Friedrich W. Herzog

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Friedrich Wilhelm Herzog (* 30. März 1902 in Oldenburg; † 3. November 1976 ebenda) war ein deutscher Schriftsteller und Musikkritiker.

Leben

Herzog trat 1931 in die NSDAP ein und wurde Leiter der Musikabteilung der Nationalsozialistischen Kulturgemeinde.[1] Nach der „Machtergreifung“ der Nationalsozialisten unterschrieb er im Oktober 1933 mit weiteren 87 Schriftstellern das Gelöbnis treuester Gefolgschaft für Adolf Hitler.[1] 1934 publizierte er das Buch Was ist deutsche Musik, in dem er schrieb: „Wir wollen eine Musik, die erfüllt ist von der Ausdrucksgewalt der nationalsozialistischen Idee.“[2] Im selben Jahr wurde er am 1. Juli Schriftleiter der Zeitschrift Die Musik, Organ der NS-Kulturgemeinde. Ende August 1935 war Herzog kurzfristig in Gestapo-Haft, weil er laut den Tagebuchaufzeichnungen von Goebbels dessen Frau Magda schwer beleidigt hatte.[3] Dies schadete ihm jedoch nur kurzfristig, denn 1936 wurde er vom Schriftleiter zum Herausgeber der Zeitschrift Die Musik befördert. Allerdings wurde er später von Herbert Gerigk abgelöst.[4] Dieser urteilte über Herzog: „Herzog hat Die Musik zu einem kompromißlos geführten Organ nationalsozialistischer Kulturpflege gemacht.“[5]

Nach dem Zweiten Weltkrieg arbeitete Herzog als Musiklehrer.[3] Er starb 1976 in Oldenburg.

Werke

  • Wilhelm Backhaus. Der Pianist der Totalität, Berlin 1935 (= Musikalische Schriftenreihe der NS-Kulturgemeinde, H. 8)

Einzelnachweise

  1. a b Ernst Klee: Das Kulturlexikon zum Dritten Reich. Wer war was vor und nach 1945. S. Fischer, Frankfurt am Main 2007, ISBN 978-3-10-039326-5, S. 238.
  2. Zitat bei Ernst Klee: Das Kulturlexikon zum Dritten Reich. Wer war was vor und nach 1945. S. Fischer, Frankfurt am Main 2007, S. 238.
  3. a b Ernst Klee: Das Kulturlexikon zum Dritten Reich. Wer war was vor und nach 1945. S. Fischer, Frankfurt am Main 2007, S. 239.
  4. Klee, Kulturlexikon, S. 179.
  5. Zitat bei Ernst Klee: Das Kulturlexikon zum Dritten Reich. Wer war was vor und nach 1945. S. Fischer, Frankfurt am Main 2007, S. 239.