Gerichtsvollzieher

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Gerichtsvollzieher (Abkürzung: GV; in Österreich auch: Exekutor[1]; in der Schweiz: Betreibungsbeamter[2]) ist die Berufsbezeichnung für eine Person, die mit der Durchführung von Zwangsvollstreckungen betraut ist.[3] In den meisten Staaten sind es Justizbeamte. Beispielsweise in Litauen ist es jedoch ein freier Beruf, der ähnlich dem des Notars organisiert ist.

Situation in unterschiedlichen Staaten[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Weblinks[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Wiktionary: Gerichtsvollzieher – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

Belege[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

  1. Duden — Exekutor — Rechtschreibung, Bedeutung, Definition, Synonyme, Herkunft. In: duden.de. Abgerufen am 11. September 2015.
  2. Duden — Betreibungsbeamter — Rechtschreibung, Bedeutung, Definition. In: duden.de. Abgerufen am 15. September 2015.
  3. Duden — Gerichtsvollzieher — Rechtschreibung, Bedeutung, Definition, Synonyme. In: duden.de. Abgerufen am 11. September 2015.