Zum Inhalt springen

Gesetzliche Rentenversicherung

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

Gesetzliche Rentenversicherung (GRV) ist die Bezeichnung für ein gesetzliches Alters- und/oder Hinterbliebenensicherungssystem, das zusätzlich oft auch zur Absicherung gesundheitlicher Risiken dient.

Die Rentenversicherung als Sozialversicherung

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die gesetzliche Rentenversicherung ist eine Sozialversicherung, die sich – wie die anderen Zweige der Sozialversicherung auch – durch das Solidarprinzip und das Äquivalenzprinzip auszeichnet.

Die Leistungen in der gesetzlichen Rentenversicherung in Deutschland sind für den Einzelnen grundsätzlich äquivalent zu den gezahlten Beiträgen (Individualäquivalenz).[1][2] Ungleichbehandlungen von Versicherten ergeben sich durch die Änderungen von Beitragssatz und Rentenwert während des Versicherungsverlaufs. Solidarische Effekte entstehen durch die Einbeziehung von Leistungen, denen keine Beitragszahlungen gegenüberstehen, wie etwa die Anerkennung von Kindererziehungszeiten. Diese Leistungen werden ganz oder teilweise nicht durch Sozialversicherungsbeiträge, sondern durch Steuern gedeckt.

Dies kann in anderen Ländern anders geregelt sein.[3] Finanziert wird die gesetzliche Rentenversicherung entweder nach dem Umlage- (so in Deutschland) oder nach dem Kapitaldeckungsverfahren.

Vergleich zwischen einzelnen Rentensysteme europäischer Nationalstaaten

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Als Vergleichskriterien geeignet sind die Nettoersatzraten, die Beitragssätze, der Anteil der Rentenausgaben am Bruttoinlandsprodukt, das Renteneintrittsalter und die Differenzierung in staatliche Grundversorgung, betriebliche Altersrente und private Altersvorsorge gemäß dem Dreisäulenmodell.[4]

Rentensystem der Niederlande

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Wer 50 Jahre in den Niederlanden gewohnt hat, erhält eine gesetzliche Rente, die unabhängig vom Einkommen bei mindestens 70 % des Mindestlohnes liegt, 2025 also etwa 1500 Euro.[5] Diese Grundrente finanzieren allein die Arbeitnehmer mit einer Abgabe von 18 %. Das Renteneintrittsalter liegt bei 67 und soll bis 2067 auf 71 Jahre angehoben werden. Hinzu kommt für 90 % der Arbeitnehmer eine betriebliche Altersvorsorge, finanziert vom Arbeitgeber. Die Nettoersatzrate beträgt 96 %, was auch die private Altersvorsorge als dritte Säule umfasst. Der Anteil der Rentenausgaben am Bruttoinlandsprodukt betrug 2025 gut 12 %.[6]

Rentensystem von Schweden

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

In Schweden investieren Arbeitnehmer 16 Prozent ihres Bruttoeinkommens in ein klassisches Umlagesystem und weitere 2,5 Prozent in einen Vorsorgefonds am Kapitalmarkt.[5] 2025 lag das durchschnittliche Eintrittsalter bei 64,5 Jahren. Die Nettoersatzrate liegt bei 65 %.[6] 10,6 % betrug 2025 der Anteil der Rentenausgaben am Bruttoinlandsprodukt.

Rentensystem von Dänemark

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

In Dänemark erhielt 2025 jeder Rentner einkommensunabhängig eine aus Steuern finanzierte Grundrente in Höhe von 2000 Euro.[5] Zusätzlich zahlen Arbeitnehmer und Arbeitgeber verpflichtend Beiträge in eine staatliche Pensionskasse, die an den Finanzmärkte angelegt wird. Das derzeitige Renteneintrittsalter von 67 Jahren wird 2035 auf 69 und 2040 auf 70 Jahre erhöht. Mit freiwilliger privater Altersvorsorge erreichten Rentner 2025 eine Nettoersatzrate von 77 %.[6] Der Anteil der Rentenausgaben am BIP betrug 2025 gut 11 %.

Rentensystem von Österreich

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

In Österreich gehen Rentner mit 60 bis 62 Jahren in Rente.[5] Die Beitragssätze zur gesetzlichen Rentenversicherung betragen 22,8 %, wobei auch Selbständige und Beamte einzahlen. Arbeitgeber zahlen paritätisch 11,4 %. Erst nach 15 Jahren Einzahl erwirbt man einen Rentenanspruch. Die Nettoersatzrate betrug 2025 knapp 87 %.[6] Der Anteil der Rentenausgaben am BIP betrug 2025 15 %.

