die Gemeinde wünschte zusätzlich die Wappen der in Gauersheim ansässigen oder begüterten und berechteten Familien, zunächst in gespaltenem Schild aufgenommen, wofür die Familien von Gauersheim - schon 1423 mit einem Siegel belegt, das einen Balken beseitet von drei Ringen 2:1 zeigt von Oberstein mit dem roten Löwen in Silber und von Wallbrunn mit drei silbernen Rauten 2:1 in Blau in Betracht kamen. Die Gemeinde entschied sich für die beiden letzteren, deren Wappenschilde abgebildet wurden. Das Wappen wurde vom Bayrischen Staatsministerium des Innern, München, genehmigt.
Künstler
InfoField
  • UnbekanntUnknown
Quelle Eigenes Werk, basierend auf: [1]
Genehmigung
(Weiternutzung dieser Datei)
Public domain
Dieses Bild stellt das Wappen einer deutschen Körperschaft des öffentlichen Rechts dar. Nach § 5 Abs. 1 UrhG (Deutschland) sind amtliche Werke wie Wappen gemeinfrei. Zu beachten: Wappen sind allgemein unabhängig von ihrem urheberrechtlichen Status in ihrer Nutzung gesetzlich beschränkt. Ihre Verwendung unterliegt dem Namensrecht (§ 12 BGB), und den öffentlichen Körperschaften dienen sie darüber hinaus als Hoheitszeichen. Weitere Informationen dazu gibt es unter Wikipedia:Wappen, Amtliches Wappen und Wappensatzung.
Wappen Deutschlands
Wappen Deutschlands
Andere Versionen
 Wappen Gauersheim.png
SVG‑Erstellung
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