Grafschaft Zweibrücken

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Die Grafen von Saarbrücken waren um 1100 eines der mächtigsten Geschlechter im südwestdeutschen Raum mit umfangreichem Landbesitz an der Saar, im Bliesgau und im Elsaß, in der Pfalz und am Mittelrhein sowie einträglichen Vogteien (Schirmherrschaften). Ihre Machtstellung wird am besten dadurch charaktisiert, dass sie im 12. Jahrhundert zweimal die Erzbischöfe von Mainz stellten. Um 1100 fielen ihnen auch die Zweibrücker Lande zu, vermutlich durch Heirat. Durch Erbteilung im Saarbrücker Grafenhaus kam Zweibrücken 1182/90 an den jüngeren Sohn Heinrich und nahm von da an als Grafschaft Zweibrücken eine eigenständige Entwicklung.

Die Grafschaft Zweibrücken

Die Grafschaft Zweibrücken bestand in ihrem Kern aus den Besitzungen zwischen Saar und Blies, dem Kloster Hornbach, der Herrschaft Stauf am Donnersberg, den neun Rheindörfern zwischen Frankenthal und Worms und elf Orten um Bergzabern einschließlich der Hälfte von Burg Landeck. Als Residenz wählte Graf Heinrich den einzigen festen Platz in seinem Herrschaftsgebiet, die um 1150 gebaute Wasserburg Zweibrücken. Der Name rührt von den beiden Brücken über den Schwarzbach her, der hier eine Insel bildete. Um die Burg herum entstand allmählich eine bürgerliche Siedlung.

Das Recht der Primogenitur (ältester Sohn als bevorzugter oder alleiniger Erbberechtigter) hatte sich damals noch nicht allgemein durchgesetzt, und die nachgeborenen Söhne rangen erbittert um ihr Erbteil, was zum Zerfall vieler Territorien führte. Gleiches gilt auch für die Grafschaft Zweibrücken, die sich in den Jahren 1295 – 1333 in zwei selbständige Herrschaftsgebiete teilte.

Das Herzogtum Pfalz-Zweibrücken

Der westliche Teil der alten Grafschaft, das eigentliche Kernland um Zweibrücken und die pfälzischen Ämter, kam im 14. Jahrhundert an den letzten Grafen aus der Walramschen Linie, Eberhard II. Dieser, kinderlos und durch zahllose Fehden verarmt, verpfändete sie an die Pfalzgrafen bei Rhein (aus der pfälzischen Linie der Wittelsbacher), die ihren Besitz bei seinem Tode 1394 antraten und so erstmals in den westpfälzischen Raum vorstießen und damit das Herzogtum Pfalz-Zweibrücken begründeten.

Die Grafschaft Zweibrücken-Bitsch

Der östliche Teil der Zweibrücker Lande, das Amt Lemberg, ging an Eberhard I. über, der es mit der 1302 durch Gebietstausch vom Herzogtum Lothringen erworbenen Herrschaft Bitsch zur Grafschaft Zweibrücken-Bitsch vereinigte.

Grafen von Zweibrücken

Walramiden (1182-1394)

aus dem Haus der Grafen von Saarbrücken