Rentensystem von Frankreich

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Das Renteneintrittsalter variiert in Frankreich von 55 Jahren bei Staatsdiener bis 62 Jahren bei normalen Angestellten.[7] Die staatliche Pflichtversicherung zählt 42 verschiedene Kassen mit je eigenen Regeln. Der Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung beträgt 26 %. Hinzu kommen obligatorische Zusatzrenten, freiwillige Betriebsrenten und staatlich geförderte kapitalgedeckte Extrarenten. Die Nettoersatzrate betrug 2025 knapp 72 %.[6] Der Anteil der Rentenausgaben am BIP betrug 2025 15 %.

Rentensystem in Deutschland

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Die Nettoersatzrate betrug 2025 etwa 53 %.[8] Der Anteil der Rentenausgaben am BIP betrug 2025 gut 12 %.[6] In Deutschland werden schon nach fünf Jahren Einzahlung Ansprüche in der Rentenversicherung erworben.[5] Geringverdiener bekommen in Deutschland eine deutlich geringere Rente, als in den meisten anderen OECD-Staaten. Das Renteneintrittsalter liegt derzeit bei 67 Jahren. 62 % der Arbeitnehmer erhalten eine betriebliche Altersvorsorge, oder sorgen privat mit einer Riesterrente vor.[9]

Länder mit gesetzlicher Rentenversicherung (Auswahl)

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]

Gesetzliche Rentenversicherungen bestehen heute in vielen Ländern (geordnet nach dem Jahr des Inkrafttretens):[10]

Commons: Deutsche Rentenversicherung – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
  1. Bertram Schulin, Gerhard Igl: Sozialrecht. 7. Aufl. 2002. Rn. 698.
  2. Franz Ruland: Gesetzliche Rentenversicherung. In: Bernd Baron von Maydell, Franz Ruland: Sozialrechtshandbuch (SRH). 4. Aufl. 2008. Kap. 17 Rn. 174 m.w.N.
  3. Florian Steinmüller: Vorbild Deutschland oder Vorbild für Deutschland? Die französische Rentenversicherung auf dem Weg zu einem neuen Politikmodell. (PDF) Abgerufen am 15. April 2017.
  4. Fragen zur Alterssicherung in ausgewählten europäischen Ländern. (PDF) Wissenschaftliche Dienste Deutscher Bundestag, 2024, abgerufen am 4. Januar 2026.
  5. a b c d e Lara Jäkel: Was Europas Renten-Vorbilder anders machen. Welt, 22. Dezember 2025, abgerufen am 4. Januar 2026.
  6. a b c d e f Erol Jasharoski: Top 10 Rentensysteme in Europa: Rentenvergleich mit unseren Nachbarn! Degiv, 16. Februar 2025, abgerufen am 4. Januar 2026.
  7. Leo Klimm: Frankreich. 17. September 2018, abgerufen am 10. Januar 2026.
  8. Wolfgang Landmesser: Wie Deutschland bei der Altersvorsorge international abschneidet. Abgerufen am 10. Januar 2026.
  9. Stefan Thissen: 62 Prozent der Beschäftigten haben Zusatz-Altersvorsorge. In: Ihre Vorsorge. 2025-01-21, abgerufen am 10. Januar 2026.
  10. Manfred G. Schmidt: Der Wohlfahrtsstaat: Eine Einführung in den historischen und internationalen Vergleich, 2007, S. 125
  11. Dänemark - Lebensbedingungen - Soziale Sicherheit (Memento vom 25. September 2009 im Internet Archive)
  12. 1898 Old Age Pensions Act passes into law
  13. Welfare Law (Memento vom 3. Oktober 2009 im Internet Archive)
  14. Old Age Pensions Act
  15. siehe auch den Artikel in der französischen Wikipedia
  16. Die Familienleistungen im luxemburgischen Rentensystem. (Memento vom 25. Juni 2010 im Internet Archive) Chambre de Salariés, November 2009 (pdf, 24 Seiten).
  17. Die „große“ schwedische Rentenreform (Memento des Originals vom 30. Januar 2012 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/wwwu.uni-klu.ac.at (PDF; 23 kB).
  18. Japan Fact Sheet: Social Security System@1@2Vorlage:Toter Link/web-jpn.org (Seite nicht mehr abrufbar, festgestellt im April 2018. Suche in Webarchiven)