Haus Württemberg

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Wappen des Hauses Württemberg an einem Tor im Schlosspark von Altshausen

Das Haus Württemberg (namengebend für das Königreich Württemberg und Baden-Württemberg) hat seine Ursprünge nach neueren Forschungen wohl im Umkreis des salischen Kaiserhauses. Eine lange vermutete Abstammung aus Luxemburg ist dagegen eher unwahrscheinlich.

Um 1080 kam es in die Stuttgarter Gegend, machte sich durch eine Heirat zum Erben des Hauses Beutelsbach und baute die Burg Wirtemberg. Wohl in der 1. Hälfte des 13. Jahrhunderts erlangten die Württemberger das Grafenamt. Ihr Herrschaftsgebiet, anfangs nur die nähere Umgebung der Burg umfassend, vergrößerte sich stetig, vor allem durch Ankäufe von verarmten Häusern wie denen von Tübingen.

Auf dem Reichstag von Worms wurde Graf Eberhard V. von Kaiser Maximilian I. zum Herzog erhoben. In den Jahren 1534 bis 1537 führte Herzog Ulrich die Reformation ein und machte damit das Land zu einem wichtigen protestantischen Territorium. Damit war der Herzog von Württemberg Oberhaupt der evangelischen Landeskirche.

Als im 18. Jahrhundert die protestantische Hauptlinie im Mannesstamm erlosch, gelangte eine Linie des Hauses an die Regierung, die mit Herzog Karl Alexander einen katholischen Herrscher stellte. Die katholischen Herzöge mussten jedoch die Kirchenleitung an einen Kirchenrat abtreten, der sich aus Mitgliedern von Familien der württembergischen Oberschicht zusammensetzte. Erst mit Herzog Friedrich II. trat 1797 wieder ein protestantische Landesfürst die Regierung an.

Durch die politischen Reformen des französischen Ersten Konsuls Napoleon Bonaparte wurde Herzog Friedrich II. im Mai 1803 zum Kurfürsten erhoben und erhielt säkularisierte und mediatisierte Herrschaften, womit er sein Land erheblich vergrößerte. Zum 1. Januar 1806 nahm Kurfürst Friedrich die Königswürde an und konnte sein Königreich durch weitere Gebiete vergrößern.

König Wilhelm I. erließ 1828 ein neues Hausgesetz, in dem die Rechte und Pflichten der Herrscherfamilie festgelegt wurden, unter anderem die ausschließliche Primogenitur in der männlichen Linie sowie die Heiratsbeschränkungen auf ebenbürtiger Ebene.

Als die Monarchie in Deutschland mit dem Ende des Ersten Weltkriegs abgeschafft wurde, dankte König Wilhelm II. als letzter deutscher Souverän im November 1918 ab und nahm den Titel eines "Herzogs zu Württemberg" an. Nach seinem Tod im Oktober 1921 gingen das Hausvermögen und der - theoretisch gewordene - Thronanspruch an eine andere, im 19. Jahrhundert katholisch gewordene Linie des Hauses über. Schon 1919 hatte der ehemalige König dem präsumptiven Thronfolger Herzog Albrecht das Schloss Altshausen bei Ravensburg als Wohnsitz überlassen. Bis heute wohnt dort der Chef des Hauses.



Herrscher des Hauses Württemberg

  1. siehe Liste der Herrscher von Württemberg
  2. siehe Mindaugas II. von Litauen
Nach dem Ende der Monarchie hatte das Haus Württemberg folgende Oberhäupter (Chef des Hauses):
Name Herrschaft Bemerkungen
Albrecht von Württemberg 19211939
Philipp II. Albrecht von Württemberg 19391975
Carl von Württemberg 1975 – heute



Literatur

(Gesamtdarstellungen)

  • Robert Uhland: 900 Jahre Haus Württemberg. Stuttgart 1984.
  • Sönke Lorenz/Dieter Mertens/Volker Press: Das Haus Württemberg. Ein biographisches Lexikon. Stuttgart 1997.
  • Harald Schukraft: Kleine Geschichte des Hauses Württemberg. Tübingen 2006.

(Ursprünge)

  • Dieter Mertens: Zur frühen Geschichte der Herren von Württemberg. Traditionsbildung - Forschungsberichte - neue Ansätze. Zeitschrift für württembergische Landesgeschichte 49/1990. S. 11-95.


Siehe auch: Württemberg, Stammbaum (pdf-Datei, 47 kB)