Hans Heinrich Joost

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Hans Heinrich Joost (* 11. Januar 1903 in Ülsbyholz / Provinz Schleswig-Holstein) war als SS-Obersturmführer (SS-Nr. 290 704) und Leiter der Außenstelle Ahlem der Staatspolizeileitstelle Hannover (Stapo Hannover). Unter seinem Kommando wurde im April 1945 das Endphaseverbrechen auf dem Seelhorster Friedhof ausgeführt.

Seine polizeiliche Laufbahn begann im Jahre 1922 in Hamburg. Nach der Absolvierung des Kommissarslehrgangs in Berlin-Charlottenburg, wurde er im Jahre 1936 zur Staatspolizeileitstelle Hannover (Gestapo Hannover) versetzt. Nach seiner Aussage trat er freiwillig in den Dienst der Geheimen Staatspolizei (Gestapo). Im Zweiten Weltkrieg wurde er Mitte 1943 zum Kommandeur der Sicherheitspolizei (KdS) in Krakau versetzt, wo er als Kriminalkommissar zur Probe (KK z. P.) tätig war. Nach Hannover zurückgekehrt, übernahm er 1943 die Leitung des Referats II R (Ostarbeiter), das ab April 1944 zum Referat IV c2 umbenannt wurde.

Mord an ausländischen Gefangenen

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Nach Angaben von Mitarbeitern der Gestapo Hannover ging Joost im Verhör mit Gefangenen immer dann mit brutaler Gewalt vor, wenn diese nicht die Anschuldigungen gestehen wollten. Als 1945 Joost das Kommando über die Außenstelle Ahlem der Gestapo Hannover übernahm, hatte er auch dort die Befehlsgewalt über das dort vorhandenen Polizei-Ersatzgefängnis.

Am 3. April 1945 erhielt Joost vom Leiter der Gestapo Hannover SS-Obersturmbannführer Johannes Rentsch den Befehl, ein Hinrichtungskommando zusammenzustellen. Auf dem Stadtfriedhof Seelhorst sollten Gefangene aus dem Polizei-Ersatzgefängnis Ahlem und dem Arbeitserziehungslager Lahde erschossen werden. Ein Kommando aus SS-Männern der Gestapo Hannover ermordete am 6. April 1945 die 154 ausgesonderten Gefangenen. Joost hatte die Ausführung der Hinrichtung einem Untergebenen übertragen und war auf dem Friedhof währende der Hinrichtung nicht anwesend.[1]

Britisches Militärgericht

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Die Strafverfolgung des Mordes an den Gefangenen übernahm 1945 noch ein Kommando der 7. US-Armee unter dem Major James W. Boost durch Sicherstellung von Aussagen der vorhandenen Zeugen. Im Jahre 1947 trat dann das britische Militärgericht der 5. Division in Braunschweig zusammen. Am 14. April 1947 verurteilte das Gericht drei SS-Männer (Adolf Methfessel, Reinhold Plünnecke und Kurt Rasche) zum Tode durch Erhängen verurteilt. Das Urteil gegen Rasche und Methfessel wurde vollstreckt. Plünneckes Urteil wurde später in lebenslängliche und dann in 15-jährige Haft umgewandelt.

Joost wurde 1948 von einem britischen Militärgericht in Hamburg zu zwei Jahren Haft verurteilt. Er hatte sich als reinen Befehlsempfänger dargestellt, der zu keinen rohen Gewaltakten fähig gewesen war. Auch danach konnte Joost noch ein Minderung seiner Strafe von fünf Monaten erreichen. Das Spruchgericht in Bielefeld verurteilte ihn am 21. April 1950 zu einem Jahr Gefängnis, wobei die Dauer der Internierungshaft von neun Monaten angerechnet wurde.

  • Friedel Homeyer, Beitrag zur Geschichte der Gartenbauschule Ahlem 1893–1979. (Hrsg. Landkreis Hannover in Zusammenarbeit mit der Landwirtschaftskammer Hannover), Hannover 1980
  • Heimatgeschichtlicher Wegweiser zu Stätten des Widerstandes und der Verfolgung 1933–1945 – Teil: Bd. 3., Niedersachsen. – 2. Regierungsbezirke Hannover und Weser-Ems / mit e. Vorw. von Rolf Wernstedt. In Zusammenarbeit mit Barbara Bromberger, Werner Müller u.d. Landesverb. Niedersachsen d. VVN – Bund d. Antifaschisten ISBN 3-7609-0983-3
  • Herbert Obenaus, Sei stille, sonst kommst Du nach Ahlem!". Zur Funktion der Gestapostelle in der ehemaligen Israelitischen Gartenbauschule von Ahlem (1943–1945). (Hrsg. Kulturamt Hannover). Hannover 1988 (Kulturinformationen der Landeshauptstadt Hannover; Heft 16)
  • Marlis Buchholz et al.: Ahlem – Die Geschichte einer jüdischen Gartenbauschule und ihres Einflusses auf Gartenbau und Landschaftsarchitektur in Deutschland und Israel. Edition Temmen, Bremen 2008, ISBN 978-3-86108-039-8.<

Einzelnachweise

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  1. Herbert Obenaus: Die Erschießungen auf dem Seelhorster Friedhof in Hannover April 1945. In: Landeshauptstadt Hannover (Hrsg.): Hannoversche Geschichtsblätter. 35. Jahrgang, 1981, ISSN 0342-1104, S. 233–274.