„Frankfurter Würstchen“ – Versionsunterschied

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Der Name „Frankfurter Würstchen“ ist in [[Deutschland]] seit etwa 1860 als geographische [[Herkunftsbezeichnung]] geschützt und darf seit 1929 nur für Würstchen verwendet werden, die tatsächlich aus dem Raum [[Frankfurt am Main]] (in der Regel von spezialisierten [[Fleischer (Beruf)|Metzgereien]] aus [[Neu-Isenburg]] und [[Dreieich]]) kommen.<ref>Grundlage ist ein Urteil des 10. Zivilsenat des Kammergerichts Berlin, das der Bundesgerichtshof 1955 bestätigte: http://www.wdr.de/tv/servicezeit/essen_trinken/sendungsbeitraege/2006/1222/03_wiener_frankfurter.jsp</ref> In [[Frankfurt am Main]] ist diese Wurstsorte bereits seit dem 13. Jahrhundert bekannt.<ref>http://www.hr-online.de/website/rubriken/freizeit/index.jsp?rubrik=7736&key=standard_document_2209602</ref>
Der Name „Frankfurter Würstchen“ ist in [[Deutschland]] seit etwa 1860 als geographische [[Herkunftsbezeichnung]] geschützt und darf seit 1929 nur für Würstchen verwendet werden, die tatsächlich aus dem Raum [[Frankfurt am Main]] (in der Regel von spezialisierten [[Fleischer (Beruf)|Metzgereien]] aus [[Neu-Isenburg]] und [[Dreieich]]) kommen.<ref>Grundlage ist ein Urteil des 10. Zivilsenat des Kammergerichts Berlin, das der Bundesgerichtshof 1955 bestätigte: http://www.wdr.de/tv/servicezeit/essen_trinken/sendungsbeitraege/2006/1222/03_wiener_frankfurter.jsp</ref> In [[Frankfurt am Main]] ist diese Wurstsorte bereits seit dem 13. Jahrhundert bekannt.<ref>http://www.hr-online.de/website/rubriken/freizeit/index.jsp?rubrik=7736&key=standard_document_2209602</ref>


Der Name „Frankfurter“ wurde allerdings erst über den Umweg einer [[Wien]]er [[Wiener Würstchen|Abwandlung]] bekannt.
Der Name „Frankfurter“ wurde allerdings erst über den Umweg einer [[Wien]]er [[Wiener Würstchen|Abwandlung]] bekannt: [[Johann Georg Lahner]] (1772–1845), ein in Frankfurt ausgebildeter Metzger, stellte in Wien ab 1805 ähnliche Würstchen – allerdings aus einer Mischung von Rind- und Schweinefleisch – her, die er „Frankfurter“ nannte. Sein Erfolg ging um die Welt. Daher meint man in Österreich, Nordamerika und anderen Staaten mit „Frankfurtern“ die Wiener Variante. In Deutschland und der Schweiz dagegen ist dieser Name für die Würstchen aus Frankfurt besetzt, und die aus Wien heißen [[Wiener Würstchen]]. Die etwas längere Version der Wurst wird auch als „Sacherwürstel“ bezeichnet.


== Nachweise ==
== Nachweise ==

Version vom 25. Mai 2010, 16:08 Uhr

Als Frankfurter Würstchen (kurz „Frankfurter“) bezeichnet man eine dünne Brühwurst aus reinem Schweinefleisch im Saitling (Dünndarm vom Schaf). Ihr besonderes Aroma wird durch ein spezielles Räucherverfahren erreicht. Ursprünglich wurden die Frankfurter Würstchen ohne Nitritpökelsalz hergestellt. Nach dem speziellen Reife- und Räucherverfahren legte man die goldgelb geräucherten und seidig matt schimmernden Würstchen in Holzkistchen zwischen einzelne Lagen Pergamentpapier. Die Original Frankfurter Würstchen erhielten dadurch ihre typische Vierkantform.

Frankfurter Würstchen dürfen in keinem Fall kochen, sie werden nur etwa acht Minuten in heißem Wasser erhitzt. Gegessen werden sie traditionellerweise mit Brot, Senf und Meerrettich oder auch mit Kartoffelsalat.

Der Name „Frankfurter Würstchen“ ist in Deutschland seit etwa 1860 als geographische Herkunftsbezeichnung geschützt und darf seit 1929 nur für Würstchen verwendet werden, die tatsächlich aus dem Raum Frankfurt am Main (in der Regel von spezialisierten Metzgereien aus Neu-Isenburg und Dreieich) kommen.[1] In Frankfurt am Main ist diese Wurstsorte bereits seit dem 13. Jahrhundert bekannt.[2]

Der Name „Frankfurter“ wurde allerdings erst über den Umweg einer Wiener Abwandlung bekannt.

Nachweise

  1. Grundlage ist ein Urteil des 10. Zivilsenat des Kammergerichts Berlin, das der Bundesgerichtshof 1955 bestätigte: http://www.wdr.de/tv/servicezeit/essen_trinken/sendungsbeitraege/2006/1222/03_wiener_frankfurter.jsp
  2. http://www.hr-online.de/website/rubriken/freizeit/index.jsp?rubrik=7736&key=standard_document_2209602